Dies ist ein Beitrag zum Thema Auslagepauschale im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und benötige eine Info:
ich bin seit ca. einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer.
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und benötige eine Info: ich bin seit ca. einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer. Vor ein paar Wochen habe ich beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Genehmigung der Auslagepauschale gestellt. Leider habe ich diese bisher, trotz. mehrmaliger Nachfrage noch nicht erhalten. Ist dieser Antrag nur formal und kann ich mir das Geld nun überweisen oder muss ich weiter auf die Genehmigung warten? |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Claudia,
sofern Du für die Vermögenssorge zuständig bist und der Betreute vermögend ist, kannst Du ohne weitere Genehmigung die Aufwandsentschädigung dem Vermögen entnehmen. Wenn der betreute allerdings "mittellos " ist, mußt Du den Antrag auf Auszahlung aus der Staatkasse an das Betreuungsgericht stellen, das dann die Auszahlung veranlasst. Letzteres kann - zumindest bei Berufsbetreuern - oft ganz schön lange dauern. schöne Grüße fwu |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 4
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Hallo, danke für deine schnelle Antwort
Ja, ich hab die Vermögenssorge und der Betreute hat auch Vermögen. Der Notar hatMich in dem Glauben gelassen, dass es zur Entnahme der Auslagepauschale eine Genehmigung von ihm bedarf. |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei eaB anders sein sollte als bei BB.
Nach meiner Auffassung brauchst du tatsächlich die Genehmigung des Gerichtes, resp. des Notars. Als vermögend gilt ein Betroffener, wenn ihm nach der Entnahme der Aufwandsentschädigung ein Betrag verbleibt, der über 2.600,- € liegt. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 4
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Er hat ein Vermögen von über 50.000€.
Ich sollte es schon definitiv wissen, ich möchte mir nicht das Geld überweisen, wenn es ohne Genehmigung nicht rechtens ist. |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Claudia,
hier kanst Du nachlesen das die Feststellung von fwu richtig ist: Betreuer (Ehrenamt) ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich habe schreibe bei vermögenden Betreuten immer als letzten Satz des Berichtes: "Die mir zustehende Aufwandsentschädigung werde ich dem Konto des Betreuten entnehmen." Gruß Andreas |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 4
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Hallo Michaela, danke für den Link :-)
@Rudi, ich glaube schon, dass es Unterschiede zwischen Entgeld für BB und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche B gibt. Mich ärgert halt, dass der Notar gesagt hat, dass ich einen Antrag stellen soll muss und mich seit Wochen mit der Antwort vertröstet. @Andreas, danke, so werde ich es künftig auch schreiben ![]() Ist es übrigens wahr, dass dieses Geld versteuert werden muss? |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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[QUOTE=ClaudiaJ;
Ist es übrigens wahr, dass dieses Geld versteuert werden muss?[/QUOTE] Moin Claudia Da hat es in letzter Zeit einige Gesetzesänderungen gegeben. Den aktuellen Stand findest Du wahrscheinlich auch im Betreuungsrechts Lexikon. Eine Zeit lang mußte ab der zweiten ehrenamtlichen Betreuung versteuert werden, was natürlich beste Werbung für Berufsbetreuer war... Das ist aber geändert worden. Ich vermute, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer ähnlich gesehen wird, wie z.B. das Trainergeld. Das waren mal ca. 2000,00 DM, die dazuverdient werden durften. Der aktuelle Satz ist mir aber nicht geläufig. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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