Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuerin macht mir das leben zur hölle was tun? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe seid ca 8 wochen eine gesetzliche betreuerin,diese hat es in der kurzen zeit geschafft meine ganze familie gegen ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich habe seid ca 8 wochen eine gesetzliche betreuerin,diese hat es in der kurzen zeit geschafft meine ganze familie gegen mich zu bringen.meine kinder reden z.b. nicht mehr mit mir.sie glaubt mir nie wenn ich was sage,ich hatte sie gebeten von meinen eltern wegzubleiben,da ich echt ein problem mit denen habe.sie hat nichts besseres zu tun als sich mit denen zusammen zu tun.sie hat mir mein konto zu gemacht,da ich angeblich verschwenderisch bin,obwohl ich noch nie überzogen habe,sie droht mir ständig mit dauerhafter einweisung in eine geschlossene.ich habe richtig angst vor der frau.traue mich schon nicht mehr ans tel u.s.w. da ich nicht weiß was als nächstes kommt.ich habe mich an eine rechtsanwältin gewand,die mir nur sagte sie könne mir nicht helfen ich müsste mich ans amtsgerricht wenden.das habe ich getan und einen betreuerwechsel beantragt.da ich aber weiß was die betreuerin schon mit der richterrin gesprochen hat.sie sagte zu mir:ich könnte ja weiter machen mit dem theater dann würde sie mir gar kein geld mehr geben,dann könnte ich mich ja wieder beschweren.,habe ich keine große hoffnung dagegen anzukommen.wem glaubt man mehr:dem betreuer oder der durchgeknallten.ich weiß echt nicht mehr weite.sie hat in so kurzer zeit schon so viel kaputt gemacht.wo kann ich mich noch hinwenden?was kann ich tun?
Geändert von shila73 (25.09.2011 um 18:12 Uhr) |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo shila,
erst mal herzlich willkommen hier und jetzt zu deinen Fragen.Als allererstes: bewahre bitte die Ruhe und vor allem sage uns, welche Aufgabenkreise angeordnet wurden. Zitat:
Für eine (dauerhafte) Unterbringung, so heisst das, würde ein ärztliches Attest gebraucht, also ein Arzt der Dich kennt und der feststellt, die Unterbringng wäre nötig. Ohne das Attest ist die 2drohnung" einfach nur hohles Zeug- ausser es bestünde eine akute Gefahr für Dich selbst. Ein Anwalt kann sehr wohl für Dich tätig werden, Du musst aber einen finden der das einsieht und der sich mit Betreuungen etwas auskennt. Die Betreuerin muss Dir (dein) Geld geben, das kann sie sich nicht aussuchen. Ein Betreuer der das sagt was Du hier wiedergibst würde, zumindest an unserem Gericht, sofort entlassen. Nimm Dir für die nächsten Gespräche eine Vertrauensperson mit und wenn sich solche Aussgaen tatsächlich wiederholen sollten dann kannst Du dem Gericht schriftlich Mitteilung davon machen- mit der Zeugin. Es geht oft besser wenn Dinge glaubhaft schriftlich und unter Zeugen vor sich gehen. Betreuer reden oft mit Richtern, das muss nicht zwingend negativ für die Betreuten sein. Mache deine Anliegen schriftlich, das ist für alle einfacher und dann bekommst Du auch schriftlich Antwort. Ich gebe zu, ich bin sehr skeptisch wenn Du schreibst, Du wüsstest was die Betreuerin mit dem Richter besprochen hat. Das könntest Du nur wissen wenn Du dabei gewsesn wärst, alles andere sind reine Vermutungen und die taugen wenig wenn es Streit gibt. Zu der Sache mit deinen Kindern und Eltern lässt sich wenig sagen, dazu müsste man wissen warum Du eine Betreuung hast, was vorgefallen ist usw. Wenn Du der Betreuerin allerdings wirklich untersagt hast Kontakt zu deinen Eltern aufzunehmen weil Du nicht willst, dass sie etwas von Dir erfahren dann könnte das u.U. für einen Anwalt einen Grund darstellen tätig zu werden. Das wäre dann nämlich ein Verstoss gegen den Datenschutz und gegen deine Persönlichkeitsrechte. Ein Betreuer darf keine Dinge die seinen Betreuten betreffen anderen, auch nicht den Eltern, weitererzählen. Aber wie gesagt, um wirklich zu raten gibst Du zu wenig Infos raus. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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erst mal danke für die antwort.
