Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontenzugriff der Betreuten bei Vermögenssorge im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe beim Stöbern im Forum mehrfach gelesen, dass den Betreuten beim Aufgabenkreis Vermögenssorge der Kontozugriff entzogen wird??? Ich habe dies ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 28
|
Habe beim Stöbern im Forum mehrfach gelesen, dass den Betreuten beim Aufgabenkreis Vermögenssorge der Kontozugriff entzogen wird??? Ich habe dies bisher immer differenziert und bei Betreuten, die noch daheim wohnen und keine Probleme im Umgang mit Geld haben die Kontenbewegungen nur "überwacht". Deshalb meine Frage gibt es hierzu eindeutige Vorschriften oder ist es eine Ermessensfrage? Danke für eure Antworten!
|
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo jero,
Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
Der rechtliche Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge darf in diesem Aufgabenkreis stellvertretend für den Betreuten tätig werden. Der Betreute und der Betreuer können unabhängig voneinander handeln. Bei größeren Ausgaben/Anschaffungen, langfristigen Verträgen etc. ist die vorherige Besprechung mit dem Betreuer sehr sinnvoll !Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Jero
Es kommt schon mal vor, dass eine Bank meint, die betreute Peron dürfe nicht mehr auf ihr Konto zugreifen. Das liegt aber mehr an der fehlenden Ahnung bzgl. des Betreuungsrechtes bei den Bankangestellten, die gelegentilch auch mal nach Tagesform entscheiden oder handeln. Ohne Einwilligungsvorbehalt darf man als Betreuer dem Betreuten als Kontoinhaber nicht die Kontovollmacht entziehen (allen anderen schon). Wenn eine Bank den Betreuten (ohne Einwilligungsvorbehalt) nicht an sein Konto dran lassen will, dann wirst Du die Angestellten wohl über ihre Pflichten belehren müssen. So was kann schon mal wilde Blüten treiben: Die örtliche Spaßkasse wollte mal von einem Betreuten (er hatte gerade 5-stellig geerbt und wollte eine 4-stellige Überweisung tätigen) das er einen Nachweis über seine Geschäftsfähigkeit beibringt. Sogar der Hausjurist hatte diese Meinung vertreten. Nach dem satten Einlauf hat er sich wahrscheinlich wieder seinemFreund (Herrn Cognac) gewidmet... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
|
Zitat:
Wie seht Ihr das? |
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
|
Hallöchen!
Ich sehe es genauso wie Imre und lasse auch vorhandene Vollmachten streichen. Immerhin bin ich mit rechenschaftspflichtig und umso schwieriger wird es, wenn mehrere Menschen Zugriff auf das Konto haben. Wobei es vielleicht auch Einzelfälle gibt, wo eine solche Vollmacht sinnvoll ist. Habe bsp. eine sehr bettlägerige Betreute, die von ihrem Lebensgefährten zu Hause liebevoll gepflegt wird. Er hat auch eine Vollmacht und hebt, wie zwischen uns abgesprochen, das Wirtschaftsgeld ab. So bleibt mir erspart, immer wieder Geld hinbringen zu müssen. Die Absprachen klappen prima und er unterschreibt mir jährlich zur Rechnungslegung, dass die Barabhebungen von ihm vorgenommen worden sind. Gruß Christine |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|