Dies ist ein Beitrag zum Thema Telekom - unberechtigte Mahnunen und Datenmissbrauch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe einen Riesenhals.
Eine Betreute ist vor etwas über 3 Monaten verstorben. Ich teilte das allen Ansprechpartnern mit.
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Ich habe einen Riesenhals.
Eine Betreute ist vor etwas über 3 Monaten verstorben. Ich teilte das allen Ansprechpartnern mit. Im August ging mir eine Rechnung der Telekom zu - für den Zeitraum nach dem Tod. Ich übersandte die Sterbeurkunde und eine erneute Info. Das Ganze ging noch weitere zwei Mal so. Dann erhielt ich eine Mahnung der mr. nexnet GmbH, die Forderungen für die Telekom einzieht. Mit menen Daten. Es war nicht kenntlich, dass es sich um eine Betreuung handelt. Ich schäumte, verlangte schriftlich von nexnet sofortige Löschung des Datensatzes und legte Vorstandsbeschwerde bei der Telekom ein. Statt dessen erhielt ich heute ein Schreiben von Anwälten, die für nexnet tätig sind - wiederum mit meine persönlichen Daten, die Forderung von unter 4 € inzwischen auf über 30 € aufgebläht. Ich habe sofort ein Löschungsverlangen samt Schadenersatzandrohung hingefaxt, aber ich von derart wütend, dass es mir die Fußnägel aufrollt. Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Machenschaften der Telekom? Ich sehe meine Daten hier schlicht missbraucht. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Hallo Garfield,
zu dem Thema habe ich am 15.8.2011 hier ein Thema eröffnet. Mangels Interesse wurde es leider gesperrt. Die Firma mr. nexnet GmbH kommt da übrigens auch vor ![]() Gruß Ralf |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Garfield,
Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Bei meinem letzten Telekom-Todesfall ging nach meinem Anruf bei der Rechnungsabteilung alles ganz schlicht, sie stellten die Mahnfrist auf 180 Tage und alle warten nun auf den Erbschein.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#5 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Zitat:
Die Telekom selbst hat den Tod der Betreuten inzwischen registriert. Mr. Nexnet zieht hier aber eine Forderung von "Telegate" ein, offenbar ein Call-by-Call-Anbieter. Die Telekom war es, die meine Daten an Mr. Nexnet weitergab, nachdem die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde. Die Telegate-Foderung hat an der Gesamtrechnung nur einen kleinen Anteil. Über die Nummer haben Angehörige nach dem Tode der Betreuten aus deren Wohnung telefoniert. Die Telekom hat weder mitgeteilt, dass es sich um eine Betreuungsfall handelt noch war sie später bereit, ihre Angaben zu korrigieren. Im Callcenter sagte man mir, man gebe keine entsorchende Benachrichtigungen an Nexnet heraus. Nexnet hat, wie gesagt, nicht reagiert. |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Garfield
Was hältst Du davon die Sache an den Anwalt Deines Vertrauens zu geben, diesen das Ding fröhlich aufblasen zu und nexnet gepflegt vor die Wand fahren zu lassen. Vorher bei der Berufsrechtsschutzvericherung anfragen, ob sie die Verfahrenskosten übernimmt und dann schön zurücklehnen und wie im Kino einfach nur zuschauen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Hallo Imre,
würde ich gerne. Da hätte mein alter Anwaltskumpel was von (und ich den Spaß. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. So wälze ich denn am wonnigen Wocheendarbeit das Bundesdatenschutzgesetz und phantasiere über Strafanträge gegen das Pack. Ob die Telekom sich wohl wegen der Datenweitergabe in einer Garantenstellung befindet und ein unechtes Unterlassungsdelikt begeht, wenn sie die Angaben gegenüber nexnet nicht berichtigt? (§ 44 Bundesdatenschutzgesetz)? Gibt es Peanutgrenzen für so ein Konstrukt? Ist ja eigentlich lächerlich, aber ich kriege einen riesigen Hals, wenn ich mir vorstelle, wegen sowas in der Schufa zu landen. Und vor allem ist ein solches Vorgehen Terror gegen unseren Berufsstand, wenn das nicht ein absolutes Versehen in einem Einzelfall war. GG |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen zusammen,
so ganz kapiere ich das immer noch nicht: Betreuter hat eine Telefonnummer und ein Konto von dem die Telefonnummer abgebucht wird, Rechnung geht an die Anschrift des Betreuers, allerdings ist kenntlich gemacht, es handelt sich um einen fremden Anschluss. Betreuter stirbt. Nexnet schickt jetzt geänderte Rechnungen direkt an den Betreuer und will dort das Geld. Stimmt das soweit? Ich verstehe insoweit auch die Aufregung wegen der Schufa nicht. Um dort zu landen müsste es einen Titel geben. Wenn das genau so ist wie geschildert bliebe nexnet nichts anderes übrig wie ein Mahnbescheid versuchen zu erlassen. Dem musst Du doch nur widersprechen, dann gehts vor Gericht. Du nimmst Dir auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwalt denn bei dem Sachverhalt kannst Du nicht verlieren. Das Ende vom Lied ist, nexnet wird abgeschmettert werden und zusätzlich deinen Anwalt zahlen müssen- Du kannst derweil dein Wochenende geniessen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 88
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Wenn ich das richtig verstehe, hast Du die Telefonrechnung noch gar nicht gesehen Garfield.
