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Berührungspunkte der Betreuung mit andere Behörden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berührungspunkte der Betreuung mit andere Behörden im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, ich habe die aufgabe, einen vortrag über das Thema "Berührungspunkte der Betreuung mit andere Behörden" zu fertigen. Vll kann ...


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Alt 07.10.2011, 09:27   #1
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Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 6
Standard Berührungspunkte der Betreuung mit andere Behörden

hallo,
ich habe die aufgabe, einen vortrag über das Thema "Berührungspunkte der Betreuung mit andere Behörden" zu fertigen.
Vll kann mir jem helfen
dankeschön!
Anwärter ist offline  
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Alt 07.10.2011, 09:44   #2
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Anwärter,

zunächst herzlich willkommen hier und gleich dazu eine Frage:

wie stellst Du Dir die Hilfe vor? Mir ist das nicht ganz klar. User hier können nur auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen zu dem Thema etwas beitragen.
Vielleicht liest Du Dich über die Suchfunktion noch in einige Themen ein, ich denke da findet sich reichlich (subjektives) Material oder Du konkretisierst deine Anfrage.

Viel Spass beim lesen, Gruss.
Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2011, 11:53   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 6
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Danke erst einmal für die Antwort.

Ich dachte mir, dass evtl jemand am Betreuungsgericht arbeitet oder so sich damit gut auskennt und mir behörden nennen kann, mit denen die Betreuung zu tun hat und warum.

mfg
Anwärter ist offline  
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Alt 09.10.2011, 13:38   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

hallo Anwärter,

was soll das denn für ein Vortrag sein? Ich gehe immer davon aus, wenn jemand vorträgt dann kennt er auch die Materie im Prinzip.

Betreuer haben mit Sozialämtern, Arge`n, Versorgungsämter, Rententrägern Krankenkassen, Wohnungsämtern usw. usw. natürlich zu tun. Schau Dir einfach mal die Aufgebengebiete von Betreuern an dann wird auch klar warum das so ist.
Das im Einzelnen jetzt zu erklären würde den Rahmen weit sprengen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2011, 15:44   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Macht auch Sinn, zu sagen, für welches Publikum der geplante Vortrag gedacht ist und in welchen Zusammenhängen er welches Ziel erreichen soll.

Betreuer können - je nach Aufgabenkreis - schließlich alle inner- und außergerichtlichen Kontakte des Betreuten vertreten.
Insofern sind das alle möglichen und die Liste ist beliebig verlängerbar.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 10.10.2011, 10:41   #6
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Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 6
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Vielen Dank!

Der Vortrag soll am Amtsgericht vor Anwärtern gehalten werden.
Anwärter ist offline  
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Alt 10.10.2011, 11:46   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Hm.
Das finde ich ja nun etwas skurril: Jemand, der sich mit dem Thema nicht auskennt, soll für andere, die sich mit dem Thema nicht auskennen, einen Vortrag am Amtsgericht halten.

Was für "Anwärter" sind das denn?
Und was bist Du?
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 11.10.2011, 11:28   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 6
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Das ist ja gerade die Aufgabe, sich über das Thema zu informieren und dann den Vortrag zu halten..
Vergleichbar wie in der Schule: Schüler halten Schüler über ein Thema ein Referat, worin sie sich nicht unbedingt auskennen.
Anwärter ist offline  
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Alt 11.10.2011, 14:25   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Mein Tip wäre, sich erstmal etwas an Struktur zu orientieren.

Du hast praktisch keine meiner Fragen beantwortet.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 12.10.2011, 09:46   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Der BdB hat hierzu Fachliteratur, wende dich doch an diesen. Ich habe auch mal eine Arbeit verfasst und hatte ein verwandtes Thema.
sandra.zora ist offline  
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