Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstantrag auf Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin neu hier.
Ich hatte vor drei Jahren für ein Jahr eine Betreuung, angeregt von Verwandten, wegen schwerer ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.09.2011
Beiträge: 3
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Hallo,
ich bin neu hier. Ich hatte vor drei Jahren für ein Jahr eine Betreuung, angeregt von Verwandten, wegen schwerer Krankheit. Sollte sogar wenn es nötig wäre, gegen Willen eingerichtet werden. Bin diese dann aber selbst freiwillig eingegangen und wollte die auch. Betreuung sollte drei Jahre dauern, bin aber nach einem Jahr mit Ach und Krach, wegen div. Differenzen wieder raus gekommen. Habe damals ein Attest eingereicht, das Betreuung mir nicht gut tun würde und gegen Willen keinen Sinn mehr hätte. Trotzdem wollte man nochmals eine Begutachtung durchführen, gegen die ich mich mit allen Mitteln gewehrt hatte und dann auch nicht stattfand. Zusätzlich stellte ich fest, das die Gutachterin, die die Betreuung befürwortete, nur Müll über mich geschrieben hatte, teilweise Dinge, die ich nie gesagt hatte. !!! Wie erwähnt, damals wurde die Betreuung von anderen angeregt. Diesmal verhalten sich die gesundheitlichen Aspekte total anders, habe mit damaliger Erkrankung nichts mehr zu tun, aber aufgrund zuviel laufender Probleme schlägt mir trotzdem viel auf die Nerven bzw. Gesundheit. Denke nun erneut über eine Betreuung nach und habe auch mit Ex Betreuer gesprochen, aber nicht über alles. Ex Betreuer meinte, sollte mir vom Vertrauensarzt zum Antrag auf Betreuung ein Fünfzeiler schreiben lassen, das Betreuung eilt, aufgrund akut laufender Behördensachen usw. Das diese vor gerichtlicher Entscheidung erstmal genehmigt werden soll, auch wegen den Kosten.... ansonsten könnte ich ihn auch erst eine Vollmacht erteilen. Da sich die Sache hier ein bisschen anders verhält, habe ich folgende Fragen: a) Ist das wirklich möglich, das eine Betreuung genehmigt wird, bevor gerichtliche Entscheidung fällt ? Wer entscheidet das ? b) Wird bei Eigenantrag und Attest trotzdem nochmal ein Gutachten im nachhinein gemacht ? c) Wenn ja, kann ich auch Gutachter ablehnen , mit denen ich im Klinsch liegen könnte. ? d) Muss sich das AG an die Empfehlung meines Vertrauensarztes richten (Psychologe), wenn dieser schreibt, das ich erstmal nur für ein Jahr eine Betreuung will, da damals 3 jahre für mich zu lang erschien und mir das Gefühl von Druck vermittelten ? Oder wenn er schreibt, ich will kein Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Betreuer ? e) Es heißt ja so schön, ein Betreuer sollte zum Wohle des Betreuten handeln usw. Mal angenommen so ein Betreuer hat auch Vermögensrecht, sprich er greift einfach auf Kontodaten des Betreuten zurück und übermittelt diese an jemand, welche Forderungen an den Betreuten haben. Hat der Betreuer dieses dem Betreuten nicht mitzuteilen ?! z. b. auch im Sinne von Datenschutz dritter, dessen Daten auch über das Konto des Betreuten laufen ? Danke schnecke |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
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a) Der Richter entscheidet schon aber in einem vereinfachten beschleunigten Verfahren.
b) Ja, eine Betreuung darf nur eingerichtet werden wenn sie notwendig ist. Das Du sie willst reicht nicht ganz, ist aber weit mehr als die halbe Miete. c) Nein, das Gericht entscheidet über die Person des Gutachters. Aber trage Deinen Wunsch nach einem anderen Gutachter vor, im Regelfall wird dem entsprochen werden können. d) Das Gericht muß sich nicht an Empfehlungen halten, im Regelfall wird aber Deinen Wünschen entsprochen werden wenn Du selbst die Betreuung anregst. e) Wenn es dem Wohl und Willen des Betreuten entspricht muß der Betreuer ihn informieren. Wenn Du Deinem zukünftigen Betreuer vorab eine Vollmacht erteilst mußt Du ihn auch bezahlen, klärt das unbedingt vorher ab nicht daß die Betreuung dann wegen Unstimmigkeiten darüber scheitert. bye Myri |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo schnecke,
ich möchte die Ausführungen von Myri noch weiter ergänzen. Eine Betreuung kann nur bekommen wer sich auf Grund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst zu helfen weiss und wenn andere, vorrangige Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das hört sich bei Dir irgendwie nicht so an. Du erweckst den Eindruck von: irgendwas ist schwierig, ich "hole" mir eine Betreuung und sage auch gleich, ich will die Betreuung nur für dies oder das. Ich lese auch heraus, dass es wohl um finanzielle Schwierigkeitengeht. Warst Du damit schon beim städtischen Sozialdienst, einer Beratungsstelle und/oder einer Schuldnerberatung? Das wäre nämlich der erste Schritt. Betreuungen sind kein Allheilmittel wenn das Leben zu kompliziert wird- dann müsste mindestens halb Deutschland unter Betreuung stehen. Ich will Dir nicht den Mut zu einer Betreuung ausreden aber das sollte vorher gut überlegt sein. In deinem Fall besonders da Du das Ganze ja schon kennst. Dein Ex Betreuer scheint irgendwie auch etwas seltsam zu sein. Er sollte wissen, wenn eine Vollmacht ausgestellt wird und vorliegt ist diese vorrangig vor einer Betreuung. Und privat zahlen müsstest Du ihn dann auch- solche Dinge sollten mit Klarheit und Deutlichkeit ausgesprochen werden, alles andere halte ich für tief unseriös. Überlege nochmal ob nicht doch andere Hilfen zuerst möglich sein könnten. Gruss Michaela
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