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Nix wie weg: Kann ich wieder raus als möglicher Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nix wie weg: Kann ich wieder raus als möglicher Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin 23 Jahre alt und habe Sozialpädagigik studiert und auch abgeschlossen. Eigentlich wollte ich erst Mal als Betreuerin starten. ...


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Alt 07.10.2011, 13:00   #1
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 5
Standard Nix wie weg: Kann ich wieder raus als möglicher Betreuer

Ich bin 23 Jahre alt und habe Sozialpädagigik studiert und auch abgeschlossen.

Eigentlich wollte ich erst Mal als Betreuerin starten.

Ich hatte auch gleich Glück und das Gericht hat mich angeschrieben im Rahmen einer Beschwerde eines Betreuten, der seine Betreuerin entlassen und einen neuen, nämlich mich wollte.

Ich wurde auch zum Termin bei der Landgerichtssitzung geladen und habe dort gesagt, dass ich helfen würde und bereit bin, die Betreuung zu übernehmen.

Ich bin noch nicht bestellt und vereidigt, wird aber bald kommen.

Jetzt meine Frage, bitte helft mir, ich will raus:

Kann ich jetzt noch absagen und schreiben zum Gericht, dass ich nicht mehr beriet bin, die Betreuung zu übernehmen ?

Biite entschuldigt dass ich mich nicht richtig vorstelle, aber ich denke das hat keinen Wert, da sich für mich das Kapitel Betreuerin für immer erledigt hat.


Danke für jede Antwort.
laura04711 ist offline  
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Alt 07.10.2011, 13:07   #2
agw
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Beiträge: 1,157
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Hallo Laura04711,

also wenn sich das Thema Betreuung für dich sowieso erledigt hat solltest du dem zuständigen Gericht schnellstmöglich mitteilen das du nicht mehr zur Verfügung stehst anstatt hier lange rumzufragen.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 07.10.2011, 13:16   #3
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 5
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Hallo,

meinst Du ich komme da noch ungeschoren wieder raus ?

Weißt Du vielleicht auch, ob man erst vereidigt werden muss, um richtig als Betreuerin zu gelten.

Danke für jede Hilfe.
laura04711 ist offline  
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Alt 07.10.2011, 13:44   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Ort: Hessen
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Zitat:
Zitat von laura04711 Beitrag anzeigen
meinst Du ich komme da noch ungeschoren wieder raus ?
Nein du wirst sicher geteert und gefedert.


Also im Ernst,

Betreuerin bist du erst nach der Verpflichtung bzw. Bestellung durch den Richter.

Eine Vereidigung gibt es nicht im Betreuungsrecht.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 07.10.2011, 13:52   #5
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 5
Standard Danke

Guter Hinweis,

schickt mir der Richter jetzt die Bestellung ?

Oder ist es nötig, dass ich vor Gericht erscheinen muss ?

Dann könnte ich doch dort sagen, dass ich nicht mehr will.

Danke.

PS: bei dem Betreuten, den ich als Betreuerin vertreten soll, handelt es sich um einen psychisch kranken Menschen.
Ich wollte helfen, bin jedoch schon vor meiner Bestellung vonihm und seinem "Freund" bedroht worden, ich solle alles rückgängig machen, was die vorige Betreuerin gemacht hat, also er will Führerschein usw zurück.
Wenn ich nicht gehorche, gebe es " was zwischen die Beine, aber knalhart" wurde mir vom Freund des Betreuten gesagt.

Möcht ich nichts mit zu tun haben, das sollen andre machen, als Frau bin ich dem Betreuten unterlegen und habe einfach nur Angst.
laura04711 ist offline  
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Alt 07.10.2011, 14:19   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
Zitat von laura04711 Beitrag anzeigen
Guter Hinweis,
schickt mir der Richter jetzt die Bestellung ?
Oder ist es nötig, dass ich vor Gericht erscheinen muss ?
Dann könnte ich doch dort sagen, dass ich nicht mehr will.
Hallo,
ob der Richter erst eine Anhörung macht ist nicht klar.

Du solltest dem Gericht den Sachverhalt sofort mitteilen, damit du nicht erst bestellt wirst und nachher alles wieder geändert werden muss. Deine Bereitschaft zur Übernahme hattest du ja bereits erklärt.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 22.02.2012, 08:44   #7
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Es ist ein altes Thema, ich weiß. Dennoch:

Zitat:
Betreuerin bist du erst nach der Verpflichtung bzw. Bestellung durch den Richter.
Mit Wirksamwerden des Beschlusses ist die bestellte Person bereits Betreuer!
Auf die Verpflichtung (Erstgespräch zur Besprechung der Angelegenheit, Einführung in die Rechte und Pflichten als Betreuer) kommt es - im Vergleich zu Pflegschaften - nicht an.
Fara ist offline  
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Alt 22.02.2012, 11:10   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Eine Frage an die BB´s:

Wäre es nicht wichtig, die Bedrohung durch den Betreuten ebenfalls dem Gericht mitzuteilen?

Es wäre doch nur fair, wenn der nächste Betreuer weiß auf was er sich da einlässt?

Einfch nur abtauchen und dann "nach mir die Sinnflut" halte ich nicht für besonders freundlich.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 22.02.2012, 12:20   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Lisa,

der "Fred" ist zwar schon aus letzten Jahr und der Fragesteller die Betreuung bestimmt schon lange los, aber ich antworte trotzdem:

Natürlich soll/muss man dem Gericht in sachlicher Weise alles mitteilen was wichtig ist oder evtl. sein könnte.

Dabei kommt`s aber gleichzeitig auch auf die "Struktur" des Mitteilers an. Was für den einen eine gefährliche Bedrohung ist, ist für den anderen ein Nichts.

Da muss man vorsichtig mit sein, es kann auch passieren dass ein Betreuter schnell in etwas "hineingeredet" ist, was er vielleicht gar nicht darstellt.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2012, 17:59   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Richtig.
Das Ganze hat immer zwei Seiten.

Ein Krawallbruder, der z.B. unter Wahnvorstellungen leidet und eine junge Frau erschrecken kann, wird meistens zum kleinen Würstchen, wenn er von einem ergrauten Mann klar bescheidgesagt bekommt.
Ich finde allerdings, daß solche Vorfälle durchaus dem Gericht mitgeteilt werden sollten.

Ein (neuer) Betreuter hat mich letztens tätlich anzugreifen versucht, mit der Faust. Er ist lt. Akte schon öfter gewalttätig geworden. Nun bin ich recht rüstig (im wahrsten Sinne) und sowohl schneller als auch stärker als er; ich hab ihn auf's Bett geschubst, und gut war's.
Er war dann eine Woche muksch, seitdem vertragen wir uns prima.
Sowas muß ich nicht bei Gericht "petzen".

Wenn ich allerdings eine Bedrohung erleben würde, die mit der von laura04711 vergleichbar ist, wäre das für mich keine Frage mehr.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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