Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel der Bank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe die Betreuung eines Mannes übernommen, der Sozialhilfeempfänger ist und kein Einkommen hat.
Allerdings hat er ein Sparbuch, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Hallo,
ich habe die Betreuung eines Mannes übernommen, der Sozialhilfeempfänger ist und kein Einkommen hat. Allerdings hat er ein Sparbuch, mündelsicher angelegt, wie vorgeschrieben. Die Bank befindet sich ca 50 km von mir entfernt. Nun möchte ich für die Verinfachung der Vermögenssorge und damit verbundenen Geldangelegenheiten die Bank wechseln. Gibt es da irgendwo rechtliche Bestimmungen im Betreuungsgesetz? |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo,
Vorschriften über den Bank-Wechsel gibt es nicht. Für die Auflösung des Sparbuches brauchts Du eine betreuungsgerichtliche Genehmigung ( wenn Du bei der neuen Bank ein neues Sparkonto eröffnen willst) Hat der Betreute denn noch ein Girokonto ? Ob Du für die Auflösung dieses Girokontos eine Genehmigung brauchts ist mit dem rechtspfleger zu klären, da gibt es wohl unteschiedliche Auffassungen. Insbesondere wenn der Betreute über das Girokont verfügt, wäre der Bankwechsel natürlich auch mit ihm zu besprechen. fwu |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Hallo,
danke für die Info. Girokonto existiert nicht. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Das machts einfach:
Bei Deiner Lieblingsbank ein Girokonto eröffnen, Einkommen dort hin umleiten, Auflösung des Sparbuches genehmigen lassen und von der Bank mit dem Girokonto (Deine Lieblingsbank) durchführen lassen. Dann mußt Du noch nicht mal die 50 km zur anderen Bank hinfahren. Was sagt Dein Betreuter? Ist er damit einverstanden? Kann er das schriftlich kundtun?. Wenn ja: schön. Soll er tun, dann kannst Du (im Auftrag des Betreuten) die Auflösung des Sparkontos durchführen und mußt sie nicht genehmigen lassen. Von der Auflösung des Sparbuches und der Einrichtung des Girokontos natürlich eine Info mit Kopien ans Gericht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Hallo Imre,
habe mit meinem Betreuten schon gesprochen, nur weiß ich nicht ob er das auch verstanden hat, denn er ist geistig behindert, er hat nur genickt. Also habe ich eine Anfrage ans Betreuungsgericht geschickt. Beim positiven Bescheid werde ich es so durchziehen, wie es Du vorgeschlagen hast. Danke vielmals. MfG Werner |
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