Dies ist ein Beitrag zum Thema EV und Bankkarte im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
am 22.08. der Bank schriftlich mitgeteilt, dass ich Betreuer bin mit EV. Bank hat (ggfls. schon vorher) Kundenkarte mit ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
am 22.08. der Bank schriftlich mitgeteilt, dass ich Betreuer bin mit EV. Bank hat (ggfls. schon vorher) Kundenkarte mit Geheimzahl ausgegeben, unternimmt in dieser Hinsicht nichts. Betreuter zieht ab 01.10.2011 in eine eigene Wohnung, braucht natürlich Geld und räumt das Konto leer. Z. B. am Geldautomaten 450 Euro auf einmal abgehoben, Gesamtschaden innerhalb von 2 Wochen ca. 740 Euro. Kauft sich u. a. Schuhe für 189 Euro. Da wird der Beleg noch gesucht, die Schuhe würde ich zurück geben. Die Sachbearbeiterin hatte mir am Telefon versichert, dass der Betreute nach dem Bekanntwerden der Betreuung mit EV überhaupt kein Geld mehr ausgezahlt bekäme, ich hatte dazu auch schon in diesem Forum geschrieben. Eigentlich möchte ich jetzt von der Bank das gesamte Geld zurückfordern abzüglich 100 oder 200 Euro, da er ja so oder so etwas Geld zum Leben gebraucht hätte. Würdet Ihr das auch so machen ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 118
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Ja, die Bank ist Schadensersatzpflichtig wenn Du den Einwilligungsvorbehalt ordnungsgemäß und rechtzeitig bekanntgegeben hast.
Ich habe in einem ähnlichen Fall auch schon reklamiert, das Geld wurde dem Konto durch die Bank anstandslos gutgeschrieben. Allerdings hatte die Betreute das Geld am Schalter abgehoben. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin zusammen
OK, die Bank ist erstattungspflichtig, wenn die Karte nach bekanntgabe des EiWi noch genutzt und Geld abgehoben wird. Aber: Die Bank sollte nicht nur darauf hingewiesen werden, dass sie die EC-Karte, die bei dem Betreuten ist, sperrt sondern auch einzieht! Ich habe mich schon mal sehr gewundert, warum Beträge abgebucht wurden, die trotz Sperre der Karte, mit der selben gezahlt wurden. Die Lösung: Es gibt immer noch Geschäfte, bei denen mit Karte gezahlt werden kann, aber keine PIN sondern nur die Unterschrift verlangt wird. Bei Beträgen unter 50,00 € wird dann noch nicht einmal abgefragt, ob es das Konto überhaupt gibt - sondern erst später (lange nach dem Verlassen des Geschäftes) abgebucht, egal, ob die Karte nun gesperrt war oder nicht. Also die Bank darauf hinweisen, dass sie die Karte auch einzieht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.03.2011
Beiträge: 4
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Ja, das kann ich auch bestätigen, Ich arbeite bei einer Bank. Auch bei uns hat einen Betreuerin bereits das Geld zurück erhalten, da fehlerhaft ausgezahlt wurde.
Dabei spielt es keine Rolle wie in Deinem Fall in welher Art und Weise: Schalter; GAA, im Geschäft. Schau einfach die Umsätze/Kontoauszüge durch und lass eine Reklamation der Beträge bearbeiten, die nicht von Dir getätigt wurden. Lass Dir eine Kopie der Reklamation anfertigen und fordere den gesamten Betrag zurück. Unabhängig, ob Dein betreuter so wie so Geld haben sollte oder nicht. Die Karte hätte schon im Sommer eingezogen werden müssen! Weise nur noch einmal darauf hin. Die Bank haftet für weitere Schäden. Viel Glück. |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
heute erhielt ich einen Anruf der Bank: es wäre noch einiges zu klären, u. a. welche Filiale jetzt zuständig ist und welche vorher usw. Ich möchte bitte persönlich erscheinen. Abgelehnt . Habe der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass das inzwischen geklärt ist und mich die bankinternen Modalitäten nichts angehen."Ja, trotzdem..." Nix da . Dezent darauf hingewiesen, dass ich die Betreuung (mit EV) ehrenamtlich führe und nicht Zeit und Geld vertun werde, um ein nutzloses Gespräch zu führen.Dann noch mitgeteilt, dass es ganz einfach ist: zahlen, nicht zahlen, verhandeln. Verhandeln kann man vielleicht über die Höhe der Rückforderung. Bei "nicht zahlen" geht die Sache sofort an einen Anwalt. Der Ton der Sachbearbeiterin näherte sich rasant geschätzten Minus 180 Grad "ich werde das dann so weitergeben". Was soll da noch ein persönlicher Plausch bringen ? Die Fakten liegen offen auf dem Tisch, ich möchte einfach eine Entscheidung. Bin ja mal gespannt, wie das ausgeht. Gruß Andreas
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#6 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 22.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 1
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Hallo
ich habe für eine Betreute bei der VBank ein Konto einrichten wollen. Da sagte man mir, dass ich bei Abhebungen persönlich anwesend sein muss. Das ist natürlich bei wöchentlichen Auszahlungen nicht relalisierbar. Bei der Sparkasse dagegen ist genau in der Höhe des EV am Schalter die Möglichkeit von Barabhebung für die Betreute eingerichtet worden. (ohne EC- card) Aber: Sie konnte ohne Probleme Überweisungen zu xy tätigen und somit ihr Konto leerräumen.Da sie einsichtig und koopertativ ist, hatte ich bisher keinen Anlass gehabt dies zu reklamieren. Eigendlich aber ein Unding von der Bank. lg Natter |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe, und einer Bedenkzeit der Bank von ca. 4 Wochen hat die Bank alle Gelder ersetzt. Endlich mal etwas positives ! Gruss Andreas |
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