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Doppelzahlung/Rückforderung Wohngeld?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelzahlung/Rückforderung Wohngeld? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In einem neuen Fall, ein fortgeschritten dementer Betreuter, bei dem ich alle Behördenrelevanten Infos zusammensuchen musste, stellt sich heraus, dass ...


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Alt 18.10.2011, 17:42   #1
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard Doppelzahlung/Rückforderung Wohngeld?

In einem neuen Fall, ein fortgeschritten dementer Betreuter, bei dem ich alle Behördenrelevanten Infos zusammensuchen musste, stellt sich heraus, dass ein Bekannter des Betreuten in der Vergangenheit diesem immer bei den Behördensachen geholfen hat.

Folgende Situation ist jetzt da lt. Kontoübersicht:

Kleine Rente + Grundsicherung + Wohngeld.

Geht ja eigentlich nicht. Wem melde ich jetzt was?

Beim ersten Gespräch im Sozialamt sagte mir die SB, dass bei Antrag der Grusi festgestellt wurde, dass die Grusi mit 67 € besser für den Betreuten sei als Wohngeld von 38 €. Da wusste ich aber noch nichts von dem Wohngeld.

Der Betreute kriegt nun aber über 80 € Wohngeld. ???

Muss er jetzt das zuviel gezahlte Wohngeld zurückzahlen? Auf Raten?

help!!
EFB ist offline  
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Alt 18.10.2011, 20:06   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin EFB

Besprich doch das Ganze noch mal mit dem Sozialamt vor dem Hintergrund, dass der Betreute 80,00 € Wohngeld bekommt. Vermutlich wird die Grundsicherungsleistung dann eingestellt und der Betreute muss diese zurückbezahlen.

Wird jedoch weiterhin Grundsicherung geleistet, muss er das Wohngeld zurückzahlen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.10.2011, 16:11   #3
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Ich gehe davon aus, dass seinerzeit irgendjemand bei den Anträgen geholfen hat, denn die Demenz lag ja schon vor, ausserdem kann der Betreute fast nichts lesen. Nun ist er mittellos, hat keinen Euro Sparguthaben und am Ende des Monats gerade mal 30 Euro auf dem Konto.

Was mache ich, wenn er die Rückforderung nicht begleichen kann?

gruss
EFB ist offline  
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Alt 20.10.2011, 17:44   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo EFB,

mit den Wohngeldstellen kann man kleine Raten vereinbaren, z.B. monatlich 10 Euro. Wenn Unsicherheiten bestehen dass z.B. der Betreute das Konto leert kannst Du mit der Grusi vereinbaren, dass die Raten direkt von denen beglichen werden.

Überzahlungen kommen öfter mal vor, das ist kein Beinbruch.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2011, 20:17   #5
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Danke für die Tipps!

efb

Geändert von EFB (20.10.2011 um 20:20 Uhr)
EFB ist offline  
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