Dies ist ein Beitrag zum Thema Erfahrungen mit VPS/OTR Film- und Videoproduktion im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Teilnehmer,
ich wende mich an Sie, weil eine Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt ein Vertrag mit obiger Firma (Partnervermittlung) abgeschlossen hat.
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Neuer Gast
Registriert seit: 14.07.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
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Hallo Teilnehmer,
ich wende mich an Sie, weil eine Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt ein Vertrag mit obiger Firma (Partnervermittlung) abgeschlossen hat. Meine Betreute wurde von zwei Personen besucht und hat durch Ablenkung einen Videovertrag nach dem Werkvertragsrecht, eine Lastschriftvereinbarung, eine Verzichtserklärung auf das Widerufsrecht laut HaustürWiderufsGesetz und eine Film-Abnahme-Erklärung über 3500 € unterschrieben. Zur "Krönung" hat sie 1000 € per PIN angezahlt. Ich habe daraufhin per Einschreiben mit Rückschein die Verträge widerrufen. Was kann ich noch unternehmen um aus den Vertrag wieder heraus zukommen und meiner Betreuten das eingezahlte Geld zurück zu holen. Gibt es noch andere Möglichkeiten ohne großen finanziellen Aufwand aus den Verträgen wieder heraus zukommen? Fakt ist, der Mann und eine Frau, haben die 74-jährige Betreute, die ihren Mann im April verloren hat und an Einsamkeit leidet voll überrannt. Bei den Unterschriften auf den Verträgen wurde sie geschult abgelenkt. Für Hilfestellungen wäre ich dankbar. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo holbo,
Du könntest Dich an die bei euch zuständige Verbraucherzentrale wenden. Ansonsten stur weiter nichts zahlen, alle Filme immer wieder zurückschicken und darauf warten verklagt zu werden. Ob Du die 1000 Euro zurück bekommen kannst würde ich bezweifeln. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo holbo,
wie lief das "Bezahlen mit der PIN" . Wenn die Verkäufer die PIN und ja wohl auch in Hinblick auf die Einzugsermächtigung die Bankverbindung kennen, würde ich schleunigst die PIN ändern, bzw ne neue Karte bestellen. schöne Grüße fwu |
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#4 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 14.07.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
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Sehr Geehrte Frau Mohr und fwu,
herzlichen Dank für die Antworten die sehr hilfreich sind. Gruß Holger Bobe |
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