Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist eine Betreuung aus größerer Entfernung möglich? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe seit 2Wochen die Betreuung meiner Tante von meinem verstorbenen Vater übernommen, allerdings wohnt meine Tante 150km entfernt. Nun ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 3
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Ich habe seit 2Wochen die Betreuung meiner Tante von meinem verstorbenen Vater übernommen, allerdings wohnt meine Tante 150km entfernt. Nun stellt sich mir die Frage ob es mir deshalb überhaupt möglich ist eine korrekte Rechnungslegung zu bewerkstelligen. Andererseits habe ich auch das Problem an die Vermögensunterlagen, die ich hierzu ja benötige zu gelangen, meine Tante war in dieser Richtung seit je sehr eigen und verschlossen. Nun kann ich sie ja schlechterdings nicht dazu zwingen mir ihr Vermögenswerte zu offenbaren wenn sie dies nicht möchte.
Kann mir jemand in diesen Fragen weiterhelfen? Danke im voraus Aurelia |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Aurelia,
im Prinzip ist eine Betreuung auf diese Entfernung möglich. Du könntest dir z.B. die Kontostände etc. direkt bei der Bank holen. Es kommt natürlich auch darauf an welchen Bedarf deine Tante an rechtlicher Vertretung hat. Schau es dir halt erst einmal an, wenn du merkst das es nicht geht kannst du ja immer noch einen Betreuerwechsel beantragen. Gruß, Andreas
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 3
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Danke Andreas, für deine schnelle Antwort. Meine Tante ist zwar 92, aber trotzdem, geistig noch sehr fit. Gottseidank.
Aber:" Es kommt natürlich auch darauf an welchen Bedarf deine Tante an rechtlicher Vertretung hat. " ist ja mein Problem, da ich das aus der Entfernung nicht beurteilen kann. Ich bin Mutter von 2Kindern und berufstätig, deshalb kann ich auch nicht jede Woche bei meiner Tante vorbeischauen. LG aurelia |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Aurelia
Schau Dir doch erst einmal an, was Dir Dein Vater an Unterlagen überlassen hat. Er hat ja schließlich auch die Betreuung geführt und (hoffentlich) einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse gehabt. Vielleicht hilft das ja schon ein Stück weiter. Wenn Dein Vater in der Nähe der Tante gewohnt hat (kann ja sein) und Du stellst fest, dass die Betreuung mit einer Menge Lauferei verbunden war, dann ist es besser sie abzugeben, oder (wie agw schon geschrieben hat: wenn sie nicht nötig sein sollte aufheben zu lassen.Vielleicht ist es gut, hierfür zu der Tante und dem dortigen Gericht hinzufahren und erstmal nachzusehen, was und wieviel da los ist. viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: BaWü
Beiträge: 8
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Möglich ist eine Betreuung aus größerer Entfernung schon. Ich selbst habe die Betreuung in Vermögensangelegenheiten übernommen und das betreute Familienmitglied wohnt ca. 450 Kilometer entfernt. Das Sichten der Unterlagen brauchte halt seine Zeit, aber die Betreuung läuft vorwiegend ruhig und problemlos.
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