Dies ist ein Beitrag zum Thema Konflikt mit Betreuer meiner Mutter im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich einen Rat brauche, wie ich mich in einem Konflikt mit dem ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 16.10.2011
Beiträge: 2
|
Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich einen Rat brauche, wie ich mich in einem Konflikt mit dem Betreuer meiner Mutter verhalten soll und nicht weiß, wie ich vorgehen soll, um das Problem zu lösen. Die Sachlage ist die, dass meine Mutter seit ein paar Jahren schon unter Betreuung eines Berufsbetreuers steht; sie lebt in einem Pflegeheim und bezieht Sozialhilfe. Für mein neu aufgenommenes Studium habe ich nun BAföG beantragt, wofür ich eine Einkommenserklärung ihrerseits brauche. Darum habe ich den Betreuer meiner Mutter gebeten, was er abgelehnt hat. Das Amt für Ausbildungsförderung hat meine Mutter nun angeschrieben, jedoch möchte ich den Vorgang beschleunigen, weil ich nicht ewig auf das BAföG warten kann. Jetzt weiß ich nicht, welche Möglichkeiten ich habe, den Betreuer zu zwingen, die Auskunftsverpflichtung meiner Mutter zu erfüllen. Kann ich einen Beschluss beim Vormundschaftsgericht beantragen? Gibt es eine Aufsichtsstelle beim Familiengericht, der ich das melden kann? Ich bin etwas ratlos, wie ich seiner Weigerung begegnen soll und die Sache drängt inzwischen etwas. Ich freue mich auf Ihre Antworten! |
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Zitat:
um das warum und wieso abzukürzen - kannst Du den Antrag auf Vorleistung stellen, denn dann kümmert sich das Amt darum die benötigten Informationen zu erhalten. Grüße! |
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 16.10.2011
Beiträge: 2
|
Um den Zeitpunkt zwischen jetzt und dem erteilten Auskunftsbegehren abzukürzen.
Das mit dem Antrag auf Vorleistung habe ich schon gemacht, allerdings meinte das Amt heute, dass die auch erst mal nichts weiter gemacht haben, als meine Mutter anzuschreiben. Jetzt kann ich mich zurücklehnen und warten, was geschehen wird, oder selbst versuchen, durchzudringen. Letztlich verhält er sich rechtswidrig. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
|
Hallo herr rodot,
ich gehe mal davon aus, daß es sich hier um einen familienrechtlichten Auskunftsanspruch aus dem unterhaltsrechtlichen Anspruch handeln könnte. (kenne mich im Bafög und Famileinrecht nicht so aus! ) Dieser Anspruch richtet sich zuerst mal nach dem materiellen Recht gegen Ihre Mutter. Die Parteien des Rechtsstreits wären somit Herr rodot Antragsteller gegen Frau rodot Antragsgegnerin diese vertreten durch ihren Betreuer XY zuständig müsste das Familiengericht sein. Möglicherweisegibt es einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe bzw Verfahrenskostenhilfe . Sollte das Gericht dem Anspruch stattgeben und der Mutter die Kosten des Rechtsstreits auferlegen, hätte diese gegen ihren Betreuer einen Ersatzanspruch, da er durch die Nichterteilung der Auskunft die Kosten verursacht hat. Für die Geltendmachung müsste das Betreuungsgericht dann einen Ergänzungsbetreuer bestellen, der den Anspruch geltend macht. Vielleicht reicht es ja auch aus, den Berufsberteuer auf diesen Aspekt hinzuweisen. schöne Grüße fwu |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin fwu
Das hast Du schön beschrieben. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|