Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemeinsames Haus verkaufen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich bin zur Zeit Betreuerin meines Ex-Lebensgefährten und unser gemeinsam gekauftes Haus soll nun verkauft werden. Da ich aus ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 2
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Hallo!
Ich bin zur Zeit Betreuerin meines Ex-Lebensgefährten und unser gemeinsam gekauftes Haus soll nun verkauft werden. Da ich aus gesundheitlichen Gründen die Betreuung bald abgeben werde, sein Sohn ist mein Ersatzbetreuer, möchte ich nun noch einiges Regeln. Wie geht man vor? Wen muss ich über den geplanten Hausverkauf informieren? Er hatte einen schweren Schlaganfall und ist zur Zeit noch sehr eingeschränkt. Man weiß auch nicht was in seinem Kopf genau vorgeht. Die Betreuung ist vorläufig bis Ende Februar eingerichtet. Ich möchte aber nun unser Haus verkaufen, da ich hier nicht mehr Leben kann und will. (ist eine längere Geschichte...) Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen? Gruß Jo |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Jo,
da das Haus dir und deinem Betreuten gemeinsam gehört kannst du sowieso nicht alleine handeln. Du solltest dich schnellstmöglichst an das zuständige Amtsgericht wenden und dort mit dem Rechtspfleger besprechen welche Vorraussetzungen für den Verkauf erforderlich sind. Der Rechtspfleger muss später auch den Vertrag genehmigen wenn dein Ex-lebensgefährte nicht mehr selber verkaufen kann. Daher macht es Sinn ihn frühzeitig zu informieren damit es beim Verkauf weniger Probleme gibt. Gruß, Andreas
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 2
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Danke für die schnelle Antwort! Werde mich Montag gleich an die Betreuungsbehörde wenden...
Ich hoffe, es kann alles schnell über die Bühne gehen, da ich es in dem Haus kaum noch aushalte. lg jo |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Möchte Dein Ex Euer gemeinsames Haus eigentlich auch verkaufen?
„Ich kann in dem Haus nicht mehr leben“ dürfte als Begründung für den Verkauf Eures gemeinsamen Hauses wohl nicht ausreichen. Das Gericht wird wahrscheinlich einen Zusatzbetreuer bestellen, dessen Aufgabe es sein wird, Deinen Ex vor evtl. Übervorteilungen deinerseits zu schützen. Gruß Ralf |
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