Dies ist ein Beitrag zum Thema Obdachlos ??? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forumfreunde,
meine Mutter, die seit Dezember letzten Jahres einen Berufsbetruer hat und nach mehreren Schlaganfällen im Pflegeheim ist, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.04.2011
Ort: Erftstadt
Beiträge: 4
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Hallo liebe Forumfreunde,
meine Mutter, die seit Dezember letzten Jahres einen Berufsbetruer hat und nach mehreren Schlaganfällen im Pflegeheim ist, hat meiner Schwester (die sich garnicht um sie kümmert) vor 7 Jahren das elterliché Haus überschrieben. Ich wollte dieses Haus nicht! Im bestehenden Überschreibungsnotarvertrag steht, dass meine Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hat, dieses ist auf 3. übertragbar, wenn Sie es nicht selbst ausüben kann. Nachdem der Berufsbetreuer seit Februar des Jahres auf die Herausgabe sämtlicher zum Haus gehörenden Schlüssel drängt, was gegen den Willen meiner Mutter ist, habe ich mir unter Zeugen im Pflegeheim diese "Übertragung" bestätigen lassen (im Pflegetagebuch ist dieses niedergeschrieben). Ich habe mich daraufhin im elterlichen Melderechtlich u. polzeilich angemeldet. Als ich letzten Mittwoch nach meiner Arbeit ns Haus wollte, musste ich feststellen, dass das Haustürschloss ausgetauscht war. Von den Nachbarn erfuhr ich dann (bei einer Tasse Kaffee), dass der Berufsbetreuer mit einem Schlüsseldienst und einem "Ausräumer" da war und das Schloss wechseln ließ. Darf er das, auch wenn ich da gemeldet bin? Oder ist das Hausfriedensbruch? Ich bedanke mich dann mal für Antworten |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Das läßt sich erst sagen, wenn klar verschiedene Dinge geklärt sind, so z.B., was er für Aufgabenbereiche hat.
Das legt auch die Grenzen seiner Zuständigkeit fest und inwieweit er handeln darf. Außerdem mag es betreuungsgerichtliche Beschlüsse dazu geben. Wenn ein übertragbares Wohnrecht aufgrund des Handelns Dritter nicht ausgeübt werden kann, könnte es Schadenersatzansprüche geben. Ob die Übertragung des Wohnrechts allerdings rechtswirksam stattfinden konnte, hängt von der Geschäftsfähigkeit deiner Mutter ab, und die könnte gutachterlich infrage gestellt sein. Du siehst: Viele offene Fragen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.04.2011
Ort: Erftstadt
Beiträge: 4
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Danke für die Antwort !
Der Berufsbetreuer ist für alles zuständig - leider ![]() Ich denke mal, es ist ratsam hier meinen Rechtsbeistand einzuschalten, denn Hausfriedensbruch ist das meiner Meinung nach garantiert ! Da ich bereits seit einem Datum da gemeldet bin, wo meine Mutter noch voll geschäfftsfähig war ![]() Da kann sich der Berufsbetreuer bestimmt warm anziehen |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Nur als Anmerkung:
Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Ich empfehle dringend, anwaltlichen Rat einzuholen ! Nur am Rande: ich denke, dass auch die "Übertragung vom Wohnrecht" nur durch notarielle Erklärung wirksam werden dürfte... aber hier sollte sich ein Anwalt die Unterlagen genau ansehen, um tatsächlich beraten zu können. Grüße andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Da hat Andre vollkommen recht- besonders mit der Warnung die Materie rechtlich nicht zu unterschätzen.
(Menschlichliche) Logik hat mit gesprochenem Recht nämlich oft wenig zu tun. Gruss Michaela
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