Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf er das? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Meine Mutti ist seit über 20 Jahren schwer geistig behindert. die Pflege übernahm mein vater und meine Oma, bis ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
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Hallo!
Meine Mutti ist seit über 20 Jahren schwer geistig behindert. die Pflege übernahm mein vater und meine Oma, bis er daran regelrecht zerbrochen ist. alkohol.... er war jetzt im Krankenhaus und mein Bruder hat den Betreuer übernommen. Mutti lebt jetzt in einem Pflegeheim auf der Demenzstation. Mein Vater wollte sie am Wochende zum mittagessen, kaffeetrinken und Abendbrot heimholen. Mein Bruder hat sich auf sein Aufenthaltsbestimmungsrecht berufen und das veboten. darf er das? Vati befindet sich zur Zeit in Suchtbehandlung und wird demnächst eine Kur machen, er hat's eingesehen das viel schief gelaufen ist... Ihm fällt es schwer, das seine Frau jetzt im Pflegeheim ist. Das Verhalten meines Bruders Ko... mich einfach nur an. Das sind richtige Machtspielchen die er da treibt! Er macht die ganze Familie kaputt. Ich wäre ja für einen Berufsbetreuer. In der Familie ist das immer schwer Er will auch die Oma ins Heim stecken, was mit Vati passiert ist ihm egal... Oma ist zwar 93, aber noch ganz fit und sie möchte in dem Haus bleiben. Ich frage mich auch WER den Heimplatz bezahlen soll. Ich verdiene ca 900- 1000€ im Monat. Mein Partner und ich haben vor 2 Jahren Haus gekauft. Übrig bleibt da nichts am Monatsende... Vielen dank für eure Hilfe! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Dein Bruder kann den Besuch deiner Mutter bei deinem Vater nur untersagen, wenn es ihrem Wohl abträglich ist und ihr dadurch eine Gefahr droht.
Vielleicht kannst du eine Betreuung für deine Großmutter anregen, wenn sie sich nicht gegen deinen Bruder wehren kann, oder sich während der Kur deines Vaters nicht allein versorgen kann, so dass sie während der Kur deines Vaters mit Hilfen (wenn nötig) in dem Haus bleiben kann, und dein Vater und sie nach der Kur wieder zusammenleben können. Dann würde die Familie zumindest in diesem Bereich nicht auseinanderbrechen. Geändert von EFB (20.09.2011 um 12:09 Uhr) |
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#3 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
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Zitat:
Ich habe das bisher immer getan.... Für Oma sorgt mein Onkel, er ist auch der Meinung den Willen der Oma zu ermöglichen. |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Zitat:
Im Zweifelsfall muss dein Bruder begründen, warum er eine Gefahr für deine Mutter sieht, wenn sie zu deinem Vater zu Besuch geht. Ein Beispiel könnte sein, dass sie dann auch Alkohol trinken würde und dies mit ihrer Medikation oder mit ihrer Krankheit nicht vereinbar wäre. Oder dass sie dieser Besuch in tiefe psychische Krisen stürzen würde. (Aber auch das müsste medizinisch belegt sein, nicht einfach nur behauptet.) Frag doch mal ganz ruhig und sachlich nach, womit dein Bruder das Besuchsverbot begründet. gruß efb |
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#5 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst das Recht, den Umgang des Betreuten zu bestimmen, nicht.
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Moin elli123,
Zitat:
Die Bestimmung des Aufenthaltes beinhaltet kein Recht, den Umgang oder die Tätigkeiten von jemandem einzuschränken, sondern Zitat:
Wenn dein Bruder Betreuung mit Beherrschung verwechselt, hat er ein Problem, das häufig in Familien zu finden ist, wo Spannungen sich auf irgendeine Weise den Weg zu den - inzwischen aufgewachsenen - Kindern bahnen und dort Schlimmes anrichten können. Meistens bemerken die Akteure nicht, wie destruktiv diese Spannungen sind und fangen an, munter aufeinander einzuprügeln; so ähnlich wie Trennungs-Eltern, die bloß ihre Kinder zu Gefangenen ihres Streits machen. Wem hat er denn was genau verboten? Und wie hat er das getan? Vermeide jedenfalls, Dich in diesen Prozeß hineinziehen zu lassen. Streit bringt gar nichts, sondern ist nur "Futter für den Affen".
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
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Zitat:
Er hat im Prinzip es mit der Alkoholsucht meines Vaters begründet. dieser trinkt seit Wochen nichts mehr und Mutti hat NIE mitgetrunken. Er hat mehr Abends getrunken... Mein Vater besucht sie täglich im Heim. Ihm gefällt diese situation überhaupt nicht. Vati hat auch Schulden, ich wollte jetzt alles mal nachschauen und regeln mit den Versicherungen und Banken. ABER Bruderherz hat sämtliche Unterlagen mitgenommen und rückt sie nicht raus. Da hängt ja noch das Elternhaus dran, was beide besitzen und beide ein Wohnrecht haben. Das will er auch auf Biegen und brechen verkaufen. Meine Mutter hängt auch mit in den Schulden, beiden gehört das Haus. Es geht, wie immer, ums liebe Geld. |
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#8 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst das Recht, den Umgang des Betreuten zu bestimmen, nicht. Ob für das Unterbringungsrecht etwas anderes gilt, ist fraglich. Schwierig keiten werden zuverlässig nur dadurch vermieden, dass das Umgangsbestimmungsrecht erforderlichenfalls eigenständig auf den Betreuer übertragen wird.
Welche Voraussetzungen müssen weiterhin vorliegen? Eine Übertragung auf den Betreuer ist nur möglich, wenn der Betreute aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Umgang nicht mehr in eigener Verantwortung bestimmen kann und nicht in der Lage ist, etwaige Gefahren zu erkennen und/oder abzuwehren. Dazu reicht es nicht aus, dass der Betreute bei einem Besuch in Unruhe gerät oder eine vorhandene Verwirrtheit sich vorübergehend verstärkt. Anders ist es natürlich, wenn ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. siehe auch: Umgangsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon |
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 6
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Gestern hat mein Bruder angerufen und hat sich entschuldigt.
Er hatte Oma besucht und wieder versucht ihnen seine Vorschriften auf's Auge zu drücken. Da ist Oma ausgerastet und hat ihn ordentlich zusammengestaucht ![]() Naja auch wenn sie 93 ist kann man nicht über ihren Kopf hinwegbestimmen, als wenn es kleine Kinder wären! Ich hoffe er hält sich dran und entscheidet nicht alles wieder im Alleingang. Vielen Dank für eure Hilfe! |
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#10 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Ja, das Problem ist also nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewesen, sondern der Betreuer, der es falsch anwendet.
Wie auch bei anderen Aufgabenkreisen sind solche Aufgabenkreise keine Rechte des Betreuers gegen den Betreuten, sondern Pflichten des Betreuers für den Betreuten. Macht es Sinn, dass dieser "Betreuer" weiterhin die Betreuung inne hat ? |
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