Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug des Betreuers ins Ausland Wohlergehen der Betreuten sicherstellen (lang) im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ganz neu und schon eine Frage.
Folgende Situation: Mein Mann ist der Betreuer seiner 92 jährigen dementen Großmutter. Die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 06.09.2011
Beiträge: 1
|
Hallo,
Ganz neu und schon eine Frage. Folgende Situation: Mein Mann ist der Betreuer seiner 92 jährigen dementen Großmutter. Die Betreuung umfasst alle Bereiche. Sie lebt im Pflegeheim. Nun werden wir Anfang nächsten Jahres ins außereuropäische Ausland umziehen. Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen wird mein Mann die Betreuung zu diesem Zeitpunkt natürlich abgeben. Es gibt hier zwar noch eine entfernte angeheiratete Cousine, die die Betreuung aber nicht übernehmen kann. Zur Zeit bezahlen wir aber diese Cousine für wöchentliche Besuche bei der Großmutter. Ausserdem haben wir eine Vereinbarung mit dem Heim, dass die Großmutter ein Taschengeld aus ihrem Vermögen monatlich bar in die Hand erhält. Das war schwer durchzusetzen, weil niemand einsehen wollte, dass das für ihr Wohlbefinden wichtig ist, obwohl sämtliche Rechnungen natürlich beglichen werden. Wöchentliche Friseurbesuche werden ebenfalls bezahlt, Kleiderwünsche so schnell wie möglich erfüllt, etc. Wie gesagt, alles aus dem eigenen Vermögen der alten Dame. Zwar ist meine angeheiratete Großmutter nicht reich aber es ist massig genug Geld da um diesen Lebensstil mit Hilfe von Rente und angespartem Geld noch über zwei Jahrzehnte aufrecht zu erhalten. Die einzige Erbin, meine ebenfalls im Ausland lebende Schwiegermutter, hat gar kein Problem damit, das Vermögen für diese Zwecke aufzubrauchen. Jetzt endlich meine Frage: Können wir irgendetwas tun, damit diese nicht zum Lebensminimum gehörenden Leistungen von einem künftig einzusetzenden Betreuer nicht gestrichen werden? Das Thema treibt uns wirklich um. Fällt dazu jemandem etwas ein? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
|
Ihr könntet eine Person suchen die die Betreuung in Eurem Sinne fortführt und als zukünftigen Betreuer vorschlagen. Ist das nicht möglich sucht zumindest Kontakt zum zukunftigen Betreuer und informiert ihn über die Gepflogenheiten.
bye Myri |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
Schon mal der richtige Schritt sich im Vorwege Gedanken zu machen.
Viele Alternativen bleiben nicht zwischen Vorsorgevollmacht oder gesetzlicher Betreuung (soweit denn erforderlich).
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|