Dies ist ein Beitrag zum Thema Erben wollen Sparbuch nicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ganz merkwürdige Geschichte: Betreuter im Juli verstorben, hinterlässt vier erwachsene Kinder. Habe die Abrechnung erstellt und bekam vom Gericht ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ganz merkwürdige Geschichte: Betreuter im Juli verstorben, hinterlässt vier erwachsene Kinder. Habe die Abrechnung erstellt und bekam vom Gericht die Anweisung, die Betreuungsunterlagen nur gegen Vorlage eines Erbscheines (!) auszuhändigen. Ich habe eine Tochter angeschrieben, es hat sich niemand gemeldet, ich hatte die Sache schon vergessen. Da fällt mir doch das Sparbuch in die Hände mit ca. 2000 Euro Guthaben. Anruf bei der Bank, Konto besteht noch. Wer ist eigentlich zuständig, wenn sich die Kinder auch weiterhin nicht melden ? Ein Nachlaßpfleger kann ja eigentlich nicht bestellt werden, da die -vermutlichen- Erben ja bekannt sind. Bekommt der Staat das Geld ? Oder einfach das Sparbuch bei der Bank hinterlegen ? Ist die Frist zur Beantragung enes Erbscheines nicht abgelaufen ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Andreas!
Eigentlich ist es gerade anders, die Frist zur Ablehnung des Erbes ist abgelaufen, denn diese beträgt 6 Wochen nach Bekanntwerden des Todes der zu beerbenden Person. Du kannst das Sparbuch aber auch beim Nachlassgericht hinterlegen. Hier in Berlin gibt es für Hinterlegungen ein zentrales Gericht, welches diese Aufgabe übernimmt. Und wenn sich gar niemand findet, der das Geld will, ich schicke Dir gern meine Adresse! ![]() Gruß Christine |
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