Dies ist ein Beitrag zum Thema Muß ich für den Betreuten eine Haftpflichtversicherung abschließen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich betreue einen 40 jährigen Mann, der in einer eigenen Wohnung lebt und Hartz IV bezieht. Er befindet sich ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 8
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Hallo,
ich betreue einen 40 jährigen Mann, der in einer eigenen Wohnung lebt und Hartz IV bezieht. Er befindet sich derzeit in der Wohlverhaltensphase des Insolvenzverfahrens. Mir ist zwar klar, dass bei ihm in einem Schadensfall als Hartz IV -Bezieher nichts zu holen ist. Ich finde es aber eigentlich unverantwortlich, wenn er z.B. einen Schaden verursacht und der Geschädigte leer ausgehen würde.Auch im Falle eines Mietschades würde die Haftpflicht zahlen. Mein Betreuter lehnt aber eine Haftpflichtversicherung ab. Auch wenn ich die Vermögenssorge als Aufgabenbereich habe, kann ich doch eigentlich den Wunsch des Betreuten nicht übergehen. Es besteht auch kein Einwilligungsvorbehalt und er ist voll geschäftsfähig. Kann ich im Falle eines Fremdschadens als Betreuerin haftbar gemacht werden, wenn er keine Haftpflichversicherung hat? Von einem anderen Betreuer bekam ich den Rat, ich soll mir von meinem Betreuten eine Erklärung unterschreiben lassen, dass ich ihn auf die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung hingewiesen habe. Im Schadensfall wäre ich dann abgesichert. Stimmt das? LG pepina |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Ich denke nein. Vermögensvorsorge umfasst auch notwendige Versicherung. Frag doch das Jobcenter, ob diese das leisten möchten. Wenn nein, dann erst kannst du nichts machen.
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Hallo Pepina,
die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für einen Betreuten abzuschließen besteht nicht. Dir kann nix passieren, wenn dein Betreuter was verbockt. Ich bilde mir aber ein, in einen Artikel gelesen zu haben, dass der Betreuer eine HAftpflichtversicherung abschließen muss, wenn bekannt ist, dass der Betreute zu Drittschädigenden Verhaltensweisen neigt Als Ausschlusskriterium glt aber hier, dass der Betreute eine solche Versicherung bezahlen müssen kann. Ganz zu schweigen, dass man erst eine Versicherung finden muss, die einen solchen Betreuten dann auch noch aufnimmt Grüße Stephan |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
bei der Grusi ist es ja drin, wie sieht es bei ALG II oder Sozialgeld aus? Wenn es den Betreuten nichts kostet, würde ich es über die Gruppenversicherung machen, die sollten ja ansich alles nehmen. Grüße! |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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gonzo, was meinst du mit " bei der grusi ist es ja drin"???
gruß efb |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Gonzo
Dass eine Haftpflichtversicherung bei den gruseligen Leistungen drin ist, hätte ich auch gerne. Die Frage von efb ist berechtigt. Bei ALG 2 Beziehern ist einen Haftpflichtversicherung zumindest nicht drin. Hat ein ALG 2 Empfänger jedoch einen kleinen Job, dann kann er die Haftpflichtversicherung als einkommensmindernd angeben und die Versicherungskosten werden vom Einkommen abgezogen - also es wird weniger Einkommen angerechnet. Ich vermute mal bei Grundsicherungsleistungen könnte es ähnlich sein. Mfg Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin Imre,
ja genau das war es, das wird gegengerechnet mit der Rente etc. so dass Grusis ohne Rente etc. leider in die Röhre sehen - schade. Hatte ich während ich Vertretung gemacht habe und das SA die Haftpflichtrechnungen angeforderte wegen der Erstattung. Grüße! |
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