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Informationspflicht des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Informationspflicht des Betreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich wurde vom AG für meine Demenzkranke Mutter als Betreuer der Gesundheitsvorsorge benannt. Der zweite Betreuer ist u.a. ...


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Alt 10.09.2011, 14:30   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
Standard Informationspflicht des Betreuers

Hallo zusammen,
ich wurde vom AG für meine Demenzkranke Mutter als Betreuer der Gesundheitsvorsorge benannt. Der zweite Betreuer ist u.a. für die Vermögensangelegenheit betraut.
Meine Mutter empfindet es trotz ihrer Demenz als erheblichen Einschnitt in ihre Privatsphäre nicht mehr über ihr Geld verfügen zu können, sieht jedoch diesen Schritt ein. Sie möchte jedoch gerne wissen wo ihr Geld hingeht jeden Monat.
Jetzt versuche ich seit einem Jahr den 2. Betreuer dazu zu bringen eine Kopie des monatlichen Kontoauszuges an meine Mutter zu schicken. Leider ohne Erfolg. Da ich als Gesundheitsbetreuer auch eine erhebliche psychische Belastung für meine Mutter feststelle brauche ich einen Rat über die Vorgehensweise. Vielen Dank.

Beste Grüße

Emanuel
Emanuel ist offline  
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Alt 10.09.2011, 16:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo w-t-f usw.

zunächst einmal: herzlich Willkommen bei uns

welche Aufgabenkreise hat denn der zweite Betreuer? Besteht ein Einwilligungsvorbehalt?

Ein Doppel der Kontoauszüge kostet vermutlich extra Gebühren, vielleicht könnte es eine Möglichkeit sein Auszüge aus dem Online Banking -sofern gemacht- anzufertigen? Es wäre wichtig vielleicht zu klären warum der zweite Betreuer keine Information über das Konto an die Mutter hrausgibt?

Wenn das alles nicht weiter bringt dann kann man sich mit der Bitte an das Gericht wenden- aber wirklich erst wenn alles andere versucht wurde.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2011, 16:53   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Hallo w-t-f,

eine Informationspflicht an dich als weiterer Betreuer (Gesundheitsvorsorge) deiner Mutter besteht in diesem Fall nicht.

Gruss
stephan1 ist offline  
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Alt 11.09.2011, 10:02   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
Standard Informationspflicht des Betreuers

Hallo Stephan,
danke für Deine Zeilen. Du schreibst in meinem Fall würde keine Informationspflicht bestehen. In welchem Fall würde sie denn bestehen?

Gruß
Emanuel
Emanuel ist offline  
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Alt 11.09.2011, 10:11   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es wäre wichtig vielleicht zu klären warum der zweite Betreuer keine Information über das Konto an die Mutter hrausgibt?
Hallo w-t-f,
Michaela hat dir schon die Antwort gegeben!
Kläre mit dem anderen Betreuer die Sachlage - am Besten per Anregung ans Betreuungsgericht.
Es ist unstreitig, dass deiner Mutters Wunsch nach Kontoauszügen zumindest ihrem natürlichen Willen entspricht.
Und es entspricht der Billigkeit ihr die Kontoauszüge zu geben, egal ob sie diese lesen kann oder - wegen Demenenz - nicht versteht.
Hinsichtlich sollte sich der zweite Betreuer keinen Kopf machen !
stephan1 ist offline  
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Alt 11.09.2011, 10:41   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Du schreibst in meinem Fall würde keine Informationspflicht bestehen. In welchem Fall würde sie denn bestehen?
In keinem.

Zitat:
Es ist unstreitig, dass deiner Mutters Wunsch nach Kontoauszügen zumindest ihrem natürlichen Willen entspricht.
Wo nimmst Du das her?

Anahmen bringen uns hier nicht weiter, der zweite Betreuer muss doch einen Grund haben die Auszüge nicht zur Verfügung zu stellen?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Grund vielleicht darin liegt, dass u.a. für das Vermögen einerseits ein BB eingesetzt ist und für die Gesundheit ein Angehöriger. Es ist denkbar, dass die Angehörigen keine Infos über die finanziellen Mittel bekommen sollen.
Aber jetzt spekuliere ich auch schon, am besten ist w-t-f gibt dazu noch Infos.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.09.2011, 18:47   #7
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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He, Moment...

Wenn kein EiV besteht und es Wille der Betreuten ist, etwas über ihr Vermögen zu erfahren, dann halte ich es durchaus für die Pflicht des Betreuers, sie darüber zu informieren.

Selbst mit einem EiV sollte der Betreuer dies tun, wenn der oder die Betreute dies wünscht.

Den Betreuten die Kenntnis über ihre finanzielle Situation zu verweigern, obwohl sie es wünschen ist m.E. eine Form von Entmündigung. (Man hält sie dumm und gibt keine Chance, den Umgang mit Geld auch nur im Ansatz wieder zu erlernen)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.09.2011, 20:08   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hey Imre,

da stimme ich Dir grundsätzlich zu.

Stutzig macht mich nur dass der zweite Betreuer das nicht macht. Einfach so mal Nein sagen..... ich kenne keinen Kollegen der sich so verhält.

Wenn die Mutter ihre Kontoauszüge sehen will dann müsste sie das dem Betreuer vermitteln. Ich lese nur, dass der Wunsch über Dritte, Angehörige bzw. Gesundheitsbetreuer vermittelt wird.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.09.2011, 10:21   #9
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Es ist unstreitig, dass deiner Mutters Wunsch nach Kontoauszügen zumindest ihrem natürlichen Willen entspricht.

Michaela: Wo nimmst Du das her?

Antwort: Aus der Definition des natürlichen Willen. Jeder Mensch (auch Demente) haben einen natürlichen Willen (Grundgesetz).

Geändert von stephan1 (12.09.2011 um 10:34 Uhr)
stephan1 ist offline  
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Alt 12.09.2011, 11:45   #10
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Die Mutter müsste aber schon gegenüber dem zuständigen Betreuer den Wunsch nach den Finanzunterlagen äußern, d.h. der Betreuer müsste ihren Willen erkennen können.
EFB ist offline  
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Stichworte
gesundheitsvorsorge, kontoauszüge

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