Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld für die Betreute im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
gibt es eine Mindesthöhe für das durch den Betreuer für Vermögen ausgezahlte Taschengeld. In dem aktuellen Fall wurde ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
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Hallo zusammen,
gibt es eine Mindesthöhe für das durch den Betreuer für Vermögen ausgezahlte Taschengeld. In dem aktuellen Fall wurde das Taschengeld innerhalb von 3 Monaten um 75% gekürzt. Als Argument wurden anfallende Rechnungen angegeben. Man muß noch hinzufügen, daß der Vermögensbetreuer über jede Ausgabe vorher um Genehmigung gefragt wurde. Beste Grüße Emanuel
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Emanuel,
eine (gesetzlich vorgeschrieben) Mindesthöhe gibt es nicht. Die Möglichkeiten der Auszahlung hängen direkt vom vorhandenen Vermögen, evtl. Verbindlichkeiten und unter Umständen auch vom Krankheitsbild, den bisherigen Lebensumständen usw. ab. Ohne genauere Angaben dazu lässt die Frage sich nicht beantworrten. Gruss Michaela
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
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Hallo Michaela,
vor ca. 4 Jahren wurde ein 2. Betreuer vom Gericht eingesetzt u.a. zur Vermögensverwaltung. Zu diesem Zeitpunkt war das Girokonto meiner Mutter geringfügig im Minus, was jedoch bei weitem mit Ihrem Sparkonto ausgeglichen werden konnte. Sie hatte seit diesem Zeitpunkt ein Taschengeld bekommen mit dem sie auch mal mit ihren Freundinen zum Essen gehen konnte oder ein sponsering für ihre 3 Enkel. Das ist nach einer Kürzung von 75% nicht Ihre damals schon vorhandene Demenz ist nicht besser geworden. Sie ist die Frau eines Beamten und im Alter abgesichert. Gruß Emanuel |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Hallo Emanuel,
dann wurde vor 4 Jahren bestimmt auch ein Vertrag (zwischen Betreuer und Zusatzbetreuer?) oder ähnliches abgeschlossen, in dem die Höhe des Taschengeldes geregelt ist, oder? Hier ein Link: http://wiki.btprax.de/Selbstbestimmung#Wohl_und_W.C3.BCnsche_des_Betreut en Gruß Ralf |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Emanuel,
in solchen Dingen gibt es leider immer zwei Sichtweisen und damit dann auch zwei Standpunkte. Bitte nimm das Folgende nicht persönlich. Ich kenne weder Dich noch deine Mutter und auch die Familienverhältnisse nicht, ich kann also nur als unbeteiligte Aussenstehende versuchen Standpunkte zu vermitteln: Ein Betreuer wird, ungeachtet den Wünschen oder Ansprüchen der Verwandtschaft, eisern darauf sehen, dass das Vermögen seiner Kundin erhalten bleibt bzw. auch, dass ihr sogar möglichst viel erhalten bleibt. Wenn demente Betreute nicht mehr eigenständig ihr Geld verwalten können wird der Betreuer das für sie machen. Als Vorgaben sind da natürlich die bisherige Art der Verfügungen aber er wird unbedingt das Wohl seiner Betreuten im Auge haben um z.B. für den Fall, dass sich die Gesundheit verschlechtert, finanziell so gerüstet zu sein, dass die alte Dame so gut wie möglich dann auch noch zurechtkommt. Das kann u.U. bedeuten dass die frühere Grosszügigkeit nicht mehr an den Tag gelegt wird. Viel hängt hierbei auch von den Möglichkeiten ab die die Betreute hat sich selbst zu artikulieren bzw. ihre Wünsche als eigene Wünsche deutlich zu machen. Gruss Michaela PS: lass Dich von dem Vetragsgedöns nicht irritieren, derartige Verträge sind ganz ganz selten da nicht unbedingt sinnig.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Warum dieses „Vertragsgedöns“ nicht sinnig sein soll wird uns hoffentlich auch erklärt.
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#7 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Die Eingliederungshilfe des hiesigen Landkreises hat mir mal sehr schön gesagt: "Taschengeld ist der Geldbetrag, den man - wie der Name schon sagt - immer in seiner Tasche zur freien Verfügung hat."
Dieser Betrag sollte in der Höhe menschenwürdig sein. Er soll mindestens die Teilhabe am allgemeinen sozialen Leben ermöglichen. |
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#8 | ||||
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
also welchen Inhalt sollte denn ein Vertrag deiner Meinung nach haben und zwischen wem sollte er denn abgeschlossen werden? @Emanuel: Gerade der Punkt Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie Michaela ja bereits ausführlich geschrieben hat kommt es sehr auf die Einzelfallverhältnisse der Betreuten an. Und der Vermögensbetreuer hat ja wohl schon in soweit Auskunft erteilt das er sagt aufgrund zu zahlender Rechnungen ist kein freies Einkommen mehr vorhanden. Wenn du daran Zweifel hast steht es dir ja frei dich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und Akteneinsicht zu beantragen. Der Vermögensbetreuer muss ja jährlich Rechnung legen. Gruß, Andreas
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#9 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
![]() ![]() Das heisst nicht Taschengeld sondern Barbetrag! Jemand dem die Würde seiner Betreuten wirklich was wert ist benutzt keine Kindersprache. Kinder bekommen Taschengeld aber nicht erwachsene Menschen. Zitat:
:Verträge schliesst man ab über Dinge die sich wenig bis nicht "bewegen", um eine Konstante in einen Verlauf zu bringen den man überblicken kann und vor allem selbst steuern. Verträge abzuschliessen die von Unwägbarkeiten wie einem gesundheitlichen Zustand und damit evtl. Mehrkosten, Kursschwankungen usw. abhängig sind ist blanker Wahnsinn bzw. in meinen Augen eigentlich eine Veräppelung. Ich wiege jemand in einer "vertraglichen Sicherheit" die gar nicht gewährleistet werden kann. Auf jeden Fall nicht von einem Betreuer. Ausserdem- Betreuungen leben und wachsen mit Kommunikation. Wer sich also gegen und für alles vertraglich absichern will sollte sich eine Versorgungssitution schaffen die einem solchen Denken dann auch entspricht. Die rechtliche Betreuung wie ich sie kenne und verstehe kann das nicht sein. Gruss Michaela
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Mit wem der Vermögensbetreuer in diesem Fall einen Vertrag abschließen könnte weiß ich übrigens leider auch nicht agw und michaela.
Für mich ein Zeichen dafür, dass Emanuel bei der Einrichtung der Betreuung mit dieser beschriebenen Situation nicht gerechnet hat; wie so viele bei den verschiedensten Situationen. Die rechtliche Lage wurde hier ja wie meistens sehr gut beschrieben, weshalb ich es noch mal mit gesundem Menschenverstand aus Sicht der Betreuten probiere. Wenn die Betreute noch klar denken könnte, würde sie sich bestimmt nicht grundlos das ihr zur Verfügung stehende Geld (Taschengeld klingt wirklich blöd) um ¾ kürzen lassen. Mit Sicherheit würde sie auch nicht (im schlimmsten Fall) 1 Jahr warten, bis ihr Vermögensberater dem Amtsgericht erzählt, warum ¾ des Geldes nicht mehr ausgezahlt werden. Sofern sie vor der Betreuung großzügig zu ihren Enkeln war, wäre es auch gegen ihren „letzten“ selbstbestimmten Willen, wenn ihr Vermögensberater sie nicht in diesem Sinne vertreten würde …. das alles natürlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Gruß Ralf |
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