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Einwilligungsvorbehalt ist da - was nun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt ist da - was nun? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das geht aber bloß pauschal: Entweder jemand verfügt wirksam oder eben nicht. Der Einwilligungs vorbehalt ist ein wirksames Mittel, um ...


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Alt 09.10.2011, 15:36   #21
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Das geht aber bloß pauschal: Entweder jemand verfügt wirksam oder eben nicht.

Der Einwilligungsvorbehalt ist ein wirksames Mittel, um die Rechte eines Betreuten möglichst unangetastet zu lassen und nötigenfalls einzugreifen, um ihn vor Schaden zu bewahren.

Das muß allerdings verantwortungsvoll benutzt werden, und ich werde den Eindruck nicht los, daß dieses Mittel manchmal als Machtinstrument mißbraucht wird.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 10.10.2011, 19:29   #22
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin moin zusammen

Einen Einwilligungsvorbehalt bekommt man nicht geschenkt.
Üblicherweise ist hierfür ein fachärztliches Gutachten notwendig, dass den EiV befürwortet - und vorher natürlich auch im Antrag eine gute Begründung, warum er eingerichtet werden soll. Deshalb gibt es ihn auch nicht pauschal.
Und wenn bei einem Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt ausgesprochen wurde, dann kann er trotzdem noch Geschäfte tätigen. Diese müssen aber zu seinem Vorteil sein, um auch rechtskräftig zu werden. Das geht dann auch ohne die Einwilligung des Betreuers.
Auch in dieser Hinsicht ist ein EiV nicht als pauschal zu bezeichnen.

Dass der EiV ein Machtinstrument ist, wird nicht verschwiegen. Er muss es auch sein, wenn er seine Wirkung entfalten soll. Der beklagte Machtmissbrauch des EiV ist üblicherweise aus der subjektiven Sicht der Betroffenen geäussert. Das ist auch verständlich, weil der Betreuer damit Dinge verhindert, die der Betreute eigentlich gerne tun würde.
So lange dies zum Wohl des Betreuten ist, ist das auch ok. Die Anwendung des EiV, nur um den Betreuten zu ärgern, wäre auch eine Sauerei. Leider fühlen sich manchmal auch Entscheidungen zum Wohl des Betreuten so an, als wären sie nur um ihn zu ärgern.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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