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Aberkennung Pflegesachleistungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aberkennung Pflegesachleistungen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Betreute lebt in der eigenen Wohnung, Pflegestufe 1, und erhält Kombileistungen von der Krankenkasse. Der Pflegedienst erscheint täglich ...


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Alt 17.09.2011, 11:56   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Aberkennung Pflegesachleistungen

Hallo,

meine Betreute lebt in der eigenen Wohnung, Pflegestufe 1, und erhält Kombileistungen von der Krankenkasse. Der Pflegedienst erscheint täglich und versorgt sie.

Nun bekam ich vom Kostenträger ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Frau X erhält Kombileistungen durch die Pflegekasse. Dadurch sind alle Kosten die aufgrund der Pflegebedürftigkeit von Frau X bestehen gedeckt. Eine Gewährung von Pflegesachleistungen nach §§ 61 ff SGB XII ist aufgrund dessen nicht erforderlich.

Im Moment stehe ich auf dem Schlauch. Was sollen mir diese dürren Worte sagen ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.09.2011, 12:15   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Andreas

Was hast Du denn beantragt, dass es mit dieser Begründung abgelehnt wurde?
Und welcher Kostenträger hat abgelehnt?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.09.2011, 12:52   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Widerspruch beim Sozialgericht mit Antrag einer einstweiligen Anordnung: "Kostenträger X möchte für meine Betreute zukünftig keine Leistung mehr erbringen, dies obwohl sich die gesundheitliche Situation in keinster Weise verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Ich stelle den Antrag den beklagten Kostenträger X bis zur Klärung zur weiteren Zahlung an die Betreute zu verpflichten."
Am besten vom Anwalt formulieren lassen und PKH für Betreute beantragen.
stephan1 ist offline  
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Alt 17.09.2011, 13:04   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Andreas,

hattest Du ergänzend Hlfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt weil die Leistungen aus der Pflegeversicherung deiner Meinung nach nicht ausreichend waren?

@Stephan, bevor man (vielleicht sinnfrei) die Gerichte beschäftigt muss zunächst der genaue Sachverhlt abgeklärt werden/sein

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.09.2011, 14:59   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
Standard

Das heißt, daß das Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege ablehnt, auf die Krankenkasse verweist. Rede mit der Krankenkasse ob die übernehmen. Wenn nicht EA beim Sozialgericht gegen das Sozialamt erwirken, die müssen zahlen bis sie sich untereinander geeinigt haben.

bye Myri
Myri ist offline  
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Alt 17.09.2011, 15:12   #6
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Myri Beitrag anzeigen
Wenn nicht EA beim Sozialgericht gegen das Sozialamt erwirken, die müssen zahlen bis sie sich untereinander geeinigt haben.
EA = einstweilige Anordnung.
stephan1 ist offline  
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Alt 17.09.2011, 17:08   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

es wird eine Grundpflege durchgeführt. Das Pflegegeld gem. Pflegestufe 1 wird dadurch nicht völlig verbraucht. Der Rest des Geldes wird verwendet, um zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes zu bezahlen, die je nach Bedarf erbracht werden.

Leider ist die Dokumentation des Pflegedienstes sehr schlecht, z. B. Monatsabrechnungen ohne Datum und Unterschrift meiner Betreuten. Daher konnte ich dem Sozialamt gegenüber auch keinen lückenlosen Nachweis über erbrachte Leistungen zukommen lassen.

Der Pflegedienst ist vom fachlichen gut, aber eben die Buchführung....

Von der Krankenkasse wird noch eine andere Pflegekraft bezahlt, die sich nur um die Versorgung der kranken Beine kümmert (sogenanntes "Püttern").

Insofern scheint das Sozialamt Recht zu haben.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.09.2011, 17:23   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Andreas,

Zitat:
Das Pflegegeld gem. Pflegestufe 1 wird dadurch nicht völlig verbraucht. Der Rest des Geldes wird verwendet, um zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes zu bezahlen, die je nach Bedarf erbracht werden.
Was hattest Du bei dem Sachverhalt beim Sozialamt beantragt, bzw. nach was fragst Du jetzt hier?

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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