Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Darf er das?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf er das? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Meine Mutti ist seit über 20 Jahren schwer geistig behindert. die Pflege übernahm mein vater und meine Oma, bis ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.09.2011, 11:21   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
Standard Darf er das?

Hallo!

Meine Mutti ist seit über 20 Jahren schwer geistig behindert. die Pflege übernahm mein vater und meine Oma, bis er daran regelrecht zerbrochen ist. alkohol....
er war jetzt im Krankenhaus und mein Bruder hat den Betreuer übernommen. Mutti lebt jetzt in einem Pflegeheim auf der Demenzstation.

Mein Vater wollte sie am Wochende zum mittagessen, kaffeetrinken und Abendbrot heimholen. Mein Bruder hat sich auf sein Aufenthaltsbestimmungsrecht berufen und das veboten. darf er das?
Vati befindet sich zur Zeit in Suchtbehandlung und wird demnächst eine Kur machen, er hat's eingesehen das viel schief gelaufen ist...
Ihm fällt es schwer, das seine Frau jetzt im Pflegeheim ist.
Das Verhalten meines Bruders Ko... mich einfach nur an. Das sind richtige Machtspielchen die er da treibt! Er macht die ganze Familie kaputt. Ich wäre ja für einen Berufsbetreuer. In der Familie ist das immer schwer
Er will auch die Oma ins Heim stecken, was mit Vati passiert ist ihm egal... Oma ist zwar 93, aber noch ganz fit und sie möchte in dem Haus bleiben.

Ich frage mich auch WER den Heimplatz bezahlen soll. Ich verdiene ca 900- 1000€ im Monat. Mein Partner und ich haben vor 2 Jahren Haus gekauft. Übrig bleibt da nichts am Monatsende...

Vielen dank für eure Hilfe!
elli123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2011, 11:47   #2
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Dein Bruder kann den Besuch deiner Mutter bei deinem Vater nur untersagen, wenn es ihrem Wohl abträglich ist und ihr dadurch eine Gefahr droht.

Vielleicht kannst du eine Betreuung für deine Großmutter anregen, wenn sie sich nicht gegen deinen Bruder wehren kann, oder sich während der Kur deines Vaters nicht allein versorgen kann, so dass sie während der Kur deines Vaters mit Hilfen (wenn nötig) in dem Haus bleiben kann, und dein Vater und sie nach der Kur wieder zusammenleben können.

Dann würde die Familie zumindest in diesem Bereich nicht auseinanderbrechen.

Geändert von EFB (20.09.2011 um 12:09 Uhr)
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 09:35   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Dein Bruder kann den Besuch deiner Mutter bei deinem Vater nur untersagen, wenn es ihrem Wohl abträglich ist und ihr dadurch eine Gefahr droht.
Wie ist das zu verstehen? Muß er dies beweisen? Muß ich ihn überhaupt fragen ob ich mit ihr spazieren gehe oder Kaffeetrinken gehe?
Ich habe das bisher immer getan....

Für Oma sorgt mein Onkel, er ist auch der Meinung den Willen der Oma zu ermöglichen.
elli123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 13:43   #4
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Zitat:
Wie ist das zu verstehen? Muß er dies beweisen? Muß ich ihn überhaupt fragen ob ich mit ihr spazieren gehe oder Kaffeetrinken gehe?
Nein, du musst ihn nicht fragen. Du solltest nur im Heim Bescheid sagen, damit die Leute dort wissen, wo sie ist.

Im Zweifelsfall muss dein Bruder begründen, warum er eine Gefahr für deine Mutter sieht, wenn sie zu deinem Vater zu Besuch geht. Ein Beispiel könnte sein, dass sie dann auch Alkohol trinken würde und dies mit ihrer Medikation oder mit ihrer Krankheit nicht vereinbar wäre. Oder dass sie dieser Besuch in tiefe psychische Krisen stürzen würde. (Aber auch das müsste medizinisch belegt sein, nicht einfach nur behauptet.)

Frag doch mal ganz ruhig und sachlich nach, womit dein Bruder das Besuchsverbot begründet.

gruß
efb
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 15:39   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst das Recht, den Umgang des Betreuten zu bestimmen, nicht.
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 16:30   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Moin elli123,
Zitat:
Zitat von elli123 Beitrag anzeigen
[...]
Mein Vater wollte sie am Wochende zum mittagessen, kaffeetrinken und Abendbrot heimholen. Mein Bruder hat sich auf sein Aufenthaltsbestimmungsrecht berufen und das veboten. darf er das?
Wenn deine Mutter nicht per Beschluß des Gerichtes in einer geschlossenen Unterbringung ist, darf er das nicht.

