Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung bei Zugewinngemeinschaft im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Durch das Lesen in diesem Forum bin ich auf ein Thema gestoßen, das mich aufgeschreckt hat.
Als ich zur Betreuerin ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 6
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Durch das Lesen in diesem Forum bin ich auf ein Thema gestoßen, das mich aufgeschreckt hat.
Als ich zur Betreuerin meines Mannes bestellt wurde, musste ich auch eine Vermögesaufstellung für ihn abgeben. Das habe ich auch getan. Wie verhält es sich aber mit meinem Vermögen? Hätte ich das auch angeben müssen? Wir leben (wie fast alle) in einer Zugewinngemeinschaft. Blaustrumpf |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Ich habe im letzten Jahr für beide Eltern das Verzeichnis angelegt und jeweils die Hälfte angegeben bei Kontostand und Sparbuch weil auch beide ein gemeinsames Konto hatten / haben.
Also nur den Anteil des "Betreuten" angegeben. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Blaustrumpf
Nö. Dein Vermögen ist Dein Vermögen. Wenn ihr in einer Zugewinngemeinschft lebt, dann hattet ihr vorher ein getrenntes Vermögen. Das bleibt es auch. Nur das hinzugewonnene Vermögen ist gemeinsames Vermögen. Dieser Teil ist bei dem Vermögensverzeichnis durch zwei zu teilen, wenn Du ihn angibst (natürlich zzgl. des vorher schon da gewesenen Vermögens von ihm ). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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