Dies ist ein Beitrag zum Thema Plötzlich Geld auf dem Konto.... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
(Kurzinfo: ehrenamtlich Betreute ist im Pflegeheim und ich habe die Betreuungen für Vermögen, Verwaltung, Post und Wohn-und Aufenthaltsangelegenheiten)
Meine ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Hallo,
(Kurzinfo: ehrenamtlich Betreute ist im Pflegeheim und ich habe die Betreuungen für Vermögen, Verwaltung, Post und Wohn-und Aufenthaltsangelegenheiten) Meine Betreute ist seit März im Pflegeheim. Sie bezieht Sozialhilfe. Vor zwei Monaten hat sie einen Schlaganfall erlitten und kam nach dem Krankenhausaufenthalt in eine Reha-Einrichtung. Dadurch ist während dieses Aufenthaltes nicht die volle Summe für das Pflegeheim angefallen. Die Reha ist von der Krankenkasse getragen worden. Plötzlich sind also ca 500 Euro Plus auf dem Konto. Was nun? Die Betreute hat (derzeit) über 5000 Euro Schulden. Eine eidesstattliche Versicherung steht ins Haus. Soll das Geld verteilt werden auf die Schuldiger? Ein Teil an die Krankenkasse überwiesen für die Zuzahlungsbefreiuung? jetzt sofort, damit der Gerichtsvollzieher nicht an das Geld kommt? Vielleicht braucht sie aber demnächst einen speziellen Rollstuhl / medizinische Dinge (kann nicht mehr laufen, Pflegestufe 2 ist gerade bewilligt worden), da wird sie doch sicher auch daran beteiligt? Bin gerade etwas ratlos... Gruss campina |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Campina!
Erstmal würde ich das Girokonto ganz schnell in ein sog. Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. So ist das Konto vor evtl. bösen Pfändungen, sprich auch vor dem Gerichtsvollzieher geschützt. Hier bei der Berliner Sparkasse kostet das bsp. keinen Cent mehr Kontogebühren. Ich weiss allerdings nicht, wie es sich genau bei anderen Banken verhält. Da sie das Geld bestimmt für andere Dinge benötigt, würde ich es keinesfalls unter der Gläubigern aufteilen. Hebe es auf für die evtl. Vorauszahlung an die Krankenkasse zur Erlangung der Befreiung und eben die anderen benötigten Dinge. An den Hilfsmitteln, wie einen Rollstuhl, muss sie sich in der Regel nicht beteiligen, das dürfte voll von der Pflegekasse übernommen werden. Gutes Gelingen! |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Danke,
das mit dem Pfändungskonto habe ich auch schon gehört. Allerdings verhält es sich hier komischerweise nicht um..."vorher ist besser als nachher". Die Bank hat sich geweigert, ein Pfändungskonto einzurichten, bevor es eine Pfändung überhaupt gibt. Der Hinweis, dass "demnächst mal eine Pfändung ins Haus steht" reicht hier nicht aus. Außerdem bekommt meine Betreute eine Rente von 1069,- Euro und 470 Euro von der Sozialhilfe. Das benötigt sie komplett für die Zahlung des Heims. Der Pfändungsfreibetrag liegt aber bei 1028,-. Die Differenz wäre weiter pfändbar. (Selbst wenn das Sozialamt gleich an das Heim überweist) Man schickte mich zur Schuldnerberatung des Caritas, wo ich die Differenz "feststellen" und bestätigen lassen sollte. Mit dieser Bestätigung sollte dann die Einrichtung eines Pfändungskontos und der erweiterte Schutz vor einer Pfändung funktionieren. Was hat es nämlich für einen Sinn, wenn sie die Pfändungen zahlen kann, aber sich bei den Heimkosten neue Schulden auftürmen ?? Die Caritas fühlte sich jedoch nicht zuständig und verwies mich an das Amtsgericht, welche eine solche Verfügung aufsetzen sollte. Das Amtsgericht verfügt aber erst dann über die Erweiterung des Pfändungsfreibetrages (und damit über die Einrichtung eines solchen Kontos), wenn es tatsächlich eine eidesstattliche Versicherung und eine Pfändung gibt. (2012 soll sich allerdings etwas ändern) Also da habe ich mich schon schlau gemacht, aber nix erreicht. Das mit der eidesstattlichen Versicherung ist ja auch so eine Sache. Wie kann ich dem Gerichtsvollzieher klar machen: 300,- Euro für ne Pfändung sind nicht da, nur 500,- Euro auf dem Konto? Gruss campina |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo campina,
veranlasse doch die Rentenversicherung, die Rente direkt ans Heim zu überweisen. Um hundertprozentig sicher zugehen, müsstest Du mit entsprechender betreuungsgerichtlicher Genehmigung den rentenansprcuch ans heim abtreten. Ich habe aber noch nie erlebt, daß bei Heimbewohnern irgendein Gläubiger versucht, die Rente zu pfänden. Kann das Sozialamt denn nicht auch direkt ans Heim zahlen ? Den Gedanken mit dem P-Konto finde ich gut, frage mich aber, ob der Üfändungsschutz dann auch für girokonto gilt, auf denen es zu keinen zahlungseingängen mehr kommt. Dem Grundgedanken nach, soll durch das Girokonto doch das nichtpfändbare Einkommen geschützt werden, nicht aber ein minimaler Vermögensstamm ???? schöne Grüße fwu bisher nur mit Klienten mit ohne P-Konto |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hallo zusammen,
auf dem P Konto darf nichts länger wie längstens zwei Monate liegen bleiben. Dann kommt es auch immer noch darauf an, wann welche beträge eingegangen sind. Zwei Monate später wird aber alles was länger liegengeblieben ist an die Gläubiger ausgezahlt und ist weg. Gute und ausführliche Infos dazu gibts im Forum:Forum Schuldnerberatung Fragen zu diesem Thema kann man da auch stellen. Gruss Michaela
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#6 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Campina,
Also wenn deine Betreute Hilfe zur Pflege erhält dann handelt es sich doch bei dem übrig gebliebenen Geld eher um Leistungen der Sozialhilfe die nicht verbraucht wurden, oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Gruß, Andreas
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Ihr Lieben,
vielen Dank für die Informationen. Die Rente direkt an das Heim...ja gute Idee. Ich werde mal mit der Rechtspflegerin darüber sprechen. Allerdings hat sie zwei Renten und der Betrag den ich an das Heim überweise, ist auch nicht immer gleich. Die rechnen da bei solchen Problemen tageweise ab. Die Sozialhilfe direkt an das Heim ist auch ein guter Plan, aber wie sieht das dann mit ihrem Bargeld aus, dass sie bekommt (mag nicht Taschengeld sagen, klingt immer so nach Kleinkind)? Danke für den Tipp mit dem Schulden-Forum, da habe ich dann noch weitere Fragen. Bei dem Geld, was jetzt übrig ist, handelt es sich nicht um Sozialhilfe. Die ist in der Zeit gar nicht gezahlt worden. Danke Gruss campina |
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo campina,
Nachdem die Renten ja weitgehend gleichbleiben, fließt dann immer ein gleichbleibender Betrag ans Heim . Die Sozialhilfe nach SGB XII muß doch eigentlich ohnehin nur für den Betrag aufkommen, der von den Renten nicht gedeckt ist. Oder meinen wir mit "Sozialhilfe" was unterschiedliches , Pflegewohngeld oder so was ?? Gibt es denn in der Einrichtung kein Bewohnerkonto für die Verwaltung des Barbetrages (so die korrekte bezeichnung), von wem die Bewohnerin dann auch das bargeld "abheben" kann. schöne Grüße fwu |
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