Dies ist ein Beitrag zum Thema Postbank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
habe bei einer Betreuten - mit Aufgabenkreis u.a. Vermögenssorge - Post von der Postbank bekommen, bei der sie ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Liebe Teilnehmer,
habe bei einer Betreuten - mit Aufgabenkreis u.a. Vermögenssorge - Post von der Postbank bekommen, bei der sie ihr Konto hat erhalten. Ich soll nun angeben,
Womit ich nun etwas kämpfe, ist, dass ich meiner Betreuten keinen Kredit genehmigen kann (falls dies bei a so interpretiert werden könnte). Ich aber, wenn ich b ankreuze, ihre Sollzinsen kräftig nach oben treibe. Sehe ich hier Probleme, wo womöglich gar keine sind? Des Weiteren macht die Postbank über eine ganze Seite die Geschäftsfähigkeit der Betreuten zum Thema, und ich soll ihnen mitteilen, ob meine Betreute geschäftsfähig ist (sie ist mittelgradig dement und liegt derzeit sicher in einer Grauzone). Da sie aber nun im Heim lebt und nicht mehr imstande ist, auf eine Bank zu gehen, spielt es in der Praxis auch keine Rolle. Schöne Grüße Klima Geändert von Klima (25.10.2011 um 15:14 Uhr) |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Meine Empfehlung: Jetzigen Dispostand einfrieren lassen, d.h. den aktuellen Kontostand als maximalen Dispostand erklären.
Danach diesen Dispo abbauen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
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Noch eine Variante:
Du eröffnest ein neues Konto, lässt die Forderung von der Postbank fällig stellen und schließt eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung, dann fallen die Dispozinsen ganz weg und Du hast "nur" den normalen Verzugszinssatz oder Du verhandelst auf Festschreibung der Forderung, dann sollten keine Zinsen mehr anfallen. Da muss natürlich gut argumentiert werden. Das kommt darauf an, wie hoch die Rente ist und wie sie sonst dasteht (Pfändbarkeit, grundsätzlicher finanzieller Spielraum, ev. Ersparnisse). Grüsse Geranie |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo Geranie,
grundsätzlich eine gute Idee, Danke! Im Falle meiner Betreuten kann ich jedoch keine Rückzahlung anbieten, da sie nur ihren Taschengeldbetrag zur Verfügung haben kann. Ich denke nun, dass die Fortführung des alten Dispos mit Sicherheit keine Kreditgenehmigung darstellt und ich bin entspannt. Danke für Eure Beiträge! Klima
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#5 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Hallo zusammen,
vor der Postbank kann man nur warnen, wie schon mehrfach im Forum erwähnt. Besser zu einer seriösen Großbank (z.B. Deutsche, Coba) wechsen. Die Deutsche z.B. hat als Tochter die Norisbank, wo keine KfG-Grundgebühren anfallen. Interessant ist das insbesondere für Menschen mit low Budget.
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LG Chrissi |
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#6 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin! Moin!
Das kann ich so aber auch nicht unterschreiben...habe gerade - und das in 2 völlig unterschiedlichen Fällen - superschlechte Erfahrungen mit dieser "seriösen deutschen" Bank machen dürfen...hatte dabei eher das Gefühl, das LowBudget-Kunden am liebsten aussortiert werden würden! Wie dem auch sei...vielleicht auch Filial- oder Mitarbeiter abhängig! ...vielleicht lags ja auch an mir!....nee, glaub nicht! ![]() Lieben Gruß, Thorsten
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich mache immer noch die besten Erfahrungen mir den Raiffeisen- und Volksbanken. Dort ist es in derRegel kleiner und privater. Man hat meist einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort und kann viele Probleme im Vorfeld abklären. Wenn ich Betreute bekomme, die bei der Postbank sind, lege ich sofort ein neuses Konto bei einer anderen Bank an. Gruß Heiner |
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Hm.
Ich würde diese Fragen dem Rechtspfleger stellen. Vielleicht möchte er eine Aufhebung des Dispos, weil er ihn als genehmigungspflichtigen Kredit sieht. Und Du bist aus dem Schneider. Für den Abschluß eines Ratenkreditvertrages brauchst Du jedenfalls eine Genehmigung.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#9 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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