Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelzahlung/Rückforderung Wohngeld? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In einem neuen Fall, ein fortgeschritten dementer Betreuter, bei dem ich alle Behördenrelevanten Infos zusammensuchen musste, stellt sich heraus, dass ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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In einem neuen Fall, ein fortgeschritten dementer Betreuter, bei dem ich alle Behördenrelevanten Infos zusammensuchen musste, stellt sich heraus, dass ein Bekannter des Betreuten in der Vergangenheit diesem immer bei den Behördensachen geholfen hat.
Folgende Situation ist jetzt da lt. Kontoübersicht: Kleine Rente + Grundsicherung + Wohngeld. Geht ja eigentlich nicht. Wem melde ich jetzt was? Beim ersten Gespräch im Sozialamt sagte mir die SB, dass bei Antrag der Grusi festgestellt wurde, dass die Grusi mit 67 € besser für den Betreuten sei als Wohngeld von 38 €. Da wusste ich aber noch nichts von dem Wohngeld. Der Betreute kriegt nun aber über 80 € Wohngeld. ??? Muss er jetzt das zuviel gezahlte Wohngeld zurückzahlen? Auf Raten? help!! |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin EFB
Besprich doch das Ganze noch mal mit dem Sozialamt vor dem Hintergrund, dass der Betreute 80,00 € Wohngeld bekommt. Vermutlich wird die Grundsicherungsleistung dann eingestellt und der Betreute muss diese zurückbezahlen. Wird jedoch weiterhin Grundsicherung geleistet, muss er das Wohngeld zurückzahlen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Ich gehe davon aus, dass seinerzeit irgendjemand bei den Anträgen geholfen hat, denn die Demenz lag ja schon vor, ausserdem kann der Betreute fast nichts lesen. Nun ist er mittellos, hat keinen Euro Sparguthaben und am Ende des Monats gerade mal 30 Euro auf dem Konto.
Was mache ich, wenn er die Rückforderung nicht begleichen kann? gruss |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo EFB,
mit den Wohngeldstellen kann man kleine Raten vereinbaren, z.B. monatlich 10 Euro. Wenn Unsicherheiten bestehen dass z.B. der Betreute das Konto leert kannst Du mit der Grusi vereinbaren, dass die Raten direkt von denen beglichen werden. Überzahlungen kommen öfter mal vor, das ist kein Beinbruch. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Danke für die Tipps!
efb Geändert von EFB (20.10.2011 um 20:20 Uhr) |
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