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Zuständigkeitsbereich Betreuung bei Umzug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeitsbereich Betreuung bei Umzug im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mal angenommen, man wohnt im Raum Ostwestfalen und möchte ins Sauerland umziehen (80 km weiter), möchte den Betreuer aber ...


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Alt 30.10.2011, 04:58   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.09.2011
Beiträge: 3
Standard Zuständigkeitsbereich Betreuung bei Umzug

Hallo,
mal angenommen, man wohnt im Raum Ostwestfalen und möchte ins Sauerland umziehen (80 km weiter), möchte den Betreuer aber nicht unbedingt wechseln. Könnte dieser bei einer solchen Entfernung weiterhin für einen arbeiten oder wird hierbei wohl ein Betreuerwechsel automatisch vorgenommen werden müssen. ?
Danke
schnecke ist offline  
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Alt 02.11.2011, 11:30   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
Standard

Hallo,
"automatisch" wird kein Betreuerwechsel vorgenommen. Vermutlich aber ändert sich die Zuständigkeit des Gerichtes, d.h. das Betreuungsverfahren würde an ein anderes Gericht übergeben.
Ich kenne es so, dass dann beim neuen Gericht erst ein Antrag auf Betreuerwechsel gestellt werden muss, bevor ein Betreuer oder eine Betreuerin gewechselt wird.
Theoretisch kann eine Betreuung auch über die Entfernung weitergeführt werden. Die Frage ist, ob das für alle Beteiligten Sinn macht!
piet
piet ist offline  
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Alt 02.11.2011, 15:43   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

wie schon gesagt wurde, ist es möglich den Betreuer zu behalten, jedoch stellt sich die Frage, ob die Betreuung über diese Entfernung ausreichend geführt werden kann.

Einmal im Monat mindestens 80km hin und wieder 80km zurück, für 30 Minuten Hausbesuch sind schon ein längeres Programm und wenn hin und wieder Angelegenheiten persönlich geregelt werden müssen, auf Dauer echt heftig und kostentechnisch auch nicht zu verachten.

Es kommt also auf den Umfang der Betreuung an und ob Dein Betreuer dazu bereit ist.


Grüße aus OWL nach OWL

Geändert von gonzo (02.11.2011 um 15:45 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 02.11.2011, 23:19   #4
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
Standard Zuständigkeitsbereich Betreuung bei Umzug

Hallo Schnecke,
das hängt sicher auch davon ab, wie hoch der Betreuungsaufwand für Dich ist. Welche Aufgabenkreise hat der Betreuer?
Im Prinzip kann ich mich den Ausführungen von Piet und Gonzo nur anschließen. Eine Betreuung über weite Entfernung treibt die Kosten in die Höhe. Das alles muß abgewogen werden.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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