Dies ist ein Beitrag zum Thema Therapiematerialien im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
war nur so ein Gedanke nach der Lektüre unserer geliebten örtlichen Tageszeitung mit einem Bericht über PHC (hört sich ...
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#11 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
war nur so ein Gedanke nach der Lektüre unserer geliebten örtlichen Tageszeitung mit einem Bericht über PHC (hört sich an wie eine besonders eklige Chemikalie). Gruß Andreas |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 17
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Also, wenn ich diesem Typen das schriftlich mitteile, das er die Therapiesachen nicht nutzen darf, kann mir rechtl. nichts passieren. Ist das so richtig?
Was kann ich ihm denn androhen, wenn er die Sachen doch benutzt? Gruß Mac PS: Um Bundeskanzler zu werden, solltest du vielleicht die Frau Merkel flach legen. Das hast du sehr gute Chancen. |
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#13 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Zitat:
Androhen: finanzielle Beteiligung an den Geräten und den Übungsstunden oder Hausverbot. Betr. Frau Merkel: die ist doch schon flach ? Gruss Andreas |
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