Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt..... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Betreuter von mir hat eine private Krankenversicherung und seine monatlichen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 17
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgendes Problem: Ein Betreuter von mir hat eine private Krankenversicherung und seine monatlichen Beiträge über einen Zeitraum von ca. 8 Monaten nicht bezahlt. Aufgrund des Eintritts in den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, konnte der monatliche Beitrag zur KV um 50% reduziert werden. Ein Selbstbehalt wurde gestrichen und eine sog. Basisversicherung abgeschlossen. Das Problem ist, dass die Versicherung weiterhin ruht, mein Betreuter kein Geld hat um der Versicherung knapp 8000,00 € an Beiträgen zurück zu zahlen. Die Versicherung bezahlt nur noch Leistungen, die als Notfall tituliert werden. Mein Betreuter braucht reg.Medikamente, eine hausärztliche, urologische und kardiologische Behandlung. Die Ärzte verweigern die weiter Behandlung, da diese von der KV nicht bezahlt wird. Kann mir jemand in dieser verzwickten Angelegenheit weiter helfen? Ich danke vorab für Eure Antworten. MfG Hamtace PS: Betroffene Person ist Rentner und erhält Pflegewohngeld zur Deckung der Heimkosten und KV Beiträgen.
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Das einzig Beständige ist die Veränderung. Geändert von Hamtace (23.10.2011 um 12:33 Uhr) |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Hamtace,
das Problem kenne ich. das Sozialamt müsste die Nachzahlung der KV Beiträge mitübernehmen auf Antrag. Wahrscheinlich nur im Baistarif aber das müsstest Du mit dem Amt besprechen. Ich hatte einen ähnlichen Fall gerade, und damit weiterhin Leistungen von der KV übernommen werden hat das Amt, zwar nach einigem Murren aber immerhin, knapp 6000 Euro an KV Beiträgen nachgezahlt. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.12.2010
Beiträge: 5
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Unabhängig davon, ob das Sozialamt die Kosten übernimmt, handelt die PKV rechtswidrig. Denn bei Eintritt von Bedürftigkeit im Sinne des SGB II oder XII besteht unabhängig von Beitragsrückständen ein voller Leistungsanspruch.
Siehe §193(6) VVG: "(6) Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Prämienanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen. .." Maßnahmen: 1. Sachverhalt unter Hinweis auf §193(6) VVG und mit Beleg für die Bedürftigkeit direkt an den Vorstand der PKV schreiben. Auch darauf hinweisen, dass eine Beschwerde bei der BaFin (siehe unten) erfolgt. 2. Beschwerde beim Ombudsmann für die PKV OMBUDSMANN - Private Kranken- und Pflegeversicherung ~ Beschwerde einreichen 3. Beschwerde bei der BaFin BaFin - Bei der BaFin beschweren M.E. wird die PKV sehr schnell einlenken. Geändert von Bodo_99 (30.10.2011 um 07:51 Uhr) |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
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Hallo,
ich kann nicht ganz erkennen, ob das passen würde, er war wohl kein Alg-II-Bezieher. Vielleicht hilft es trotzdem: Hartz IV: Erlass der Schulden für PKV-Versicherte Viele Grüße Geranie |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 17
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte mich in aller Form für die Antworten bedanken. Habe mich für den Weg den Bodo_99 vorgeschlagen hat entschieden. Mal sehen was passiert..... Vielen Dank. Hamtace
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Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
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