In meinem Fall (ist aber schon über 2 Jahre her) hat sich mr.nexnet als Abrechnungsdienstleister der DTMS GmbH (einem Auskunftsdienst) vorgestellt. Bei Vodafone werden Forderungen der DTMS auf der Rechnung unter „Beträge anderer Anbieter“ aufgeführt. Verbindungen über Telegate wurden hingegen unter „Verbindungen über Vodafone“ aufgelistet, was mich darauf schließen lässt, dass Telegate (ein Auskunftsdienst) von Vodafone ist. In Deinem Fall hat sich die Telekom also korrekt verhalten, indem sie die Telegate-Forderung an diese zurückgegeben haben, denn die haben nach meinem Kenntnisstand nichts miteinander zutun. Auf die Telekom brauchst Du also nicht sauer sein. Michaela schrieb: „Ich verstehe insoweit auch die Aufregung wegen der Schufa nicht. Um dort zu landen müsste es einen Titel geben. Wenn das genau so ist wie geschildert bliebe nexnet nichts anderes übrig wie ein Mahnbescheid versuchen zu erlassen. Dem musst Du doch nur widersprechen, dann gehts vor Gericht. Du nimmst Dir auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwalt denn bei dem Sachverhalt kannst Du nicht verlieren. Das Ende vom Lied ist, nexnet wird abgeschmettert werden und zusätzlich deinen Anwalt zahlen müssen- Du kannst derweil dein Wochenende geniessen.“ Das habe ich vorher auch gedacht Michaela. Schließlich dürfen bei der Schufa ja nur unstrittige Forderungen eingetragen werden. Obwohl ich direkt nach Rechnungsempfang gegen die Telegateforderung Widerspruch eingelegt hatte - später auch mein Anwalt – habe ich jetzt einen negativen Schufaeintrag. Gegen den Mahnbescheid des Gerichts hat mein Anwalt auch Widerspruch eingelegt. Die Schufa schrieb mir nach meinem Widerspruch gegen diesen Schufaeintrag, dass ihr Vertragspartner (Vodafone) bestreitet, dass die Forderung strittig sei. So eine Aussage ihres Vertragspartners scheint denen zu reichen. Mittlerweile warte ich (noch nicht sehr lange) auf eine Antwort des Ombudsmanns der Schufa. Ich finde es ja gut, wenn sich möglichst viele gegen die Willkür von Telekommunikationsgesellschaften zur Wehr setzen, aber nach meinem jetzigem Kenntnisstand würde ich das wegen 30€ nicht mehr machen ….. bei mir war/ist es aber etwas mehr. Gruß Ralf |
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#10 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Zitat:
Die Telekom hat Nexnet offenbar schlicht nicht mitgeteilt, dass es sich um einen Betreuungsfall handelt. Das fragliche Telegate-Telefonat wurde erst nach dem Tode der Betreuten geführt. Doch, Ralf, die Rechnung liegt mir vor. Ich bin und bleibe sauer auf die Telekom, weil sie nicht berechtigt war, mich gegenüber nexnet als ihre Vertragspartnerin zu benennen. Abgesehen davon, dass ich nur in der Funktion der rechtlichen Vertreterin hätte tätig sein können, war ich auch das zum Zeitpunkt dr Forderungsentstehung nicht mehr. Die Betreute war schon tot. Die Telekom hat ihre Angaben also zu berichtigen. Es ist nicht die Hauptforderung, über die ich mich aufrege. Die Sachlage ist völlig klar, wie du schon schreibst, Michaela. Es kommt aber immer wieder vor, dass in solchen Fällen Daten an die Schufa weitergegeben werden, genau wie Ralf schreibt. Außerdem wird man als Betreuer mit sowas in einem Zeitumfang beschäftigt, der in der Summe auf keine Kuhhaut geht. Wir kennen es alle, dass wir 1000 Dinge regeln sollen, weil der Ansprechparnter unsere Funktion nicht einordnen kann, aber wennn auch diejenigen, die es besser wissen müssen, ohne Rücksicht auf Verluste aus reiner Dickfelligkeit so handeln, ist das nicht hinnehmbar. Heute kam übrigens für dieselbe Betreute per EInschreiben mit Rückschein eine Zahlungserinnerung des Pflegedienstes. Die wissen auch, dass sie tot ist. Die Leiterin der Pflegestation wohnte sogar im selben Haus wie die Betreute und kannte sie privat. |
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