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Nachweis Kontosperre ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis Kontosperre ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe für betreute Vermögenssorge mit EV.Entsprechende Kopie des betreuuerausweises hat das Bankinstitut vorliegen. Nunmehr habe ich mit Zustimmung des BetrGerichtes ...


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Alt 22.09.2011, 11:38   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
Standard Nachweis Kontosperre ?

Habe für betreute Vermögenssorge mit EV.Entsprechende Kopie des betreuuerausweises hat das Bankinstitut vorliegen. Nunmehr habe ich mit Zustimmung des BetrGerichtes bei gleicher Bank ein Tagesgeldkonto für Betreute eröffnet und auf dieses Tagesgeldkonto vom Girokonto Geld überwiesen.

Nachdem ich dem BetrGericht die Eröffnung des Tagesgeldkontos nachgewiesen hatte, möchte dieses nunmehr neben dem Nachweis das das Geld auf das tagesgeldkonto eingezahlt wurde auch den "Nachweis der Sperre".

Was ist denn damit genau gemeint ?

Gruss

RAMO
RA MO ist offline  
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Alt 22.09.2011, 12:14   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin RAMO!

Du musst Dir von der Bank bestätigen lassen, dass das Tagesgeldkonto ( auch Sparbücher etc. ) gesperrt ist, das bedeutet, das sämtliche Verfügungen nur noch mit gerichtlicher Genehmigung möglich sind...die Du (rechtzeitig!!!) zuvor beantragen musst!

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 22.09.2011, 12:16   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

HAllo,

schaust du hier : § 1809 BGB Anlegung mit Sperrvermerk

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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