Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterhalt für Ehefrau im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich betreue einen 80jährigen, der nach einem Schlaganfall in einem Seniorenheim wohnt. Die ebenfalls 80jährige Ehefrau wohnt weiter in dem ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Ich betreue einen 80jährigen, der nach einem Schlaganfall in einem Seniorenheim wohnt. Die ebenfalls 80jährige Ehefrau wohnt weiter in dem gemeinsamen Haus und da sie selber nur 220,- Rente bekommt, versorgt sie sich von seiner Rente. Bis jetzt hat sie nie irgend etwas an das Senoirenheim gezahlt, deshalb wurde vom Seniorenheim die Betreuung für ihn beantragt.
Jetzt meine Frage. Muß die gesamte Rente an das Seniorenheim abgeführt werden, oder steht der Ehefrau ein Teil als Unterhalt zu? Die Rente würde den Restbetrag im Seniorenheim komplett decken. LG Chrissi |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Ich habe gerade einen ähnlichen Fall, nur fordert die geschiedene, nicht berufstätige Ehefrau für sich und das Kind (11 Jahre) Unterhalt; solange mein Betreuter noch mit ihr zusammenwohnte, hat sie sich einfach Unterhalt nach Tabelle von seinem Konto genommen (er ist dement);
jetzt ist er im Heim, seine Rente deckt die Heimkosten nicht ganz ab, so daß Sozialhilfe beantragt werden mußte; dabei wird ein Unterhalt nicht berücksichtigt, die gesamte Rente ist zur Kostendeckung einzusetzen; in deinem Fall muß sich die Ehefrau selbst um ihren Lebensunterhalt kümmern.... |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Gar kein seltener Fall. Aber zur Beantwortung der Frage kommt es auf die Höhe der Rente des Mannes an.
Wenn die gerade zur Kostendeckung plus Barbetrag reicht dann wird der Frau nichts anderes übrig bleiben wie für sich selbst Grusi zu beantragen. Die Rente ist vorrangig zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Wenn er allerdings eine sehr viel höhere Rente hat wie zur Kostendeckung nötig dann ist er natürlich zu Unterhaltsleistung verpflichtet. Wie hoch der Unterhaltsanspruch dann sein könnte kann Dir am besten ein Anwalt für Familienrecht sagen. je nachdem wie die persönlichen verhältnisse der beiden liegen und lagen könnte aber auch das überflüssig sein. Das hängt vom Stand der ehelichen Beziehung ab. Gruss Michaela
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 20.08.2011
Beiträge: 26
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Vielen Dank. Jetzt bin ich doch schon ein Stück weiter.
LG Chrissi |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Nachdem jetzt ja einige Schulden für das Heim aufgelaufen sind , würde ich mich mal schauen, ob noch irgendwo irgendwelche Guthaben vorhanden sind , um die Heimschulden zurückzuführen. Ansonsten müßte wohl der Verkauf des Hauses in Erwägung gezogen werden .
Da während des Bestehens der Ehe keine Teilungsversteigerung möglich ist , müßte sich das Heim einen vollstreckbaren Titel, zB Vollstreckungsbescheid besorgen , und aus diesem Titel dann die Zwangsverteigerung des Hausanteils des Ehemanns betreiben . Ich würde die Ehefrau auf diesen Umstand hinweisen - vielleicht findet sich ja doch noch was erwertbares .Von dem Umstand , daß die Ehefrau ebenfalls 80 Jahre alt ist , würde ich mich nicht beeinflussen lassen. Wenn allerdings Anhalts-punkte vorliegen, daß auch bei ihr die Voraussetzungen einen Beteuung vorliegen, würde ich eine solche beim Gericht anregen. Bei einer Weiternutzung des Hauses durch die Ehefrau müßte sichergestellt werden, daß Grundsteuer und sonstige Abgaben nicht hälftig zu Lasten des Ehemanns in seiner Eigenschaft als Miteigentümer laufen, nachdem er ja der Ehefrau die Nutzung des gesamten Hauses überlässt. fwu |
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#6 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
den bisherigen Beiträgen kann ich so nicht zustimmen. Da es sich nicht um getrennt lebende Ehepartner handelt bei deiner Konstellation müsstest du für den Ehemann im Heim die Übernahme der Pflegeheimkosten beantragen. Das solltest du sofort tun falls durch das Heim noch kein Sozialhilfebedarf mitgeteilt wurde. Dann müsste das Gesamteinkommen des Ehepaares berücksichtigt werden und daraus berechnet das Sozialamt den Eigenanteil den das Ehepaar zu den Heimkosten dazubezahlen muss. Das ganze dient ja dazu das dem in der Wohnung verbleibenden Ehepartner ein Grundeinkommen in Höhe des Regelsatzes verbleibt. Dem Ehepartner im Heim steht dann neben den Heimkosten auch noch ein Barbetrag zu. @OMADORO Was du beschreibst ist nicht ähnlich sondern von den Vorraussetzungen her grundverschieden. Bei dir handelt es sich um geschiedene und deren Unterhaltsansprüche. Was Bluerose hat ist ein Ehepaar was zwar örtlich getrennt ist aber nicht getrenntlebend im Unterhaltssinn. Gruß, Andreas
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hey Andreas
![]() da stimme ich Dir zu und hatte deswegen das: Zitat:
Schönen Sonntag, Grüsse. Michaela
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hi Michaela,
das hab ich glatt überlesen. ![]() Gruß, Andreas
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