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Wechsel der Bank

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel der Bank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe die Betreuung eines Mannes übernommen, der Sozialhilfeempfänger ist und kein Einkommen hat. Allerdings hat er ein Sparbuch, ...


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Alt 06.10.2011, 10:07   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
Standard Wechsel der Bank

Hallo,

ich habe die Betreuung eines Mannes übernommen, der Sozialhilfeempfänger ist und kein Einkommen hat.
Allerdings hat er ein Sparbuch, mündelsicher angelegt, wie vorgeschrieben. Die Bank befindet sich ca 50 km von mir entfernt.
Nun möchte ich für die Verinfachung der Vermögenssorge und damit verbundenen Geldangelegenheiten die Bank wechseln.
Gibt es da irgendwo rechtliche Bestimmungen im Betreuungsgesetz?
Ichtio ist offline  
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Alt 06.10.2011, 11:29   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo,


Vorschriften über den Bank-Wechsel gibt es nicht. Für die Auflösung des Sparbuches brauchts Du eine betreuungsgerichtliche Genehmigung ( wenn Du bei der neuen Bank ein neues Sparkonto eröffnen willst)

Hat der Betreute denn noch ein Girokonto ? Ob Du für die Auflösung dieses Girokontos eine Genehmigung brauchts ist mit dem rechtspfleger zu klären, da gibt es wohl unteschiedliche Auffassungen.
Insbesondere wenn der Betreute über das Girokont verfügt, wäre der Bankwechsel natürlich auch mit ihm zu besprechen.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 06.10.2011, 11:32   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
Standard Bankwechsel

Hallo,

danke für die Info. Girokonto existiert nicht.
Ichtio ist offline  
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Alt 06.10.2011, 18:14   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Zitat:
Zitat von Ichtio Beitrag anzeigen
Hallo,

danke für die Info. Girokonto existiert nicht.
Das machts einfach:
Bei Deiner Lieblingsbank ein Girokonto eröffnen,
Einkommen dort hin umleiten,
Auflösung des Sparbuches genehmigen lassen
und von der Bank mit dem Girokonto (Deine Lieblingsbank) durchführen lassen. Dann mußt Du noch nicht mal die 50 km zur anderen Bank hinfahren.

Was sagt Dein Betreuter? Ist er damit einverstanden? Kann er das schriftlich kundtun?. Wenn ja: schön.
Soll er tun, dann kannst Du (im Auftrag des Betreuten) die Auflösung des Sparkontos durchführen und mußt sie nicht genehmigen lassen.
Von der Auflösung des Sparbuches und der Einrichtung des Girokontos natürlich eine Info mit Kopien ans Gericht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.10.2011, 11:32   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
Standard Wechsel der Bank

Hallo Imre,

habe mit meinem Betreuten schon gesprochen, nur weiß ich nicht ob er das auch verstanden hat, denn er ist geistig behindert, er hat nur genickt. Also habe ich eine Anfrage ans Betreuungsgericht geschickt.

Beim positiven Bescheid werde ich es so durchziehen, wie es Du vorgeschlagen hast. Danke vielmals.

MfG
Werner
Ichtio ist offline  
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