Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszug aus dem Heim im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen,
ich habe einen jungen Betreuten, 24 Jahre alt, nicht geschäftsfähig, Intelleigenzminderung. Er wohnt im Heim und will dort ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Hallo Kollegen,
ich habe einen jungen Betreuten, 24 Jahre alt, nicht geschäftsfähig, Intelleigenzminderung. Er wohnt im Heim und will dort ausziehen. Er arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte. Ich als Betreuer mit Aufenthaltsbestimmung bin dagegen, weil ich nicht glaube, dass er sein Leben alleine auf die Reihe kriegt. Nun sagt er, dann macht er halt solange im Heim Ärger bis ihm gekündigt wird. Letzte Woche ist er eine NAcht lang weg gewesen, zwei TAge später besoffen im Heim aufgeschlagen hält sich an keine Regeln usw... Die im Heim sind nun auch voll überfordert...Mir bleibt wohl nix anderes übrig, als ihn bei der Wohnungssuche zu unterstützen und ambulante Hilfen zu organisieren. Oder hat jemand einen Tipp von euch, wie man das Desaster abwenden kann? |
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#2 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin!
Wie sieht es denn mit Betreutem Wohnen aus?...da gibts doch teilweise auch ganz nette Gruppen, die dann intensiver betreut werden, als Einzel-BeWo, mit vielleicht grad mal 4 Fachleistungsstunden pro Woche...vielleicht würde Dein Schützling sich ja drauf einlassen...wäre doch zumindest ein Kompromiss! ...habe die Erfahrung gemacht, dass die "überforderten" Mitarbeiter des Heimes in solchen Fällen auch gern bei der Suche behilflich sind! ![]() Thorsten
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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#4 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Sers,
.... die im Heim kamen sich zunächst mal ziemlich schlau vor und haben mir vorgeschlagen den Heimplatz zu kündigen. Ich sage: "Nein, kündigen Sie doch!" Betretenes Schweigen und verstohlene Blicke zwischen der Heimleitung und Stelvertreter. Ich könnte ich bei solchen Manövern immer maßlos . .....ich werde das mal abchecken mit den Wohngruppen, danke, guter Tipp!
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Wenn Du kündigst, natürlich nicht mehr, lass Dich bloss nicht darauf ein. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Es dürfte demnach auch eine (personenzentrierte) Hilfeplanung geben. Hole Dir die Fachleute mit "ins Boot", d.h. z.B. den Kostenträger. Wohner weisst Du, dass er dauerhaft geschäftsunfähig ist ? Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) Geändert von andre (22.09.2011 um 20:06 Uhr) |
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Die meisten Heime habe ihre Heimverträge zwischenzeitlich verändert bzw. den neuen rechtlioche Bedingungen angepasst. Die alte Regel: wenn das Heim kündigt, muss es eine Alternative suchen gibt es nun kaum noch. Am 1. Oktober 2009 hat bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (BGBl. 2009 I S. 2319) die §§ 5-9 HeimG abgelöst. Zwischenzeitlich haben die meisten Bundesländer eigenes Heimrecht geschaffen. ( ... google) Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#8 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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"Wohner weisst Du, dass er dauerhaft geschäftsunfähig ist ?"
Naja es gibt ein psychiatrisches Gutachten; er leidet an einer mittleren Intelligenzminderung (lesen, schreiben oder rechnen ist ganz schwierig bei ihm) und lt. Gutachten ist keine Besserung in Aussicht... |
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#9 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Wie lange wohnt der Betreute schon in dieser Einrichtung ?
Ist das eine geschlossene oder eine offene Einrichtung ? Seit wann ist beim Betreuten der Entschluss gereift, die Einrichtung zu verlassen ? Und vor allem: Hat der Betreute gesagt, warum er die Einrichtung verlassen will ? |
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Geschäftsunfähig sind auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Die Regelung findet sich in § 104 BGB. Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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