ich bin borderliner.meine kinder leben bei meinem ex.die betreuerin hat so ziemlich alle bereich die es gibt.auch die finanzen,warum auch immer?ich wollte das ganze auch nicht,ist gegen meinen willen passiert.sie untersagt mir den kontakt zu meinen leuten nicht, nur die wollen seid sie mit meinen eltern tel.hat nichts mehr von mir wissen.meine eltern haben dann meine kinder fertig gemacht.was ich für eine schlechte mutter bin u.s.w.ruhe bewaren ist bestimmt gut ist nur nicht so einfach.ich bin ziemlich wütend.das schlimme ist halt wirklich das ich angst vor der frau habe,da ich nicht weiß was als nächstes kommt.ich war halt nur der ansicht sie ist da um mir zu helfen und nicht anders.die anwältin,von der weiß ich das die betreuerin mit der richterin tel.hat,sagte mir ständ normalerweise auch ein verfahrenspfleger zu,die richterrin ist aber nicht berreit einen einzusetzen,darauf sagte die anwältin nur das sie mir dann auch nicht helfen könnte.was bitte ist ein einwilligungvorbehalt? ich mach eh schon alles nur noch schriftlich,dann hab ich was in der hand. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo shila,
schau mal hier: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon. Da sind die wichtigsten Dinge für Betreuungen gut erklärt, z.B. was ein Einwilligungsvorbehalt ist, wie und wann Unterbringungen angeordnet werden können/müssen. Wenn Du weiter gegen die Betreuung und die Betreuerin vorgehen willst dann suche Dir einen anderen Anwalt. Gerade wenn man aufgeregt und wütend ist geht das nicht einfach mal so, bzw. dann geht eher der Schuss nach hinten los. Gruss Michaela
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2011
Ort: augsburg
Beiträge: 11
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hallo,weshalb wechselsn sie die betreuerin nicht?meine mutter hatte auch eine betreuung,und die hat nur das nötigste getan,ach was,eigentlich nur "gott gespielt,wenn meine mutter extra geld wollte",(von ihrem eigenen),dann mußte sie fast betteln.jetzt habe ich die betreuung übernommen.und die gesetzlichen betreuer haben auch einn vorgesetzten,gehen sie doch mal ins betreuungsbüro,oder aufs betreuungsgericht,undlegen eine beschwerde ein.alles muß man sich nicht gefallen lassen
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2011
Ort: augsburg
Beiträge: 11
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ich bin entsetzt!geh an die öffentlichkeit,aber vor allem,niemals mehr ohne zeugen mit dieser bereuerin reden!und nimm dir einen anderen rechtsanwalt,denn das er nichts machen kann,stimmt so nicht,es gibt einstweilige verfügungen,u.a.sie(betreuung)hat keine narrenfreiheit!auch sie muß sich an gesetze halten
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 49
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Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass wir hier nur eine Seite der Geschichte sehen / lesen.
Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber dieses mal eben aus der Hüfte schiessen à la: gehen Sie an die Öffentlichkeit usw, ist mit Vorsicht zu geniessen....nicht dass ein Bummerang draus wird.... Betreuer sind keine Götter und sicherlich nicht unfehlbar....aber ich habe noch keinen Betreuer kennengelernt, der sich wissentlich und mutwillig über irgendwelche Gestze hinweg gesetzt hat. Da wir die Meinung der Betreuung nicht kennen und vermutlich auch nicht kennenlernen werden, rate ich hier in Sachen guter Ratschläge dieser Art zur Zurückhaltung. Just my 2 cents.... Gruß Andi |
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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@ kirchschnute :
seinen Betreuer kann man nicht einfach wechseln ! Man/Frau kann allerdings bei Gericht einen Antrag stellen, daß der bisherige Betreuer entlassen und ein neuer bestellt wird. Beim Antrag auf Betreuerwechsel sollte im Hinblick auf die Regelung in § 1908 b Abs. 3 BGB , der Betreute eine "gleich geeignete Person"vorschlagen. Der gesetzliche, ehremamtlich oder berufsmäßig hat auch keinen Vorgesetzen. Er handelt im Rahmen seiner Bestellung eigenverantwortlich. Allerdings untersteht er der Aufsicht des berteuungsgerichts, das bei Kenntnis von Amts wegen zu prüfen hat, ob der Betreuer ordnungsgemäß handelt. Tut er es nicht, kann ihn das Betreuungsgericht entlassen. Wenn die Betreuung erst malangeordnet und der Betreuer bestellt ist, gibt es auch keine einstweiligen verfügungen ! fwu |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich möchte keine pferde wild machen,ich wede auch nicht an die öffendlichkeit gehen.das ist zu viel.ich habe nur die befürchtung das der antrag auf betreuerwechsel abgelehnt wird,da ich halt denke dem betreuer wird eher geglaubt als mir.mich würde freuen wenn ich erfahren könnte wohin ich mich dann wende.ans landesgerricht?es muss doch eine möglichkeit geben was zu unternehmen.
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
erforderlich ist nicht nur ein Attest, sondern nach geltendem Recht ein Gutachten: "Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen." Grüße andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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