Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuernachlass bei Schwerbehinderung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Mann ist seit Januar 2009 100% Schwerbehindert.
Erst vor kurzem habe ich durch eine Freundin erhafren, dass ihm steuerliche ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 14.10.2011
Beiträge: 2
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Mein Mann ist seit Januar 2009 100% Schwerbehindert.
Erst vor kurzem habe ich durch eine Freundin erhafren, dass ihm steuerliche Beguenstigungen zustehen; ich lass nach in dem Steuerbescheid vom 2009, dass ihm nur GdB 60% anerkannt wurde. Zudem erfuhr ich, dass ich als seine Pflegerin auch einen Steuernachlass beanspruchen kann. 2009 war ich noch bis Juni teilweise berufstaetig als Selbststaendige. Ich bin als seine Pflegerin anerkannt und kann dies auch nachweisen. Ich habe deswegen das Merkzeichen H beantragt, und dies hat er jetzt auch bekommen. Er hat also Merkzeichen G, B, H und aG. Laut Steuerbescheid von 2009 mussten wir fuer 2009 Steuer in Hoehe von EUR 2462 zahlen. EUR 1322 wurde bereits von seiner Pension bezahlt; es bleibt also EUR 1140 zu zahlen. Ich musste diesen Betrag jetzt, dh Oktober 2011, zahlen! Meine Frage ist, kann ich fuer 2009 den Steuernachlass noch rueckwirkend bekommen? Bekaemen wir den bereits bezahlten EUR 1322 zurueck? Der Steuerbescheid 2009 bekamen wir April 20011; er ist also laengst rechtskraeftig. Wie und was muss ich schreiben? Ich habe uebrigens eine Generalvollmacht fuer meinen Mann, und bin auch noch als Betreuerin vom Gericht bestellt. Danke in voraus fuer jegliche Hilfe! |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo lamaha,
Dein Problem hat erst einmal nichts mit Betreuungsrecht zu tun. Zur Klärung deiner Steuerprobleme solltest du dich an einen Fachmann (Steuerberater) wenden. Eine rechtliche Einzelfallberatung ist uns hier im Forum nicht erlaubt. Alternativ kannst du ja in einem Forum zum Steuerrecht nachfragen. Gruß, Andreas
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