Dies ist ein Beitrag zum Thema Darlehn für ein KFZ im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich betreue meine schwerstbehinderte 27- jährige Tochter, die bei uns zu Hause lebt. Wir haben einen Antrag zur Genehmigung ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.10.2011
Ort: Andernach
Beiträge: 3
|
Hallo,
ich betreue meine schwerstbehinderte 27- jährige Tochter, die bei uns zu Hause lebt. Wir haben einen Antrag zur Genehmigung eines Darlehns für Anschaffung eines KFZ beim Amtsgericht gestellt und der Rechtspfleger meinte das es ganz vernünftig wäre uns einen PKW anzuschaffen der jünger und weniger im Verbrauch als der alte wäre. Seit 4 Wochen lässt er uns zappeln und will immer neue Unterlagen, oder er versteht was nicht oder der Drucker ist ausgefallen sodaß er den Beschluß nicht drucken konnte. Ich finde er schikaniert uns und zeigt uns damit das er entscheidet ob wir das Auto kekommen oder nicht. Mein Mann und ich bekommen keinen Kredit, weil die Firma meines Mannes in Konkurs gegangen ist und ich kein Einkommen habe außer Pflegegeld. Die Rate fürs Auto würde sich auf 158 Euro belaufen, die wir bezahlen würden, weil mein Mann gutes Einkommen hat und Angesteller ist. Also es geht nur um den Namen des Kreditnehmers. Voriges Jahr war eine andere Rechtspflegerin zuständig und hat uns unter den gleichen Vorraussetzungen eine Genehmigung erteilt. Wer kann mir raten?
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo gerbera,
zunächst mal herzlich willkommen bei uns ![]() Bei der Sachlage ist schlecht zu raten- ausser etwas Geduld zu haben und abzuwarten bis der Rpf entschieden hat. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, dabei gibts eine Menge zu bedenken, der Rpf kennt Dich/Euch und eure Verhältnisse letztendlich genausowenig wie ich. Von aussen betrachtet - bitte nimm das auf keinen Fall persönlich, ich versuche nur Möglichkeiten darzustellen- könnte es so aussehen wie wenn die Tochetr "benutzt" wird. Ein Konkurs bedeutet erstmal ja ein "negatives" Merkmal..... egal wie und warum der sich dann real abgespielt hat. Da ist jemand pleite, auf jeden Fall scheinbar selbst nicht kreditwürdig und jetzt soll ein anderer, nämlich der Betreute, seinen "sauberen" Namen hergeben. Mir stellt sich dabei z.B. auch die Frage ob das nicht ein In-Sich Geschäft ist und ob deshalb nicht zusätzlich ein Verfahrenspfleger eingesetzt werden müsste. Da muss schon drüber nachgedacht werden, Risiken sehe ich bei der Entscheidung theoretisch auch. Der Rpf ist verantwortlich für seine Entscheidung und das braucht einfach einige Zeit. Ausserdem sollte man den Neukauf eines Auto eh nicht übers Knie brechen. Habt einfach noch bißchen Geduld, Gruss. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.10.2011
Ort: Andernach
Beiträge: 3
|
Hallo Michaela,
danke für die Info, aber dieser Rechtspfleger bringt mich einfach auf die Palme, weil er mich jede Woche antanzen lässt und dann doch keinen Beschluß fertig macht, obwohl er es immer wieder sagt. ![]() Das Auto kommt ja auch unserer Tochter zu Gute denn damit sind wir mobil und die Vorgängerin des Rechtspflegers hat uns ja auch schon mal einen Kredit bewilligt der auf den Namen unserer Tochter lief, da gab es keine Probleme. LG Gerbera
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|