Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbitte Tipps für Fall wg. Freiheitsentziehung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Foren-Teilnehmer,
ich wäre superdankbar über den ein oder anderen Hinweis, wie ich hier einsteigen kann. Ich bin ja neu ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
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Liebe Foren-Teilnehmer,
ich wäre superdankbar über den ein oder anderen Hinweis, wie ich hier einsteigen kann. Ich bin ja neu und mein Bdb-account funktioniert trotz Mitgliedsnummer noch nicht. Habe heute einen Beschluss erhalten in dem es heisst, es soll ein Gutachten zu den medizinischen Voraussetzungen der Anordnung einer Betreuung und der Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung erstellt werden. Für mich hört sich das so an, dass das Gutachten erst erstellt werden muss, mir sicher zugestellt wird und ich mich dann mit dem Betreuten in Verbindung setze. Gibt es hier auch eine Anhörung? Es hieß, es sei Gefahr in Verzug. Ich habe schon ein wenig gestöbert in früheren Beiträgen, aber nichts für mich gefunden. Heißt Freiheitsentziehung immer Bezirkskrankenhaus? Ich danke schon mal im Voraus. Grüße Geranie |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ehrlich gesagt, dass iss ein bisschen unscharf formuliert.
Du wirst sicherlich keinen Beschluss, sondern eine Mitteilung des Gerichtes bekommen haben, dass die Einrichtung einer Betreuung und die Unterbringung nach 1906 BGB geprüft wird. Dazu gehört auch die Erstellung eines fachärztlichen Gutachtens. Was die Unterbringung betrifft ist es so, dass die Gerichte dem Betreuer genehmigen, eine Unterbringung zu vollziehen. Mitunter wird dabei auch der Unterbringungsort festgeschrieben. Das heisst aber nicht zwangsläufig Bezirkskrankenhaus. Die Unterbringung dient dazu, entweder den Betroffenen vor Gefahren um Leib und Leben zu schützen, oder ihn einer Heilbehandlung zuzuführen, deren Notwendigkeit er krankheitsbedingt selbst nicht erkennen kann. Da ist ein Krankenhaus eher nicht der geeignete Ort, allenfalls für Akutzustände. Es gibt sog. Geschlossene Einrichtung, in denen die Unterbringung vollzogen und wo die Heilbehandlung bzw. die Entschärfung der Krise erfolgt. Im Allgemeinen haben Betreuer n Überblick ihrer Region, wo solche Einrichtungen zu finden sind. Du kannst mit Sicherheit bei deinem Sozialamt einen solchen Überblick erhalten. Ich würde dir empfehlen, dich jetzt schon um so einen Platz zu kümmern. Die Plätze sind ausgesprochen rar. Ich habe z.B. einen "meiner" Betroffenen an einem Ort untergebracht, der 5 h Autofahrt von hier weg liegt - und weiss, dass es Kollegen ähnlich geht. Gr. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (03.11.2011 um 04:42 Uhr) |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Wenn es so ist dann solltest Du jetzt schon Kontakt zu Deinem Betreuten aufnehmen oder ja bereits haben. Bei Gefahr im Verzug kann unverzüglich angeordnet werden und die Anhörung wird nachgeholt. So ganz verstehe ich die Zusammenhänge nicht, Unterbringungen nach 1906 werden ja in der Regel erst auf Antrag des Betreuers bearbeitet, wer hat den Antrag gestellt? Wenn es dann tatsächlich zur langfristigen Unterbringung nach Betreuungsrecht kommt dann viel Spass bei der Suche nach einem geeigneten Platz, ich hatte damit im Mai angefangen und im Oktober endlich einen gehabt. ![]() Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nicht zwangsläufig. S. §§ 1846, 1908 i BGB.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Jepp ... war auch mehr an die Add von Geranie
![]() Ähmmm ... der 1846 stammt aus dem Vormundschaftsrecht. Meintest du das? R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (03.11.2011 um 06:55 Uhr) |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
- und kann den Zusammenhang nicht finden.
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#8 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Na sag mal, iss heute Montag ?
![]() Der 1846 iss ne Vorschrift aus dem Vormundschaftsrecht und wird durch den 1908i im Betreuungsrecht anwendbar gemacht. Iss zugegebener Maßen n bisschen pingelig, aber bevor wieder Fragen aufgetaucht wären ... Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 61
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Hallo ihr Lieben,
ihr seid ja fix - und schon so früh auf... ![]() Zitat:
Zitat:
Ich hab auch gestern noch nach Einrichtungen geschaut und werde sie morgen gleich kontakten, das war schon mal richtig wertvoll. Da ich morgen eh dort in der Nähe bin, werde ich mir das Ganze mal vor Ort ansehen, vielleicht erwische ich ja jemanden. Habe heute mein Bdb-Paket bekommen und kann lesen, lesen, lesen... Viele Grüße Geranie |
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
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