Dies ist ein Beitrag zum Thema Einkommenseinsatz für Heimbewohner im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen.
Mich würde interessieren, wie ihr in dieser Angelegenheit verfahren würdet.
Grundsätzlich sind Renten ja in voller Höhe zur ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 23
|
Hallo zusammen.
Mich würde interessieren, wie ihr in dieser Angelegenheit verfahren würdet. Grundsätzlich sind Renten ja in voller Höhe zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Im meinem Fall besitzt mein Betreuter ein Einfamilienhaus, wo er bis zur Heimaufnahme gewohnt hat. Ich habe vorsorglich einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Der SB teilte mit, dass die laufenden Kosten für das Haus freigelassen werden dürfen, bestehende Kredite aber nicht bedient werden dürften. Soweit so gut... Nun stellte sich heraus, dass das Haus noch mit 2 Krediten beliehen ist, wobei sich die Bausparkassen damals auch ins Grundbuch eintragen lassen haben. Ich hatte nun Termine mit den Bausparkassen, die mir mitteilten dass bei Nicht-Zahlung der Kredite eine sofortige Vollstreckung erfolgen könnte und die Kredite auf jeden Fall weiter bedient werden müssten. Der SB des Sozialamtes konnte mir hier prompt auch keine Antwort geben u muss Rücksprache halten. Wie würdet ihr das händeln? Gruß BM141 |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Einkommenseinsatz für Heimbewohner ist damit nicht alleiniges Thema, sondern auch Vermögenseinsatz für Heimbewohner, d.h. inwieweit muss das Haus verkauft werden, um die Heimkosten zu bedienen. Das Sozialamt hat Recht, wenn es weitere Kreditzahlung verbietet - ausser, es ist zu erwarten, das der Heimbewohner absehbar in sein Haus zurückkehrt und z.B. mit Pflegeassistenz ambulant in seinem Haus betreut werden kann.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 23
|
Der Herr kann aus gesundh. Gründen nicht mehr zurück in den ambulanten bzw. häuslichen Bereich. Das Haus soll verkauft werden (Immobilienmaklerin bereits eingeschaltet). Trotzdem müssen die Darlehen ja weiter bedient werden, damit die Bausparkassen nicht an das Haus gehen, wie gesagt, die Banken sind an 1. u. 2 Stelle im Grundbuch eingetragen.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Wie sieht es mit der darlehensweisen Übernahme der Raten durch die Grundsicherung aus?
Das wäre eine Alternative zu einem zwangsweisen Verkauf auf Betreiben der Gläubiger, oder?
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
von der ersten Antwort der Bank sollte man sich vielleicht nicht unbedingt erschrecken lassen. Bis ein Haus wegen Nicht -Zahlung von Raten in die Zwangsversteigerung geht, vergeht einiges an Zeit.
Ich würde den Verkauf vorantreiben und versuchen nochmal mit der Bank zu verhandeln, eine Ratenaussetzung ist immer mal drin. Besser dabei ist dann oft auch die Etage "höher".
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|