Die Bestimmung des Aufenthaltes beinhaltet kein Recht, den Umgang oder die Tätigkeiten von jemandem einzuschränken, sondern
Zitat:
Zitat von Betreuungslexikon
Der Betreuer bestimmt den gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten. Hierfür ist er an dessen Wünsche gebunden.
(aus: Aufenthaltsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon)

Wenn dein Bruder Betreuung mit Beherrschung verwechselt, hat er ein Problem, das häufig in Familien zu finden ist, wo Spannungen sich auf irgendeine Weise den Weg zu den - inzwischen aufgewachsenen - Kindern bahnen und dort Schlimmes anrichten können.
Meistens bemerken die Akteure nicht, wie destruktiv diese Spannungen sind und fangen an, munter aufeinander einzuprügeln; so ähnlich wie Trennungs-Eltern, die bloß ihre Kinder zu Gefangenen ihres Streits machen.

Wem hat er denn was genau verboten?
Und wie hat er das getan?

Vermeide jedenfalls, Dich in diesen Prozeß hineinziehen zu lassen. Streit bringt gar nichts, sondern ist nur "Futter für den Affen".
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 19:36   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Moin elli123,

Wenn deine Mutter nicht per Beschluß des Gerichtes in einer geschlossenen Unterbringung ist, darf er das nicht.

Die Bestimmung des Aufenthaltes beinhaltet kein Recht, den Umgang oder die Tätigkeiten von jemandem einzuschränken, sondern
(aus: Aufenthaltsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon)

Wenn dein Bruder Betreuung mit Beherrschung verwechselt, hat er ein Problem, das häufig in Familien zu finden ist, wo Spannungen sich auf irgendeine Weise den Weg zu den - inzwischen aufgewachsenen - Kindern bahnen und dort Schlimmes anrichten können.
Meistens bemerken die Akteure nicht, wie destruktiv diese Spannungen sind und fangen an, munter aufeinander einzuprügeln; so ähnlich wie Trennungs-Eltern, die bloß ihre Kinder zu Gefangenen ihres Streits machen.

Wem hat er denn was genau verboten?
Und wie hat er das getan?

Vermeide jedenfalls, Dich in diesen Prozeß hineinziehen zu lassen. Streit bringt gar nichts, sondern ist nur "Futter für den Affen".
Du triffst es auf den Punkt! Ich versuche es ja dem streit aus dem Weg zu gehen und habe ihn immer angerufen, wenn so ein Fall war.
Er hat im Prinzip es mit der Alkoholsucht meines Vaters begründet. dieser trinkt seit Wochen nichts mehr und Mutti hat NIE mitgetrunken. Er hat mehr Abends getrunken...
Mein Vater besucht sie täglich im Heim. Ihm gefällt diese situation überhaupt nicht.
Vati hat auch Schulden, ich wollte jetzt alles mal nachschauen und regeln mit den Versicherungen und Banken. ABER Bruderherz hat sämtliche Unterlagen mitgenommen und rückt sie nicht raus.

Da hängt ja noch das Elternhaus dran, was beide besitzen und beide ein Wohnrecht haben. Das will er auch auf Biegen und brechen verkaufen. Meine Mutter hängt auch mit in den Schulden, beiden gehört das Haus. Es geht, wie immer, ums liebe Geld.
elli123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 20:32   #8
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst das Recht, den Umgang des Betreuten zu bestimmen, nicht. Ob für das Unterbringungsrecht etwas anderes gilt, ist fraglich. Schwierig keiten werden zuverlässig nur dadurch vermieden, dass das Umgangsbestimmungsrecht erforderlichenfalls eigenständig auf den Betreuer übertragen wird.

Welche Voraussetzungen müssen weiterhin vorliegen? Eine Übertragung auf den Betreuer ist nur möglich, wenn der Betreute aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Umgang nicht mehr in eigener Verantwortung bestimmen kann und nicht in der Lage ist, etwaige Gefahren zu erkennen und/oder abzuwehren. Dazu reicht es nicht aus, dass der Betreute bei einem Besuch in Unruhe gerät oder eine vorhandene Verwirrtheit sich vorübergehend verstärkt. Anders ist es natürlich, wenn ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.

siehe auch: Umgangsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2011, 06:25   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
Standard

Gestern hat mein Bruder angerufen und hat sich entschuldigt.

Er hatte Oma besucht und wieder versucht ihnen seine Vorschriften auf's Auge zu drücken. Da ist Oma ausgerastet und hat ihn ordentlich zusammengestaucht

Naja auch wenn sie 93 ist kann man nicht über ihren Kopf hinwegbestimmen, als wenn es kleine Kinder wären!
Ich hoffe er hält sich dran und entscheidet nicht alles wieder im Alleingang.

Vielen Dank für eure Hilfe!
elli123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2011, 06:55   #10
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Ja, das Problem ist also nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewesen, sondern der Betreuer, der es falsch anwendet.
Wie auch bei anderen Aufgabenkreisen sind solche Aufgabenkreise keine Rechte des Betreuers gegen den Betreuten, sondern Pflichten des Betreuers für den Betreuten.
Macht es Sinn, dass dieser "Betreuer" weiterhin die Betreuung inne hat ?
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27