Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf von ges. Betreutem im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle die dies hier lesen,
vielleicht kann uns einer helfen.?
Fallsituation in Kurzform ist die, das wir, als ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 20.09.2011
Beiträge: 1
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Hallo an alle die dies hier lesen,
vielleicht kann uns einer helfen.? Fallsituation in Kurzform ist die, das wir, als ich und mein Mann seit mehr als 9 Jahren in einer Immobilie wohnen, zusammen mit unserem Vermieter. Dieser steht nun seit 2006 unter ges. Betreuungsverfahren für alle vorhandenen Lebensangelegenheiten da er unter einem maß. Alkoh. und auch Messiesyndrom leidet. Nach langem hin und her.....nun ist er jedenfalls seit 4 Monaten im Heim da die körperlichen Gebrechen zugenommen haben und der pflegerische Aufwand zu Hause nicht mehr zu gewährleisten war. Aus Sicht des Betreuunggerichtes und des Betreuers sollte nun die Immobilie verkauft werden um die Kosten des Heimes abdecken zu können. Also Gutachter für Verkehrwertermittlung wurde eingeschaltet, nach Verhandlung mit dem Betreuungsgericht war der Kaufpreis ermittelt. Da durch Prüfung der Rechtspflegerin unser Vermieter nicht mehr in der Lage war sich zudem zu äußern wurde ein Verfahrenspfleger beauftrag. Auch dieser war mit der Veräußerung der Immobilie einverstanden und auf gings zum Notar mit allem notwendigen Bescheinigungen. Der Betreuer war auch anwesend.Dort wurde uns dann mitgeteilt das es dem Vermieter nicht so gut geht und er im KH auf der Intensiv liegt. Unterschrift des bislang noch nicht beglaubigten Kaufvertrages ist der 30.08.2011. Gestern also am 19.09.2011 bekamen wir die Nachricht vom Betreuer das unser Vermieter an diesem Tag verstorben ist. WAS NUN? Dem Notar liegt bereits seit letzter Woche die Genehmigung vom Betreuungsgericht vor und auch die Löschungsunterlagen. Allerdings nicht das Rechtskraftzeugnis. Wobei ich gelesen habe das es nicht notwendig seit die 14 tägige Frist einzuhalten wenn ein Verfahrenspfleger eingeschaltet ist. Allerdings verstehe ich nur die Hälfe und die wahrscheinlich auch noch falsch da ich ja nicht wirklich Ahnung habe. Aber was nun? Erben seien auf den Ersten Blick keine da, aber wer weis das schon. Wie geht es für uns weiter und an wen können oder müssen wir uns wenden. Unser Notar ist zur Zeit krank. Danke im vorraus Aliss5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Allis5,
leider ist deine Anfrage eindeutig eine Rechtsberatung in einem Einzelfall. Diese ist in unserem Forum aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ich muss leider den Beitrag schließen Am sinnvollsten wendest du dich mit deiner Frage an den beurkundenden Notar oder das Betreuungsgericht. Gruß, Andreas
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