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Führerschein bei EV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Führerschein bei EV im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mein Betreuter, ein junger Mann, wollte unbedingt den Führerschein machen. Es bestanden von Anfang an Zweifel, ob er das ...


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Alt 11.10.2011, 09:14   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Führerschein bei EV

Hallo,

mein Betreuter, ein junger Mann, wollte unbedingt den Führerschein machen. Es bestanden von Anfang an Zweifel, ob er das von der geistigen Leistungsfähigkeit her schafft. Er hat sich dann aber angemeldet und einige Fahrstunden genommen, danach ist die Sache im Sande verlaufen, er ist nicht mehr hin gegangen.

Den Vertrag mit der Fahrschule hat mein Betreuter selbst unterschrieben, er ist also schwebend unwirksam. Ich überlege nun, ob ich das bisher gezahlte Geld zurück fordere. Eine genaue Summe kann mir bisher niemand nennen, es dürften aber doch zwischen 100 und 300 Euro sein.

Irgendwie tut mir aber die Fahrschule leid, die sich sehr um meinen Betreuten gekümmert hat. Wie würdet ihr entscheiden ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.10.2011, 09:49   #2
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Ich glaube, es wäre rechtens kein Geld zurück zu fordern, weil die Leistung ist erbracht und beim Betreuten zu dessen Wohle angekommen.
stephan1 ist offline  
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Alt 11.10.2011, 12:43   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard

Moin Andreas,

hast Du genau gewusst, dass er sich bei der Fahrschule anmeldet?

Ich hätte ein komisches Gefühl, das Geld zurückzufordern. Ich glaube, manchmal gibt es einen Unterschied zwischen Recht und richtig; ich würde es unter LErnerfahrung für meinen Betreuten verbuchen....
Stephan ist offline  
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Alt 12.10.2011, 08:06   #4
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Andreas,


es gibt ja keine Verpflichtung, wegen des Einwilligungsvorbehaltes in Geschäfte, die der Betreute abgeschlossen hat , nicht einzuwilligen.
Nachdem er ja offensichtlich das Geld hatte, ist ja durch die Fahrstunden keine Vermögensgefährdung eingetreten. Im übrigen stand ja auch nicht vorne herein fest, daß Fahrschule vollkommener Unsinn ist . Ich würd nix weiter unternehmen.
Vielleicht den guten Mann nochmals darauf hinweisen, daß er finanzielle Dinge doch vorab mit besprechen kann /soll.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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