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Krippenbeiträge vom Vater fordern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krippenbeiträge vom Vater fordern? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben, ich bin zwar neu hier, komme aber gleich mal mit einem sehr schwierigen Thema: Ich habe eine ...


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Alt 22.10.2011, 19:04   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 2
Standard Krippenbeiträge vom Vater fordern?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin zwar neu hier, komme aber gleich mal mit einem sehr schwierigen Thema:

Ich habe eine junge Betreute, die ein kleines Kind (18 Monate) hat. Jetzt hat die Mutter ein Vollzeit-Jobangebot. Dafür müsste sie das Kind in eine Krippe geben (der Krippenplatz steht auch schon zur Verfügung). Jetzt hat sie mich gefragt, ob es nicht möglich ist, dass der getrennte lebende Kindsvater nicht anteilig die Kosten für die Krippe mit übernehmen kann. Er kann in der Zeit der notwendigen Betreuung das Kinderhüten nicht übernehmen, er arbeitet selbst (und zahlt auch brav den Kindesunterhalt).

Nun habe ich mich ein bißchen belesen. Der BGH hat ja vor Kurzem entschieden, dass KinderGARTENkosten von beiden Elternteilen getragen werden müssen.

Bei einer Anwältin war ich auch schon. Die sagt, es kommt drauf an, was die hiesigen Gerichte (Raum Hersbruck / Bayern) in punkto KRIPPENkosten entscheiden. Prinzipiell mehren sich aber auch die Hinweise, dass es bei den Krippenkosten irgendwann ähnlich laufen wird, wie bei den Kindergartenkosten.

Jetzt meine Frage an Euch Kollegen oder selbst betroffenen Mütter / Väter aus der Region:

Bevor ich mir unnötig Arbeit mache (und da evtl. auch noch (Anwalts-)Kosten produziere) und mit u. U. unberechtigten Kanonenkugeln auf Spatzen schieße:

Wer hat mit derartigen Entscheidungen im Raum Hersbruck schon zu tun gehabt?

Eine Emailanfrage bei Gericht blieb unbeantwortet und Anrufe bei Gericht werden mit lapidaren oder nicht dem Sinn entsprechenden Bemerkungen abgetan.

Ich weiß, das ist jetzt sehr speziell, aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder mir nen Tipp geben, wie oder wo ich es noch probieren kann.

LG
netty212 ist offline  
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Alt 22.10.2011, 20:06   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Eine Emailanfrage bei Gericht blieb unbeantwortet und Anrufe bei Gericht werden mit lapidaren oder nicht dem Sinn entsprechenden Bemerkungen abgetan.
naja, alles kann das Betreungegericht jetzt auch nicht wissen.
Warum fragst Du nicht beim Jugendamt nach? Die müssten dazu doch über praktische Erfahrungswerte verfügen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.10.2011, 09:19   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
alles kann das Betreungegericht jetzt auch nicht wissen.

Gruss Michaela

ich meinte auch das Familiengericht...

Aber Jugendamt ist ne gute Idee. Danke.
netty212 ist offline  
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