Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermieter möchte durch die Wohnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, liebes Forum,
ich würde mich über Ratschläge freuen.
Betreuter bezog 2009 eine 2 Zimmerwohnung .
In dieser Wohnung befindet ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Hallo, liebes Forum,
ich würde mich über Ratschläge freuen. Betreuter bezog 2009 eine 2 Zimmerwohnung . In dieser Wohnung befindet sich eine Dachluke zum Boden. Vermieter hat 2011 eine Photovoltaikanlage angebracht und möchte nunmehr mit Handwerkern, teilweise in kurzen Abständen auf den Boden, da etwas nicht in Ordnung ist .Anlage im Juni 2011 installiert, erste Störungen der Anlage, Juli 2011 (für die Handwerker). Da weder ich, noch der Pflegedienst Lust hat, alle paar Wochen Möbel zu rücken, habe ich dem Vermieter untersagt, die Wohnung zu betreten. Jetzt droht sein RA mit einstweiliger Verfügung, sollte sein Mandant nicht auf den Boden können. Ich gestatte nicht mehr den Durchgang und berufe mich auf § 13 GG, Abs.1 (Die Wohnung ist unverletzlich). Bei Mietvertragsabschluss (2009) war keine Rede von dieser Anlage, sonst hätte der Betreute die Wohnung nicht gemietet. Vermieter selbst wohnt nebenan, und hätte bequem alle Teile in sein Haus überleiten können, was natürlich mit Mehrkosten und Arbeiten in seiner Hütte verbunden war. Der Betreute hat die damaligen Arbeiten genehmigt, da er 100,00 € Mietnachlass erhalten hat (für die Dauer der Arbeiten). Für hilfreiche Antworten oder Ideen wie ich mich verhalten soll, wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen ![]() thomzim Vorschlag von mir, aber noch nicht übermittelt, lange Leiter oder Gerüst, ein paar Dachziegel runter und drin isser .
Geändert von thomzim (03.11.2011 um 11:46 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Hallo,
wenn ich das recht verstanden habe, hat der Vermieter bereits einen Rechtsanwalt engagiert? In diesem Fall würde ich versuchen vom Gericht einen Beratungshilfeschein für meinen Betreuten zu bekommen und die Sache dann ebenfalls in anwaltliche Hände zu übergeben. Die Rechtslage erscheint mir doch etwas verzwickt zu sein, so dass hier die Unterstützung durch einen Fachanwalt/ eine Anwältin für Mietrecht gut wäre. piet |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Jau Piet, so sieht's aus. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Moin, danke für den Ratschlag. Ein Anwalt wurde meinerseits schon eingeschaltet, der diesen "Proll"
ein "nettes" Schreiben geschickt hat. Mal gugge, was jetzt noch kommt.Grüße , und einen schönen Restsonntag,thomzim |
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