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Auszug aus dem Heim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszug aus dem Heim im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen, ich habe einen jungen Betreuten, 24 Jahre alt, nicht geschäftsfähig, Intelleigenzminderung. Er wohnt im Heim und will dort ...


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Alt 22.09.2011, 17:56   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard Auszug aus dem Heim

Hallo Kollegen,

ich habe einen jungen Betreuten, 24 Jahre alt, nicht geschäftsfähig, Intelleigenzminderung. Er wohnt im Heim und will dort ausziehen. Er arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte. Ich als Betreuer mit Aufenthaltsbestimmung bin dagegen, weil ich nicht glaube, dass er sein Leben alleine auf die Reihe kriegt. Nun sagt er, dann macht er halt solange im Heim Ärger bis ihm gekündigt wird. Letzte Woche ist er eine NAcht lang weg gewesen, zwei TAge später besoffen im Heim aufgeschlagen hält sich an keine Regeln usw... Die im Heim sind nun auch voll überfordert...Mir bleibt wohl nix anderes übrig, als ihn bei der Wohnungssuche zu unterstützen und ambulante Hilfen zu organisieren. Oder hat jemand einen Tipp von euch, wie man das Desaster abwenden kann?
Stephan ist offline  
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Alt 22.09.2011, 18:06   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Wie sieht es denn mit Betreutem Wohnen aus?...da gibts doch teilweise auch ganz nette Gruppen, die dann intensiver betreut werden, als Einzel-BeWo, mit vielleicht grad mal 4 Fachleistungsstunden pro Woche...vielleicht würde Dein Schützling sich ja drauf einlassen...wäre doch zumindest ein Kompromiss!

...habe die Erfahrung gemacht, dass die "überforderten" Mitarbeiter des Heimes in solchen Fällen auch gern bei der Suche behilflich sind!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 22.09.2011, 18:25   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan Beitrag anzeigen
... zwei TAge später besoffen im Heim aufgeschlagen hält sich an keine Regeln usw...
Mein Vorschlag: Erstmal mit der Drogenberatung sprechen, sind oft sehr gute Leute, manchmal Ex-User. Die kennen "Wohnungsproblematik" aus dem EffEff.
stephan1 ist offline  
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Alt 22.09.2011, 18:26   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard

Sers,

.... die im Heim kamen sich zunächst mal ziemlich schlau vor und haben mir vorgeschlagen den Heimplatz zu kündigen. Ich sage: "Nein, kündigen Sie doch!" Betretenes Schweigen und verstohlene Blicke zwischen der Heimleitung und Stelvertreter. Ich könnte ich bei solchen Manövern immer maßlos. .....ich werde das mal abchecken mit den Wohngruppen, danke, guter Tipp!
Stephan ist offline  
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Alt 22.09.2011, 18:33   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Betretenes Schweigen und verstohlene Blicke zwischen der Heimleitung und Stelvertreter.
ich kann Dir auch sagen warum: die meisten Heimverträge sehen bei einer Kündigung durch das Heim vor, dass die sich dann auch sehr intensiv um die passende Alternative bemühen müssen.Schau mal in den Vertrag.
Wenn Du kündigst, natürlich nicht mehr, lass Dich bloss nicht darauf ein.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.09.2011, 19:55   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan Beitrag anzeigen
ich habe einen jungen Betreuten, 24 Jahre alt, nicht geschäftsfähig, Intelleigenzminderung. Er wohnt im Heim und will dort ausziehen. Er arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte.
Hallo, ich gehe davon aus, es handelt sich um ein Heim der Eingliederungshilfe. Dann muss man ja auch immer alle einzelnen Bestandteile der Rehabilitation (WfbM - Arbeit , Heim - Wohnen, Teilhabe ...) im Zusammenhang sehen.
Es dürfte demnach auch eine (personenzentrierte) Hilfeplanung geben.
Hole Dir die Fachleute mit "ins Boot", d.h. z.B. den Kostenträger.
Wohner weisst Du, dass er dauerhaft geschäftsunfähig ist ?
Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)

Geändert von andre (22.09.2011 um 20:06 Uhr)
andre ist offline  
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Alt 22.09.2011, 20:00   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
die meisten Heimverträge sehen bei einer Kündigung durch das Heim vor, dass die sich dann auch sehr intensiv um die passende Alternative bemühen müssen.Schau mal in den Vertrag.Wenn Du kündigst, natürlich nicht mehr, lass Dich bloss nicht darauf ein.Gruss Michaela
Hallo Michaela, das ist so nicht (mehr) richtig.
Die meisten Heime habe ihre Heimverträge zwischenzeitlich verändert bzw. den neuen rechtlioche Bedingungen angepasst. Die alte Regel: wenn das Heim kündigt, muss es eine Alternative suchen gibt es nun kaum noch.

Am 1. Oktober 2009 hat bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (BGBl. 2009 I S. 2319) die §§ 5-9 HeimG abgelöst. Zwischenzeitlich haben die meisten Bundesländer eigenes Heimrecht geschaffen. ( ... google)

Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 23.09.2011, 05:05   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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"Wohner weisst Du, dass er dauerhaft geschäftsunfähig ist ?"

Naja es gibt ein psychiatrisches Gutachten; er leidet an einer mittleren Intelligenzminderung (lesen, schreiben oder rechnen ist ganz schwierig bei ihm) und lt. Gutachten ist keine Besserung in Aussicht...
Stephan ist offline  
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Alt 23.09.2011, 11:45   #9
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard Fragen

Wie lange wohnt der Betreute schon in dieser Einrichtung ?
Ist das eine geschlossene oder eine offene Einrichtung ?
Seit wann ist beim Betreuten der Entschluss gereift, die Einrichtung zu verlassen ?

Und vor allem: Hat der Betreute gesagt, warum er die Einrichtung verlassen will ?
stephan1 ist offline  
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Alt 23.09.2011, 13:37   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Beiträge: 520
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Zitat:
Zitat von Stephan Beitrag anzeigen
Naja es gibt ein psychiatrisches Gutachten; er leidet an einer mittleren Intelligenzminderung (lesen, schreiben oder rechnen ist ganz schwierig bei ihm) und lt. Gutachten ist keine Besserung in Aussicht...
Hallo Stephan, ... das Gutachten bedeutet nicht automatsch, dass dauerhafte Geschäftsunfähigkeit vorliegt. (ist auch eher selten)
Geschäftsunfähig sind auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Die Regelung findet sich in § 104 BGB.

Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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