Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussbericht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben Kollegen,
jetzt muss das Botterblömcke den ersten Schlussbericht schreiben. Was möchten die Herrschaften darin lesen? Den Betreuten ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
|
Hallo Ihr Lieben Kollegen,
jetzt muss das Botterblömcke den ersten Schlussbericht schreiben. Was möchten die Herrschaften darin lesen? Den Betreuten habe ich nie angetroffen und die Betreuung wurde eingestellt weil er sich nicht kooperativ zeigte. Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. Botterblömcke |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Botterblömke
Normalerweise will das Gericht einen üblichen Schlussbericht, so wie sie auch die Formulare dafür herausgeben. In Deinem Fall wird das aber nicht nötig sein. Schreibe einfach, was gelaufen bzw. nicht gelaufen ist. Für lange Romane haben Rechtspfleger auch nicht viel Arbeitszeit übrig. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 34
|
Hallo,
schon erledigt aber trotzdem vielen lieben Dank Lg |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|