Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwarzfahren Deutsche Bahn im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine verwirrte Betreute (86) lebt in einem Pflegeheim in Berlin und ich bin für alle Bereiche als Betreuer eingetragen.
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.01.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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Hallo,
meine verwirrte Betreute (86) lebt in einem Pflegeheim in Berlin und ich bin für alle Bereiche als Betreuer eingetragen. Nun hat meine Betreute eine verstärkte Hinlauftendenz. Zuletzt hat sie es geschafft, sich in Berlin in die Bahn zu setzen, wurde vor Spandau ohne Fahrschein erwischt, erhielt eine Fahrpreisnach-erhebung über 40€ Erhöter Fahrpreis Preis Weiterfahrt 110€ in der 2. Klasse. ( Jugendliche werden also mitten in der Nacht aus dem zug geworfen...und Alte werden bis zum Ziel befördert). Da die Betreute mittellos ist, frage ich mich, wer den Betrag von 150.- Euro zahlen muss. ( Rente geht bis auf das Taschengeld ans Pflegeheim, Rest zahlt das Sozialamt) Bei Gericht wurde nun ein Unterbringungsbeschluss beantragt... Erfahrungen ? Gruß Manfred |
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#2 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Manfred,
Du fragst: Zitat:
Fragst Du nach Erfahrungen wegen dem Unterbringungsbeschluss oder wegen dem Schwarzfahren? Gruss Michaela
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Was den rechtlichen Teil der Angelegenheit betrifft sehe ich es etwas anders als Michaela, sofern mafa EV geltend machen kann.
Meiner Meinung nach sollte ein Einwilligungsvorbehalt den Betreuten gerade bei alltäglichen Dingen (wozu auch eine Bahnfahrt zählt) schützen. Betreuter unterschreibt quasi in dem Moment, in dem er in die Bahn steigt, den Beförderungsvertrag der Bahngesellschaft. Ein Vertrag, der bei EV vom Betreuer jederzeit für nichtig erklärt werden kann. Die Bahngesellschaft kann die Sache natürlich anders sehen …. Gruß Ralf |
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#4 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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AG Wuppertal, 08.04.2009 - 35 C 376/08
Urteil des AG Wuppertal dazu, dass Personen, die unter Betreuung stehen, gleich den Minderjährigen kein Erhöhtes Beförderungsentgelt schulden http://www.dietmar-beining.de/wupper.htm Grüße! |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo Gonzo,
es reicht jedoch nicht aus, dass der Schwarzfahrer unter Betreuung steht, ein Einwilligungsvorbehalt ist schon notwendig, um den Betreuer in die Lage zu versetzen dem Vertrag zuzustimmen oder nicht. Die Bestellung eines Betreuers macht den Betreuten ja noch nicht geschäftsunfähig oder auch nur beschränkt geschäftsfähig. Also, ist ein EV sehr sinnvoll in diesem Fall, sollte es bislang noch keinen gegeben haben, kann er jedoch leider nicht rückwirkend eingesetzt werden. Die möglicherweise nachzuweisende Geschäftsunfähigkeit wäre da noch ein Weg aus dem Vertrag heraus zu kommen. Schöne Grüße Klima |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
Zitat:
Ein Einwilligungsvorbehalt ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und nur einzusetzen wenn sonst gar nichts mehr geht. Meiner meinung nach auch völlig zu recht. Und wegen Schwarz -fahren jetzt einen Eiwi beantragen? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Zu dem von gonzo erwähnten Urteil, ich halte das- ohne detailliert nachgesehen zu haben - für einen besonderen Einzelfall. Ich hatte das auch schon, ein Betreuter mit ausreichend Geld um seine Fahrkarte zu zahlen- er hats nur nie gemacht. Ich habe seine ungefähre Situation der Bahn dargelegt, angeboten die Fahr jeweils im nachhinein zu zahlen, natürlich nicht das erhöhte beförderungsentgelt, bin sogar 3 Mal hingelaufen um im gespräch Lösungen zu suchen. Die Bahn wollte anscheinend nicht und die Dinge nahmen ihren Lauf, es hagelte Anklagen wegen Schwarzfahren. Ich hatte mich dann jeweils mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt dort ebenfalls über seine persönliche Situation informiert und mein Bestreben alles zu regeln. Ausnahmslos alle Anklagen wurden auf Grund der psychischen Verfassung meines Betreuten eingestellt, bzw. die Bahn abgewiesen. Aber hier handelt es sich um einmalige 150 Euro! Also ab mit dem Jammerbrief, kein Geld, keine böse Absicht, Verwirrung, bla bla und aus die Maus. Bitte auf keinen Fall auf einen Eiwi ins Bahnfahren hoffen. ![]() Gruss Michaela
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#8 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich glaube man sollte hier die Kirche im Dorf lassen. Was soll ein EV bewirken und wozu auch? Die Dame erhält nur den Taschengeldbetrag. Dieser kann ncht gepfändet werden. Also Info an die Bahn und das Problem aussitzen. Gruß Heiner |
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.01.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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..ich bin froh hier gelandet zu sein.
Zunächst meinen besonderen Dank an Gonzo, das Urteil ist brauchbar, zumindest das erhöhte Fahrgeld ist somit mehr als strittig und ich werde verhandeln, kann maximal den normalen Fahrpreis von 75.- € anbieten. Auch für die weiteren Hinweise bedanke ich mich, @ Stephan & Michaela der Unterbringungsbeschluss ist wegen mehrfacher Hinlauftendenz mit zunehmender Selbst- und Fremdgefährdung beantragt. Also mehrfach als hilflosen ( -betrunkende .?) Person durch die Polizei aufgegriffen, sie geht am Rollator, hatte schon Aberschnenkel-halsbruch - in der DB - Hüft-TEP, beidseitigen Armbruch etc. Teilnahme am Straßenverkehr wegen Medikamentengabe eingeschränkt. Verwirrt, Demenz und Frontalhirnatrophie. Will keep your informed. ![]() Gruß Manfred |
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#10 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 89
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also ich würde da eher versuchen gar nichts zu bezahlen, auch keine 75 Euro. Versuchs doch einfach mal und laß nicht locker. Finde auch 75 Euro sind viel Geld für einen Menschen der sehr wenig davon hat.
Hatte sowas ähnliches auch mal und bin mit 0 Euro da rausgekommen. Allerdings besteht da ein EV. Gruß Doro Geändert von Doro (10.10.2011 um 15:04 Uhr) |
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