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Betreuter verstorben - und nun ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verstorben - und nun ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wir betreuen im Büro seit 5 Tagen ein Ehepaar. Der Mann ist nun verstorben. Normalerweise endet die Betreuung ja mit ...


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Alt 06.09.2011, 13:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
Standard Betreuter verstorben - und nun ?

Wir betreuen im Büro seit 5 Tagen ein Ehepaar. Der Mann ist nun verstorben. Normalerweise endet die Betreuung ja mit dem Tod, aber wir haben ja noch die Betreuung von ihr und sind somit wieder im Thema.

Dazu ein paar Fragen:

Da es eine Eilbetreuung war, ist noch nichtmal die Bestellung da. Wie läuft das denn nun ? Eingangsbericht und Schlussbericht ? Der Mann war im KH und schon beim ersten Besuch nicht ansprechbar. Was soll man da groß berichten ? Oder gar abrechnen ?

Ich muss mich jetzt sicher mit dem Bestatter auseinandersetzen.....eher ungewöhnlich.....mal sehen, wie das läuft.

Gruß

Andi
AKL44 ist offline  
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Alt 06.09.2011, 17:54   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard

Hallo,
hatte mal einen ähnlichen Fall; nach Rücksprache mit dem Rechtspfleger hat wurde auf einen Eingangs- und Schlussbericht verzichtet....
Stephan ist offline  
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Alt 06.09.2011, 18:57   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Andi

Der Hinweis von Stephan ist gut. Falls der Rechtspfleger noch etwas Überzeugungshilfe wünscht, kannst Du ihm anbieten ein Wort für den Ehemann im Bericht für die noch lebende Ehefrau aufzunehmen.

Mit dem Abrechnen könnte es ärgerliches Herumhühnern geben: Das hiesige Gericht will gerne erst ab Zugang des Betreuungsbeschlusses abrechnen. Wenn Du den noch nicht hast, wird es evtl. nur dann zahlen wollen, wenn die Betreuung mit sofortiger Wirkung beschlossen wurde.

Du kannst ja mal spasseshalber ausrechnen, wie hoch der Vergütungsanspruch ist (7 x 44(?) x 5 Tage) : (30 Tage) = Na?
Etwa 50,00 €, herzlichen Glückwunsch und nicht ärgern...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.09.2011, 19:05   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich hatte grade einen 13-Tage-Fall.
Mit Erst- und Schlußbericht, Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung.

Wenn ihr Handlungsfähigkeit wollt, solltet ihr schnellstens einen Erbschein für die Ehefrau beantragen, vor allem, wenn sie das selbst nicht kann.
Viel hängt auch davon ab, ob es ein Testament gibt.

Überhaupt das ganze Programm, was Tod angeht: Schlußbericht (kann man mit dem Erstbericht kombinieren, wenn der Rechtspfleger einverstanden ist), Betreuerausweis zurück.

Vermögensverzeichnis für beide einzeln zum Stichtag - alle Verhältnisse geklärt. Vielleicht auch eine Rechnungslegung, wenn in der Zeit erheblich verfügt worden sein wollte.

Abrechnung von Wirksamkeit bis einschließlich Todestag eben danach, was das VV ergeben hat.

@ Imre: Bei mir waren es 144,77 €.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim

Geändert von mungo (06.09.2011 um 19:07 Uhr)
mungo ist offline  
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Alt 07.09.2011, 06:10   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo zusammen,

da der noch lebende Ehepartner wahrscheinlich nicht in der Lage ist alls jetzt unweigerlich folgende zu regeln- welche Aufgabenkreise sind vergeben?- solltet ihr als erstes wohl schnell die Erweiterung der Betreuung um die Erbschafts- Nachlass und Bestattungsvorsorge beantragen.

Lass die Finger vom Bestatter bis Du die Erweiterung nicht hast. Ich habe auch lernen müssen das diese drei Dinge durch keinen der "üblichen" Aufgabenkreise abgedeckt sind.

Berichte muss man in einem solchen Fall nicht abgeben, zumindet bei uns nicht. Es reicht der Kontostand zu Beginn und am Ende, mit der versicherung nicht verfügt zu haben- wenn es so war.
Ich würde das einfach mit dem Rechtspfleger besprechen, das wird wohl von Bezierk zu Bezirk und von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.09.2011, 14:20   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 3
Standard

Hallo zusammen,

ein Telefonat mit der zuständigen Rechtspflegerin ergab, dass in diesem Fall das Regeln des Nachlasses allgemein und auch die Zuständigkeit für die Bestattung im Aufgabenkreis Vermögenssorge inkludiert sind.

Eingangs- und Schlussbericht sowie Rechnungslegung werden gefordert. Insbesondere deshalb, weil die ebenfalls von mir betreute Gattin Barverfügungen von Giro- und Sparkonto in Höhe von mehreren Tausend Euro getätigt hat, und zwar am ersten Tag der Betreuung, noch bevor ich den Beschluss erhielt und das Ehepaar kennenlernen konnte. Der Verbleib des Geldes ist bis jetzt unklar....


Ich bin übrigens der andere Teil vom "wir", den AKL44 im Eingangsposting erwähnte.

Vielen Dank für eure Antworten
LG, mkl11
mkl11 ist offline  
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