Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis Kontosperre ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe für betreute Vermögenssorge mit EV.Entsprechende Kopie des betreuuerausweises hat das Bankinstitut vorliegen. Nunmehr habe ich mit Zustimmung des BetrGerichtes ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Habe für betreute Vermögenssorge mit EV.Entsprechende Kopie des betreuuerausweises hat das Bankinstitut vorliegen. Nunmehr habe ich mit Zustimmung des BetrGerichtes bei gleicher Bank ein Tagesgeldkonto für Betreute eröffnet und auf dieses Tagesgeldkonto vom Girokonto Geld überwiesen.
Nachdem ich dem BetrGericht die Eröffnung des Tagesgeldkontos nachgewiesen hatte, möchte dieses nunmehr neben dem Nachweis das das Geld auf das tagesgeldkonto eingezahlt wurde auch den "Nachweis der Sperre". Was ist denn damit genau gemeint ? Gruss RAMO |
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#2 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin RAMO!
Du musst Dir von der Bank bestätigen lassen, dass das Tagesgeldkonto ( auch Sparbücher etc. ) gesperrt ist, das bedeutet, das sämtliche Verfügungen nur noch mit gerichtlicher Genehmigung möglich sind...die Du (rechtzeitig!!!) zuvor beantragen musst! Lieben Gruß, Thorsten
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#3 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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