Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf als Betreuer von Betreutem im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin der Betreuer für alle Angelegenheiten meiner im Heim lebenden Mutter (Pflegestufe 1, demenzkrank, aber sonst noch ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich bin der Betreuer für alle Angelegenheiten meiner im Heim lebenden Mutter (Pflegestufe 1, demenzkrank, aber sonst noch recht fit.). Das Heim wird selbst finanziert und es ist auch noch genug Geld für viele Jahre da. Ich wohne in der Immobilie meiner Mutter (2-3 Familienhaus) und würde das Haus gerne kaufen. Erben werde ich das später (einziger Sohn) sowieso mal. Ein Testament existiert. Kann/darf ich das Haus kaufen? Wie würde so etwas ablaufen? Gutachten? Ich möchte gerne in dem Haus umfangreich modernisieren, aber nicht investieren, bevor ich auch im Grundbuch eingetragen bin. Danke für jeden Tipp. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo chis,
schau mal über die Suchfunktion hier im Forum nach. Da findest Du viele Beiträge zu deinem Thema. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo chis:
stichwort ERGÄNZUNGSBETREUER weil Du ja mit Dir selbst keinen Vertrag als Verteter Deiner Mutter schließen kannst. schöne Grüße fwu |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
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Nach einigen Monaten des Wartens, habe ich jetzt ein Wertgutachten vorliegen. Das Amtsgericht hatte bei einem persönlichen Gespräch grundsätzlich nichts dagegen. Es muss halt ein Ergänzungsbetreuer her.
Ist es eigentlich möglich nur die Immobilie zu kaufen und das Grundstück zu pachten? Hat jemand mit so einem Fall bereits Erfahrung? Ich werde zwar in den nächsten Tagen einen Rechtsanwalt aufsuchen, aber eine zweite oder dritte Meinung ist immer hilfreich. |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
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#7 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Das mag sein, dass Rechtsfragen angesprochen werden können.
Die Beantwortung dieser Fragen darf jedoch nicht im Wege der Rechtsberatung erfolgen, da die Forenbetreiber u. a. auch für Falschberatung haftbar gemacht werden können. Zudem darf die Rechtsberatung nur von solchen Leuten vorgenommen werden, die dafür eine entsprechende Zulassung haben. Meist nennen sie sich Anwalt.
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Also ich denke mir, daß es keine Rechtsberatung ist, wenn man hier darauf hinweist, daß nach BGB Grundstücke nicht getrennt vom draufstehenden Gebäude veräußert werden können. Nach DDR-Zivilgesetzbuch war das dort früher durchaus möglich. Ansonsten wird man hier ja noch darauf hinweisen dürfen , daß es noch da Rechtsinstrument des Erbaurechts gibt.
fwu |
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#9 | |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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@ fwu:
Du hast recht, dass dieser Hinweis Zitat:
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#10 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
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Grundstücksverkehrsgeschäfte sind außerdem formbedürftig, d. h. ein Notar ist notwendig. Dieser Notar kann auch alle Fragen beantworten, das ist im Preis für den Grundstückskaufvertrag, bzw. das vererben mit warmer Hand schon drin...
mfg
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Es gibt für jede Lösung ein Problem. |
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