Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend, ich bin zufällig auf dieses Forum gestossen und will auch gleich mit meiner Frage einsteigen. Ich bin Betreuer ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 2
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Guten Abend, ich bin zufällig auf dieses Forum gestossen und will auch gleich mit meiner Frage einsteigen. Ich bin Betreuer meiner dementiell erkrankten Mutter, die bis vor kurzem noch allein, wenn auch mit einem riesigen Netzwerk aus Pflegedienst, zusätzlichen Betreuungsleistungen, Nachbarn, Freunden und Familie nach dem Tod meines Vaters vor einigen Jahren in ihrem Haus gelebt hat. Nach dem Tod meines Vaters habe ich - normaler Erbfall - eine Hälfte des Hauses geerbt, Grundbucheintrag wurde verändert etc. Ich wohne aber in einer benachbarten Stadt und habe auch nicht vor, das Haus zu beziehen.
Ein weiterer Verbleib im Haus ist nun leider, trotz netzwerk, nach sehr strak fortgeschrittener Demenz und Sturz nicht mehr möglich, eine vollstationäre Unterbringung ist unabdingbar. Um die Restkosten finanzieren zu können, möchte ich das Haus verkaufen, denn dafür ist es da. Mir ist klar, dass dies nur mit Zustimmung des Gerichtes passieren kann, aber mir ist nicht klar, wie das nun aussehen kann, zumal ich nicht annähernd eine Ahnung habe, was das Haus wert ist Kann ich eine Bank vorab beauftragen, damit zunächst ein Gutachten erstellt wird - dieses wäre ja dann, wenn die Bank auch als Verkäufer auftritt, mit in den Leistungen? Muss ich erst den Verkauf bei Gericht beantragen? Und - verkaufe ich dann eigentlich nur ihre Hälfte??? Fragen über Fragen... Danke vorab |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Wir haben für das Haus meiner Eltern ein Makler beauftragt, der hat auch eine Wertschätzung durchgeführt welche Sozialamt und Amtsgericht vorliegen hat. Hast du schon eine gerichtliche Betreuung? Ohne die kann es Schwierig werden das Haus zu verkaufen. Die Betreuung kannst du beim Amtsgericht des aktuellen Wohnorts deiner Mutter beantragen. Meist macht das aber auch das Heim . "Vermögensfürsorge" sollte dabei sein. Wie das mit dem geerbten Anteil ist? Bin ich überfragt! Ich denke, hier gilt auch die 10 Jahresregel. Ist der Erbfall noch keine 10 her, kann das Sozialamt den Teil von dir zurückfordern.
Aber vielleicht reicht ja auch die Rente und das Ersparte um die Heimkosten erstmal zubezahlen ? Denk aber daran auch ein leeres Haus kostet Geld. Grundbesitzabgabe Gebäudeversicherung und im Fallle meines Vaters auch die Zählermiete für Wasser/ Strom / Gas. |
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#3 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo anne2904,
da du gemeinsam mit deiner Mutter Eigentümerin bist und gleichzeitig ihre Betreuerin, wird es ein wenig kompliziert. Da du als Miteigentümerin einen rechtlichen Hinderungsgrund haben dürftest wird das Gericht vermutlich einen Ergänzungsbetreuer für den Verkauf bestellen müssen. Du solltest dich daher zuvor an den zuständigen Rechtspfleger am Betreuungsgericht wenden, diesem den geplanten Verkauf schildern und mit ihm besprechen welche Unterlagen er für die Genehmigung benötigt. Denn letztendlich muss der Rechtspfleger den Verkauf später genehmigen. Und je mehr Informationen er bereits im Vorfeld hat desto weniger Probleme wird es bei der Genehmigung geben. Da ich davon ausgehe das ihr das Haus in ungeteilter Erbengemeinschaft besitzt kann natürlich nicht nur eine Hälfte verkauft werden. Ihr müsstet also einen gemeinsamen Verkauf machen. Gruß, Andreas
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Anne
Da Du die Betreuerin Deiner Mutter bist, kannst Du das Haus verkaufen. Du solltest es sogar, wenn der Verkaufserlös für die Heimkosten nötig sind. Teile dem Rechtspfleger das mit und beantrage die Genehmigung zur Wohnungsauflösung, sobald Deine Mutter im Heim ist. Für den Verkauf empfehle ich (wie Wittgenstein auch) einen Makler zu beauftragen. Wenn der Makler auch als Gutachter zugelassen ist, dann kann er auch das notwendige Wertgutachten erstellen, das für das Gericht benötigt wird. Üblicherweise verlangen die Makler dann keine oder nur sehr wenig Gebühren, wenn sie auch den Maklerauftrag erhalten. Der Verkauf geht dann über einen Notar, dem Du eine Doppelvollmacht erteilen solltest, mit der er die Genehmigung beim Betreuungsgericht beantragen und die Genehmigung wieder entgegen nehmen darf (das spart Dir arbeit und beschleunigt das Verfahren). Der Verkaufserlös wird dann auf Deine Mutter und Dich aufgeteilt. also auch zwei Konten angeben. Es kann sein, dass das Gericht für den Verkauf des Hauses einen Verfahrenspfleger bestellt, der noch mal zusätzlich die Seite Deiner Mutter vertritt, wenn sie selber nichts mehr dazu sagen kann. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 2
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Hallo - oder auch das, wie ich finde, sehr nette "moin"
![]() so schnell so hilfreiche Antworten - vielen Dank dafür!! Ich werde also wohl als erstes einen Termin mit dem Rechtspfleger machen, damit da im Vorfeld alles geklärt werden kann. Macht sicher Sinn! @ Wittgenstein: ja, ich bin gesetzlich bestellte Betreuerin und das auch für alle Bereiche. Und ich möchte das Haus verkaufen, um meiner Mutter die finanzielle Sicherheit zu geben, noch möglichst lange gut im Heim leben zu können. Für Hilfe zur Pflege hat sie a) zuviel Rente und b) würde das Haus dann eh als Vermögen gelten, daher verzichte ich lieber darauf und finanziere das selbst mit dem Haus. Mit dem Einsatz eines Verfahrensbevollmächtigten habe ich schon gerechnet, ich habe vor längerem mal - ich dachte mir nichts dabei - das Haus mit einem kleinen Kredit beliehen, um größere Reparaturen, u.a. an der Heizung, vornehmen lassen zu können, ohne die meine Mutter dort nicht hätte weiter wohnen können - und war geschockt, als da plötzlich ein Verfahrensbevollmächtigter eingesetzt wurde. Ich habe dann aber auch schnell verstanden, dass dies generell Sinn macht.... Ich gucke mal, wie es so weitergeht - ist alles schwierig genug... |
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