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Stichtag Betreuungsbeginn für Vergütungsanspruch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stichtag Betreuungsbeginn für Vergütungsanspruch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo brauche mal wieder eure Hilfe! Welchen Stichtag gebt ihr bei euren Vergütungsanträgen an: a) Datum des Beschlusses durch den ...


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Alt 23.10.2011, 17:26   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 28
Standard Stichtag Betreuungsbeginn für Vergütungsanspruch

Hallo brauche mal wieder eure Hilfe! Welchen Stichtag gebt ihr bei euren Vergütungsanträgen an:
a) Datum des Beschlusses durch den Richter
b) Datum der Ausfertigung des Beschlusses
c) Datum aus der Bestelllungsurkunde

oder muss man noch 3 Tage für den Postweg dazurechnen, habe ich auch irgendwo gelesen?

Vielen Dank und viele Grüße!

Geändert von jero155 (23.10.2011 um 17:28 Uhr)
jero155 ist offline  
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Alt 23.10.2011, 23:08   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ganz so einfach ist es nicht.

Es kann z.B. der Folgetag
  • des Beschlusses sein, wenn die sofortige Wirksamkeit verkündet worden ist (auch in Abwesenheit des Betreuers) oder
  • der Bekanntgabe gegenüber dem Betreuer oder
  • der Ausfertigung des Beschlusses
Näheres siehe unter Betreuungsverfahren ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 24.10.2011, 06:48   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
Standard

Ich nehme immer den Folgetag des ersten Beschlusses/ Eilbeschlusses. Die Urkunden kommen ja manchmal Tage später.
sandra.zora ist offline  
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Alt 24.10.2011, 07:30   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard

...nehme auch immer den Folgetag des ersten Beschlusses; hatte noch nie Schwierigkeiten.
Wenn ich eine bereits bestehende BEtreuung übernehme, lasse ich mir vom Rpf die Abrechnungszeiträume mitteilen.
Stephan ist offline  
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Alt 24.10.2011, 08:08   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich hatte gerade eine neue, Beschluß am 20.09., Betreuerausweis vom 11.10., Eingang hier am 17.10. und wirksam wird sie ergo am 18.10.
Hier also der Folgetag des Zugangs.

Hätten sie es mir am 11.10. gefaxt, wäre es eine geschenkte Woche gewesen (und ich hätte früher anfangen können).
__________________
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 23.02.2012, 10:16   #6
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 BGB, 5 Abs. 4 VBVG, 187 BGB:
Wurde die Betreuung angeordnet (bzw. ein Betreuerwechsel beschlossen) und die sofortige Wirksamkeit angeordnet, gilt der auf den Tag der Eingabe des Beschlusses in die Geschäftsstelle folgende Tag als Beginn des Vergütungsquartals.
Der Eingang auf der Geschäftsstelle soll auf der Beschlussausfertigung vermerkt sein.

Wenn der (zukünftige) Betreuer bei der Anhörung anwesend ist und der Beschluss gleich verkündet wird: der auf den Tag der Anhörung folgende Tag.

Wird der Beschluss ohne sofortige Wirksamkeit erlassen: der auf den Tag des Zugangs bei dem Betreuer folgende Tag.

Fara ist offline  
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