Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Barauszahlung bei EV im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Betreuter, ein junger Mann, EV, hat seine Ausbildung beendet und arbeitet erfreulicherweise in seinem erlernten Beruf.
Er hat ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
mein Betreuter, ein junger Mann, EV, hat seine Ausbildung beendet und arbeitet erfreulicherweise in seinem erlernten Beruf. Er hat ein Konto bei einer Kreissparkasse. Dies wird kostenlos geführt. Nachdem ich mich dort als Betreuer vorgestellt habe, bekam ich einen Brief, dass ab sofort Barauszahlungen nicht mehr möglich sind. Dafür müsste ich dann ein besonderes Konto einrichten, was aber Gebühren kostet. Das ist für mich doch die reine Geldschneiderei. Kostenloses Konto -> kein Bargeld, gebührenpflichtiges Konto -> Bargeld ? Wer hat schon mal entsprechende Erfahrungen gemacht ? Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
|
hallo Andreas,
sowas ähnlich habe ich vorgestern erlebt, als mir die Filiale einer Sparkassse mitteilte , daß festgelegte Auszahlungen pro Woche nicht mehr möglich sind. Am Tag zu vor hatte ich mit einer anderen Filiale der gleichen Sparkasse diese Regelung vereinbart und vorher mit einer Mitarbeiterin in der Zentrale so besprochen. Die Mitarbeiterin , die mir die Unzulässigkeit mitteilte, konnte mir als Rechtsgrundlage nur mitteilen, daß ihr das der Filialleiter so gesagt habe. Ich bat darauf auf um eine schriftliche Mitteilung dieser Ansicht . So und jetzt warte ich erst mal , auf die schriftliche Mitteilung. Bisher habe ich von der Sparkasse bei solchen dubiosen Vorgaben allerdings nie ne Stellungnahme erhalten, es ging dann doch so wie üblich. Bei dem von Dir beschriebenen Fall müsste ja eine entsprechende Regelung in den AGBs ode rim Kontovertrag drin stehen. Möglicherweise will man sich hier einfach Schalter-/Kassenarbeit sparen. schöne Grüße fwu |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin moin
Nehmt die arme Sparkasse doch mal ernst ![]() Eröffnet ein weiteres Sparbuch, auf dass das Verfügungsgeld dr Betreuten geht. Dann hat die Spaßkasse ihr zweites Konto - und der Betreute die Zinsen... ![]() MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Moin,
dieses Modell bei Betreuten mit Eiwi das Konto sofort umzustellen inkl zusätzlichen Kosten habe ich leider auch erfahren, ebenso dass Absprachen nicht mehr drin sind... Ich vermute auch dass, der Umstand am Schalter und die Haftung, wenn etwas mit dem Limt schief geht der Grund für die scheinbar nicht nur lokalen Änderungen sind. Da die Sparkasse ihre Hausregeln macht, können wirs entweder schlucken oder spucken ![]() Grüße! |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
Stand der Dinge nach Rücksprache mit der Sparkasse: Zustimmung des Betreuers zu jeder Barabhebung. Wie soll das denn funktionieren ? Ich bin telefonisch auch mal nicht zu erreichen, und hinfahren ist unmöglich. Ich überlege schon, ein Konto bei einer Direktbank zu eröffnen. Wird der EV eigentlich bei der Schufa eingetragen ? Irgendwie steh' ich auf dem Schlauch. Abhebung der EV zu beantragen ist auch nicht so eine gute Idee. Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Ja.
Ansonsten hat die Sparkasse vermutlich recht - falls dir der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" übertragen wurde. Tip: Aufgabenkreis "Vermögenssorge" um die Abhebungsmöglichkeit deines Betreuten durchs Betreuungsgericht reduzieren lassen, P-Konto einrichten (Deckelung des Freibetrags) und dies der Sparkasse, im Streitfall dem Ombudsmann der Sparkassen vorlegen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|