Dies ist ein Beitrag zum Thema Benachrichtigung der Haftpflichtversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wenn der Betreute eine Haftflichtversicherung hat und nach dem Abschluss eine demenzbedingte Erkrankung eintritt:
1. Soweit ich weiß besteht Pflicht ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Wenn der Betreute eine Haftflichtversicherung hat und nach dem Abschluss eine demenzbedingte Erkrankung eintritt:
1. Soweit ich weiß besteht Pflicht zur Information der Versicherung hierüber um einen Regress des Betreuers zu vermeiden. Frage: wieviel Infos darf muß die Versicherung erhalten & belegt durch was ? reicht nicht die Anzeige der Betreuung insoweit aus ? 2. Gibt es insoweit hier Erfahrungen mit folgenden Versicherungsgesellschaften: VGH Hannover ; Bruderhilfe Gruss RAMO |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Ich schreibe die Versicherung immer mit der Kopie meiner Urkunde an, um die Betreung anzuzeigen. Aber auch nur mit entsprechendem Aufgabenkreis.
Die Anzeige der Erkrankung wurde von mir nie verlangt. Auch Neuabschlüsse von Versicherungen waren bislang mit keiner Erkrankung ein Problem. |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
![]() Habe ich gerade, jahrelang wurden beiträge eingezogen und bei einem angemeldeten schaden jetzt in Höhe von 150 Euro kommen die dringenden nachfragen nach dem Grund der Betreuung und um welche Erkrankung es sich handelt. Es handelt sich bei mir noch um eine "alte" Versicherung. Wegen Neuabschlüssen finde ich es wichtig eine Versicherung zu nehmen die dann wegen der Betreuung und/ oder Erkrankung die Schadenregulierung nicht ausschliesst. Hier empfehle ich dringend die Rücksprache mit dem eigenen Versicherungsbüro und da nachfragen wie z.B. Betreute mit in der Haftpflicht des Betreuers versichert werden können. Empfehlungen können und dürfen hier nicht ausgesprochen werden aber über die Suchfunktion findet man dazu aus Vorzeiten noch einiges, auch konkret. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin RAMO
eine Pflicht, die Haftpflichtversicherung über eine Demenz des Versicherungsnehmers zu informieren besteht meines Wissens nicht. Aber - wie Michaela schon schrieb - dampft die K... dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig ist oder Pflegestufe 2 schon erreicht bzw. überschritten hat, dann würde ich bei der Versicherung mal nachfragen, wie weit sie denn Schadensfälle übernimmt - und ggf. die Versicherung kündigen. Das habe ich mal gemacht, nachdem eine Haftpflichtversicherung bei einer Betreuten (PST 2 und Demenz), die das Hörgerät einer Mitbewohnerin im Heim aufgegessen hat (war ziemlich abgefressen das Teil...), den Schaden nicht ersetzen wollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Hallo,
man sollte gesundheitl. Veränderungen bei alten Verträgen bzw. psych. Erkrankungen bei neuen unbedingt anzeigen; ansonsten haftet der Betreuer im Schadensfall selbst; die größeren Risiken nehmen die Versicherungen manchmal zum Anlaß, um den Vertrag zu kündigen bzw. gar nicht erst abzuschließen; ich lasse mir das schriftl. bestätigen, damit ich selbst aus der Haftung bin, falls etwas passiert, denn auch das Fehlen einer Haftpflicht-Vers. kann dem Betreuer u.U. angelastet werden; |
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