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Betreuer haftbar ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer haftbar ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ein Betreuer stellt beim Versorgungsamt für den Betreuten einen Verschlimmerungsantrag, es wird das Merkzeichen "aG" beantragt (Parkerleichterung). Nun stelle ...


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Alt 14.09.2011, 10:49   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Betreuer haftbar ?

Hallo,

ein Betreuer stellt beim Versorgungsamt für den Betreuten einen Verschlimmerungsantrag, es wird das Merkzeichen "aG" beantragt (Parkerleichterung).

Nun stelle das Amt im Rahmen des Antragsverfahrens fest, dass die Voraussetzungen für das bisher gewährte Merkzeichen "RF = Rundfunkgebührenbefreiung" nicht mehr vorliegen. Das beantragte Merkzeichen "aG" wird auch abgelehnt.

Auf deutsch, es war ein völlig unsinniger Antrag durch den Betreuer. Der Betreute hat dadurch dauerhaft einen finanziellen Nachteil in der Form, dass wieder Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen.

Haftet der Betreuer ? Der Betreuer (bzw. seine Versicherung, falls vorhanden) müsste dann ja im schlimmsten Falle bis zum Tode des Betreuten die GEZ bezahlen ?!

Eure Meinung ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.09.2011, 11:19   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin Andreas!

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

Nun stelle das Amt im Rahmen des Antragsverfahrens fest, dass die Voraussetzungen für das bisher gewährte Merkzeichen "RF = Rundfunkgebührenbefreiung" nicht mehr vorliegen. Das beantragte Merkzeichen "aG" wird auch abgelehnt.
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Der Betreute hat dadurch dauerhaft einen finanziellen Nachteil in der Form, dass wieder Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen.
Moment!...warum soll sich hieraus ein finanzieller Nachteil ergeben?...wenn die Voraussetzungen für das RF nicht vorhanden sind, dann liegt das sicher nicht am Betreuer!!!...und wenn auch keine anderen Gründe für eine GEZ-Befreiung vorliegen...warum sollte er denn befreit werden???

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 14.09.2011, 11:37   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Andreas,

ich kann mich Thorsten nur anschliessen und verstehe den Vorwurf gegen den Betreuer überhaupt nicht.
Wir sind weder Ärzte noch sonstige (medizinische) Sachverständige.

Staatliche Hilfen können nur in Anspruch genommen werden wenn ein Anspruch darauf besteht- wo ist in deinem Fall der finanzielle Schaden?
Das jemand das zahlt war er von Gesetzes wegen zahlen muss bedeutet nicht gleichzeitig einen Nachteil für den dann auch wieder der Betreuer herhalten soll.

Kopfschüttelnd, Gruss.
Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.09.2011, 11:47   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Andreas Lübeck,

auch im Schwerbehindertenrecht gibt es die Mitteilungspflicht wenn sich Umstände verändert haben zu denen ein Schwerbehindertenausweis erstellt wurde.

Von daher kann hierbei gar kein Schaden für den Betreuten entstanden sein.

Gruß,
Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 14.09.2011, 11:50   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

das sollte man eigentlich als Betreuer wissen:

es gibt zwei Möglichkeiten, die Gebührenbefreiung bei der GEZ (Rundfunkgebührenbefreiung) zu erlangen.

a) aus finanziellen Gründen, das prüft die GEZ anhand der einzureichenden Unterlagen

b) aus gesundheitlichen Gründen. Also bei 1) stark sehbehinderten, 2) stark schwerhörigen Menschen oder, 3) wenn ein Antragsteller aufgrund seiner Erkrankung die Wohnung nicht mehr verlassen kann (Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen).

Wenn das Versorgunsamt nun das Merkzeichen RF aufgrund Pkt. 3 bewilligt, dann braucht der Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen.

In diesem Falle war das so, und nur durch den unsinnigen Antrag des Betreuers hat das Versorgungsamt gemerkt, dass die Voraussetzungen zu 3) nicht mehr vorliegen. Damit ist der Betreute wieder rundfunkgebührenpflichtig, ohne den Antrag wäre das nicht passiert.

Somit dürfte der Beteuer haften, oder ? Ist doch alles ganz einfach .

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.09.2011, 11:58   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
In diesem Falle war das so, und nur durch den unsinnigen Antrag des Betreuers hat das Versorgungsamt gemerkt, dass die Voraussetzungen zu 3) nicht mehr vorliegen. Damit ist der Betreute wieder rundfunkgebührenpflichtig, ohne den Antrag wäre das nicht passiert.
Hallo AndreasLübeck,

und wie verhält es sich dann deiner Meinung nach mit der Mitteilungspflicht wenn die Grundlagen für die RF-Befreiung nicht mehr vorliegen??

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 14.09.2011, 12:01   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Andreas Lübeck,

auch im Schwerbehindertenrecht gibt es die Mitteilungspflicht wenn sich Umstände verändert haben zu denen ein Schwerbehindertenausweis erstellt wurde.

Von daher kann hierbei gar kein Schaden für den Betreuten entstanden sein.

Gruß,
Andreas
Hallo,

grau ist alle Theorie. Der Mitwirkungspflicht kommen noch nicht einmal 1 % der Antragsteller nach. Kein Mensch teilt mit, wenn es ihm besser geht. Ich erinnere mich an einen Blinden, der nach einer OP wieder 40 % Sehfähigkeit hatte. Der hat mit allen Tricks gekämpft, um weiter als blind anerkannt zu bleiben (und entsprechende Rente als Kriegsopfer zu kassieren, Kuren zu erlangen, weniger Steuern zu zahlen, Blindengeld zu kassieren, Kfz-Steuer-Befreiung zu erlangen usw.)

BTW: die Mitwirkungspflich ist in §§ 60 bis 67 SGB I geregelt, nicht im Schwerbehindertenrecht.

So, nun mache ich mich wohl überall unbeliebt .

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.09.2011, 12:11   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

grau ist alle Theorie. Der Mitwirkungspflicht kommen noch nicht einmal 1 % der Antragsteller nach. Kein Mensch teilt mit, wenn es ihm besser geht.
Huiiii....das sehe ich aber doch ein bischen anders!...wenn das so sein sollte, dann brauchen wir uns auch nicht über immer kürzere Bewilligungszeiträume zu wundern!

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
So, nun mache ich mich wohl überall unbeliebt .
Nö...so schnell geht das sicher nicht!!!

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 14.09.2011, 12:46   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

grau ist alle Theorie. Der Mitwirkungspflicht kommen noch nicht einmal 1 % der Antragsteller nach. Kein Mensch teilt mit, wenn es ihm besser geht.

Wobei dieses vom dir angeführte eine Prozent ja kein Argument dafür sein kann, der Mitwirkungspflicht auch nicht nachzukommen.




Zitat:
BTW: die Mitwirkungspflich ist in §§ 60 bis 67 SGB I geregelt, nicht im Schwerbehindertenrecht.
Und ein Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises wird gemäß §69 SGB IX gestellt.

Der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht steht übrigens fett gleich zu Beginn desselben.

Zitat:
So, nun mache ich mich wohl überall unbeliebt .
Ach Quatsch.

Gruß

Andreas
Bodhi ist offline  
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Alt 14.09.2011, 12:58   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 49
Standard

Falls der Betreuer wirklich etwas verbockt haben sollte, springt dann die Versicherung "Vermögenshaftpflicht" ein?

Hanne
Hanne ist offline  
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