Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer haftet bei Demenz? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Bin ganz neu hier und habe viele Fragen!
Zuerst moechte ich mich entschuldigen fuer etwaige Schreibfehler - Deutsch ist ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 14.10.2011
Beiträge: 2
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Hallo! Bin ganz neu hier und habe viele Fragen!
Zuerst moechte ich mich entschuldigen fuer etwaige Schreibfehler - Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Ich bin durch Heirat Deutsche geworden, aber die Sprache ist immer noch nicht perfekt. Ich bin 60 und betreue meinen Mann, 67 Jahre, seit vielen Jahren. Sein Zustand hat sich immer verschlechtert, sowhohl koerperlich wie auch geistig, sodass mein Einsatz immer intensiver wurde. In Januar dieses Jahres schaffte ich es nicht mehr alleine, und er kam in ein Pflegeheim, zuerst in England, wo wir zu dem Zeitpunkt lebten, und dann in Deutschland (seit Mai). Ich habe inszwischen meinen Haushalt in England aufgeloest und jetzt wohne ich auch wieder in Deutschland, ganz in der Naehe meines Mannes, damit ich ihn taeglich zu mir nach Hause bringen kann. Mein dringendster Frage ist folgendes: Als ich das letzte Mal in England war ist mein Mann alleine aus dem Heim weggegangen. Man hat ihn stundenlang gesucht mit Feuerwehr, Polizei, und Hundestaffel; er wurde kurz vor 20 Uhr von einem Feuerwehrmann gefunden, unter einem Brombeerbusch liegend. Er hatte Verletzungen am Gesicht und am Arm, und verbrachte die Nacht im Krankenhaus. Gottseidank musste er nicht die ganze Nacht dort verbringen! Ende gut alles gut; ich habe erst von dem Vorfall erfahren, als ich 2 Tage spaeter ankam. Gestern aber bekam ich viele Rechnungen vom DRK: Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatz, usw. Alles zusammen ueber EUR 700, und sicherlich bekommen wir noch eine Krankenhausrechnung dazu. Mein Mann ist nicht haftpflichtversichert. Meine Vermieterin meint, das Pflegeheim muesste doch eine Haftpflichtversicherung fuer alle Heimbewohner haben; stimmt dies? Muss ich dass alles selbst bezahlen? Wir beiden leben von dem Pension meines Mannes (er war Beamter); er ist Selbstzahler im Heim und ich lebe jetzt von dem was uebrigbleibt; es reicht gerade noch. Seine Krankenrechnungen werden privat bezahlt ueber Beihilfe und Private Krankenversicherung. Ich habe kein eigenes Einkommen. Ich befuerchte, die Rechnungen bleiben an mich haengen. Und ich muss wohl jetzt eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Kann jemand mich beraten ueber die rechtliche Sachlage, und was fuer eine Versicherung ich brauche? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Lamaha
ich gehe nicht davon aus, dass Dein Mann oder Du alles bezahlen mußt. Rettungswagen, Notarzt und Krankenhaus wird üblicherweise von der Krankenkasse übernommen. Wg. des Noteinsatzes wird ggf. ein kleiner Eigenanteil (etwa 10,00 €) in Rechnung gestellt. Aber das war es üblicherweise auch. Also bei der Krankenkasse einreichen und Beihilfeanträge stellen. Mit Haftpflicht hat das Ganze erst einmal wenig zu tun. Eher mit der Aufsichtspflicht des Heimes, sofern Dein Vater dement und orientierungslos ist. Aber selbst in diesem Fall müßte schon ein Unterbringungsbeschluss vorliegen, bevor man das Heim zur Rechenschaft ziehen könnte. All in all: Don't panic! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Soweit hat Imre ja schon Antwort gegeben. Nochmal zur Haftpflicht. Es ist von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Manche Heime haben eine solche Haftpflichtversicherung für die Bewohner und Andere nicht. Also frage ich immer nochmal nach.
Aber wie Imre schon sagte, ist dies hier kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Gruß aus Berlin |
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Ich rate zu einem Anwalt, denn es könnten auch Schadensersatzansprüche bestehen, die geltend gemacht werden müßten .... Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Andre,
ich habe gerade das Problem, dass im Thread nicht unbedingt erkennbar war das der Mann tatsächlich an Demenz leidet. Und weiter ist mir der Schweiss ausgebrochen weil- solche Urteile sind natürlich immer klasse - ich habe einen Demenzkranken der es aber z.b. zwei mal täglich schafft sich ein Eis und eine Cola zu kaufen ausserhalb vom Heim. Das Heim ist in der Nähe seines alten Wohnortes und diese Gänge sind ihm unheimlich wichtig. Die Ausgänge klappen mit kleinen Problemen derzeit auch gut. Andererseits, wenn ich das so lese wird mir schwummerig.........Was also nun? Im Heim gibts zudem einen kleinen Laden, er könnte auch dort kaufen, das will er aber nicht. Sicher könnte ich jetzt den Hausarzt befragen aber wenn man ehrlich ist, auch der kann zu der Frage nur prognostizieren. Müsste ich die Ausgänge jetzt unterbinden? Da steht mal wieder diese blöde Entscheidung im Raum als Betreuer: soll ich oder soll ich nicht? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
ich war von der Überschrift ausgegangen: "Wer haftet bei Demenz?" Du mußt natürlich keine Ausgänge unterbinden. (dafür würdest Du ja auch einen Aufgabenkreis denke mal Aufenthaltsbestimmung mit Einwilligungsvorbehalt) benötigen. Die Entscheidung Ausgang ja/nein liegt beim Heim. Da kommt es (wie die Juristen so schön sagen immer darauf an...), nämlich auf das Haftungsrisiko, was das Heim einzugehen wagt, auf die "Tagesverfassung" des Betreuten usw. usw. . Auf der sicheren Seite wäre das Heim , wenn sie jemanden mit schicken. Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) Geändert von andre (16.10.2011 um 18:41 Uhr) |
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