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Hauskauf als Betreuer von Betreutem

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf als Betreuer von Betreutem im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bin der Betreuer für alle Angelegenheiten meiner im Heim lebenden Mutter (Pflegestufe 1, demenzkrank, aber sonst noch ...


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Alt 22.10.2011, 19:13   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
Standard Hauskauf als Betreuer von Betreutem

Hallo zusammen,

ich bin der Betreuer für alle Angelegenheiten meiner im Heim lebenden Mutter (Pflegestufe 1, demenzkrank, aber sonst noch recht fit.).
Das Heim wird selbst finanziert und es ist auch noch genug Geld für viele Jahre da.
Ich wohne in der Immobilie meiner Mutter (2-3 Familienhaus) und würde das Haus gerne kaufen. Erben werde ich das später (einziger Sohn) sowieso mal. Ein Testament existiert.
Kann/darf ich das Haus kaufen? Wie würde so etwas ablaufen?
Gutachten?
Ich möchte gerne in dem Haus umfangreich modernisieren, aber nicht investieren, bevor ich auch im Grundbuch eingetragen bin.
Danke für jeden Tipp.
chisB ist offline  
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Alt 22.10.2011, 20:10   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo chis,

schau mal über die Suchfunktion hier im Forum nach. Da findest Du viele Beiträge zu deinem Thema.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.10.2011, 13:19   #3
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo chis:

stichwort ERGÄNZUNGSBETREUER

weil Du ja mit Dir selbst keinen Vertrag als Verteter Deiner Mutter schließen kannst.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 22.04.2012, 10:26   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Nach einigen Monaten des Wartens, habe ich jetzt ein Wertgutachten vorliegen. Das Amtsgericht hatte bei einem persönlichen Gespräch grundsätzlich nichts dagegen. Es muss halt ein Ergänzungsbetreuer her.
Ist es eigentlich möglich nur die Immobilie zu kaufen und das Grundstück zu pachten? Hat jemand mit so einem Fall bereits Erfahrung?
Ich werde zwar in den nächsten Tagen einen Rechtsanwalt aufsuchen, aber eine zweite oder dritte Meinung ist immer hilfreich.
chisB ist offline  
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Alt 22.04.2012, 11:07   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Ist es eigentlich möglich nur die Immobilie zu kaufen und das Grundstück zu pachten?
Rechtsberatung kann hier nicht stattfinden, schon gar nicht bei Immobiliengeschäften- gleich welcher Natur.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.04.2012, 11:39   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Rechtsberatung kann hier nicht stattfinden, schon gar nicht bei Immobiliengeschäften- gleich welcher Natur.

Gruss Michaela
Ich dachte dises Unterforum ist für Rechtsfragen ...
chisB ist offline  
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Alt 23.04.2012, 07:07   #7
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Das mag sein, dass Rechtsfragen angesprochen werden können.
Die Beantwortung dieser Fragen darf jedoch nicht im Wege der Rechtsberatung erfolgen, da die Forenbetreiber u. a. auch für Falschberatung haftbar gemacht werden können. Zudem darf die Rechtsberatung nur von solchen Leuten vorgenommen werden, die dafür eine entsprechende Zulassung haben. Meist nennen sie sich Anwalt.
Fara ist offline  
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Alt 23.04.2012, 16:27   #8
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Also ich denke mir, daß es keine Rechtsberatung ist, wenn man hier darauf hinweist, daß nach BGB Grundstücke nicht getrennt vom draufstehenden Gebäude veräußert werden können. Nach DDR-Zivilgesetzbuch war das dort früher durchaus möglich. Ansonsten wird man hier ja noch darauf hinweisen dürfen , daß es noch da Rechtsinstrument des Erbaurechts gibt.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 23.04.2012, 18:08   #9
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

@ fwu:
Du hast recht, dass dieser Hinweis
Zitat:
daß nach BGB Grundstücke nicht getrennt vom draufstehenden Gebäude veräußert werden können
durchaus gegeben werden darf.
Fara ist offline  
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Alt 26.04.2012, 22:19   #10
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard

Grundstücksverkehrsgeschäfte sind außerdem formbedürftig, d. h. ein Notar ist notwendig. Dieser Notar kann auch alle Fragen beantworten, das ist im Preis für den Grundstückskaufvertrag, bzw. das vererben mit warmer Hand schon drin...

mfg
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
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